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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

10-3<br />

Entwurf einer Marktöffnungsverordnung vorgelegt, die als<br />

Nachfolgeverordnung zur EU-Verordnung 1191/69 in der Fassung<br />

1893/91 vorgesehen war. Der Kommissionsvorschlag hatte zum Ziel,<br />

ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis verbunden mit einer besseren<br />

Qualität im ÖPNV zu erreichen und den Markt für den Wettbewerb<br />

zu öffnen. Die Verordnung sollte für den gesamten Personenverkehr,<br />

d. h. auch für den Personenfernverkehr (z. B. auf der Schiene), gelten.<br />

Da auch der neue Vorschlag der EU-Kommission auf Grund seiner<br />

klar wettbewerbsorientierten ÖPNV-Struktur weiterhin<br />

insbesondere aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland, aber auch<br />

der Republik Österreich und anderer europäischer Staaten nicht<br />

tragfähig war, wurde durch den Verkehrsministerrat der<br />

Europäischen Union ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der zwar<br />

weiterhin die Marktöffnung im ÖPNV zum Ziel hat, gleichzeitig aber<br />

auch Ausnahmeregelungen bezüglich des Bestandsschutzes für<br />

kommunale Verkehrsunternehmen enthält.<br />

Der Vorschlag des Rates der Europäischen Union bezüglich des<br />

künftigen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge für<br />

Personenbeförderungsdienste im Stadt-, Vorort- und<br />

Regionalverkehr mündete in den Entwurf einer Verordnung<br />

(Dokument 13736/1/06, 15864/06 ADD1, Brüssel 2006.),<br />

Der vom EU-Ministerrat vorgelegte Entwurf nach entsprechender<br />

parlamentarischer Diskussion vom Europäischen Parlament<br />

beschlossen. Die neue europäische Verordnung Nr. 1370/20<strong>07</strong> trat<br />

am 23.10.20<strong>07</strong> in Kraft und ersetzt die alte Verordnung Nr. 1191/69<br />

des Rates vom 26. Juni 1969 in der Fassung 1893/91 vom 20. Juni<br />

1991.<br />

10.1.1.1<br />

Neuer Rechtsrahmen für den ÖPNV<br />

Der Europäische Rat ist sich mit der EU-Kommission darin einig, dass<br />

angesichts eines zunehmend offenen und dem Wettbewerb<br />

ausgesetzten europäischen Marktes für öffentliche<br />

Personenverkehrsdienste ein neuer Rechtsrahmen erforderlich ist, da<br />

die bisherigen Regeln über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus<br />

dem Jahr 1969 stammten (Verordnung (EWG) Nr. 1191/69) und<br />

zuletzt im Jahr 1991 geändert wurden (Verordnung (EWG) Nr.<br />

1893/91).<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>

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