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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Qualität der ÖPNV-Infrastruktur<br />

Bei der Verkehrsmittelwahl ist neben der Qualität des<br />

Nahverkehrsangebotes eine Vielzahl weiterer Faktoren von<br />

Bedeutung. Zwar ist unstrittig, dass die Angebotsqualität seitens der<br />

Kunden primär unter dem Aspekt der Betriebszeiten und der<br />

Taktdichte bewertet wird und somit ein Angebot mit dichtem Takt,<br />

also häufigen Fahrtmöglichkeiten, und einer guten Vernetzung eine<br />

höhere Nutzerakzeptanz erzielt, doch spielen bei der<br />

Verkehrsmittelwahl weitere Parameter eine wichtige Rolle. Zu diesen<br />

zählen nicht nur die Ausstattung und die optische Wirkung der<br />

eingesetzten Fahrzeuge, sondern auch die Standorte und die<br />

Ausstattung der Haltestellen.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht<br />

ausschließlich von einem homogenen Nutzerkreis sondern von<br />

unterschiedlichsten Personengruppen genutzt werden, die<br />

unterschiedlichste Anforderungen an den ÖPNV stellen. Um diesen<br />

Nutzergruppen adäquate Möglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV zu<br />

bieten, sind einheitliche Qualitätsstandards notwendig, auf die im<br />

ÖPNVG NRW hingewiesen wird. Dazu zählt auch eine koordinierte<br />

Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von<br />

Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen. 1<br />

Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der<br />

Fahrzeuge sowie des Angebotes der ÖPNV sind die Belange<br />

insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind<br />

im Sinne der Barrierefreiheit nach dem<br />

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, zu berücksichtigen. 2 Darüber<br />

hinaus ist den Belangen von Frauen, Personen, die Kinder zu<br />

betreuen haben, Kindern und Fahrradfahrern, bei der Planung und<br />

Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. 3<br />

Unter den vorab genannten Gesichtspunkten werden Anforderungen<br />

an das System ÖPNV gestellt, die nachfolgend beschrieben werden.<br />

1<br />

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen<br />

(ÖPNVG NRW) §2 (3), Düsseldorf 27. Januar 2004.<br />

2<br />

ÖPNVG NRW §2 (8).<br />

3 ÖPNVG NRW §2 (9).<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

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