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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

2-12<br />

Ziel 2.1.4 Die Wettbewerbschancen von Bahn, Schiff und ÖPNV sollen im<br />

Rahmen einer abgestimmten siedlungsräumlichen und<br />

verkehrsinfrastrukturellen Planung verbessert werden. Die<br />

Entwicklung der ÖPNV-Netze sowie eine Entlastung vom<br />

Straßengüterverkehr haben insbesondere in den<br />

Verdichtungsgebieten Vorrang vor den Belangen des motorisierten<br />

Individualverkehrs.<br />

Ziel 2.1.6 Verkehrsnetze des ÖPNV sollen miteinander verknüpft und zu<br />

regionalen Verkehrsnetzen fortentwickelt werden. Regionale<br />

Verkehrsnetze sind aufeinander abzustimmen. Dabei haben<br />

leistungsfähige Schienen- und andere Schnellverbindungen des ÖPNV<br />

im Verlauf der Entwicklungsachsen besondere Bedeutung. In den<br />

Grenzräumen des Landes ist auf eine grenzüberschreitende<br />

Abstimmung im ÖPNV hinzuwirken. Dabei sind die historisch<br />

gewachsenen wirtschaftlichen Verflechtungen und die vorhandenen<br />

Verkehrsbeziehungen zu berücksichtigen.<br />

Ziel 2.1.10 Die räumliche Festlegung von Standorten für Anlagen mit hohem<br />

Verkehrsaufkommen soll sich vorrangig auf die<br />

Verkehrsinfrastruktur der Entwicklungsachsen ausrichten und auf<br />

Anlagen des Schienenverkehrs und seiner Schnittstellen mit anderen<br />

Verkehrsträgern sowie auf die Erschließungsmöglichkeiten durch<br />

den ÖPNV abgestimmt werden.<br />

2.5<br />

Der Teilabschnitt Dortmund / <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Unna</strong> / Hamm des GEP Arnsberg<br />

Im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanung der Bezirksregierung<br />

Arnsberg wird der <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> dem Teilabschnitt Oberbereich<br />

Dortmund – westlicher Teil – (Dortmund / <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> / Hamm)<br />

zugeordnet. Der GEP für diesen Teilabschnitt wurde mit Erlass vom<br />

17. Juni 2004 – V.2 – 30.13.<strong>07</strong>– gemäß §16 Abs.1<br />

Landesplanungsgesetz durch den Minister für Verkehr, Energie und<br />

Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.<br />

Das Plangebiet des Teilabschnitts Dortmund / <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> / Hamm<br />

umfasst den östlichen Teil des polyzentrischen Verdichtungsraumes<br />

“Ruhrgebiet” mit Dortmund als dem dominanten Oberzentrum und<br />

der sich östlich halbkreisförmig anschließenden Ballungsrandzone mit<br />

den Städten und Gemeinden des ebenfalls einwohnerstarken <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Unna</strong>. Zur Ballungsrandzone zählt auch die östlich im Plangebiet<br />

gelegene kreisfreie Stadt Hamm. Insgesamt wohnt im Plangebiet mit<br />

ca. 1,2 Mio. Menschen fast ein Drittel der Bevölkerung des gesamten<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>

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