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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Die Ausstattung der Haltestellen sollte sich an ihren Funktionen und<br />

der Intensität ihrer Nutzung orientieren. Grundsätzlich sollten<br />

Haltestellen und Bahnhöfe so viele Zusatzfunktionen wie möglich<br />

aufweisen, da sich mit zunehmender Belebung dieser Standorte die<br />

soziale Kontrolle und damit die Aufenthaltsqualität deutlich<br />

verbessern.<br />

Richtungshaltestellen im Straßenraum sollten einander möglichst<br />

gegenüberliegen. Neben einer verstärkten sozialen Kontrolle ergeben<br />

sich gleichzeitig bessere Möglichkeiten für die Anlage optimaler<br />

Querungshilfen sowie die Wahrnehmung des Haltestellenstandortes.<br />

Die Attraktivierung der Haltestellen ist unter Beachtung der im<br />

folgenden aufgeführten Zielsetzungen vorzusehen, die aufführen,<br />

welche Funktionen den Haltestellen in einem kundenorientierten<br />

ÖPNV-System zukommen und welche Aufgaben sie erfüllen sollen.<br />

6.2.1<br />

Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität,<br />

Standort<br />

Die meisten Kunden des ÖPNV kommen als Fußgänger zur<br />

Haltestelle. Besonders wichtig sind daher kurze und sichere Zuwege.<br />

Querungshilfen durch Fahrbahnverengungen oder Ampelanlagen<br />

können die Zugänglichkeit von Haltestellen erheblich verbessern.<br />

Eine gewisse Wartezeit auf das Fahrzeug wird sich nie vermeiden<br />

lassen. Die Haltestelle ist also auch Aufenthaltsort und muss daher<br />

Aufenthaltsqualitäten bieten. Größere Haltestellen können<br />

gleichzeitig als soziale Treffpunkte und Teil der öffentlichen<br />

Infrastruktur dienen.<br />

Um mit den kurzen Rüstzeiten des MIV auch nur annähernd<br />

konkurrieren zu können, ist es unabdingbar, dass die Haltestellen in<br />

nächster Nähe zum ÖPNV-Nutzer liegen. Eine Verlegung ist dann<br />

sinnvoll, wenn eine Haltestelle nicht in unmittelbarer Nähe zu den<br />

Ziel- oder Quellpunkten liegt. Ein weiterer Grund zur Verlegung<br />

kann sein, wenn die Lage der Haltestelle nicht optimal einsehbar oder<br />

hell genug und damit das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste<br />

beeinträchtigt ist. Dies kann ebenfalls der Fall sein, wenn zwei<br />

Richtungshaltestellen erheblich versetzt zueinander liegen. Das<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

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