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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

6.2<br />

Die Haltestelleninfrastruktur<br />

Das häufig verwendete Zitat, Haltestellen seien die Visitenkarte des<br />

ÖPNV, sollte einerseits nicht überbewertet andererseits aber<br />

zumindest dahingehend beachtet werden, dass Haltestellen zum<br />

Gesamteindruck des ÖPNV beitragen. Auch die Tatsache, dass der<br />

Zugang zu Bus und Bahn nicht jedem uneingeschränkt möglich ist,<br />

weist, auf die Bedeutung der Haltestellenausstattung hin, die den<br />

Belangen mobilitätseingeschränkter Nutzerkreise Rechnung tragen<br />

sollte. Dies gilt insbesondere für die Zugänglichkeit und Einrichtung<br />

von Sitzgelegenheiten. So sind bei der Planung und Ausgestaltung der<br />

Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Angebotes im ÖPNV<br />

die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität<br />

eingeschränkt sind, zu berücksichtigen 4<br />

Alle Haltestellen sind mit gut sichtbaren Haltestellenmasten zu<br />

versehen, die auf der Haltestellentafel neben dem Haltestellennamen<br />

auch in gut lesbarer Form die Liniennummern und Fahrtziele der dort<br />

verkehrenden Linien beinhalten. Dieser Standard wird von den<br />

Verkehrsunternehmen VKU, DSW21, Vestische, MVG und brs<br />

bereits an den meisten Haltestellen erfüllt.<br />

Neben dem zweckorientierten Aufenthalt<br />

• Warten auf die Transportleistung durch Bus und Bahn<br />

• möglichst barrierefreier Einstieg/Ausstieg<br />

kann eine Haltestelle oder ein Bahnhof auch als Treffpunkt, oder je<br />

nach Ausstattung auch als Teil der öffentlichen Infrastruktur dienen.<br />

Zusätzlich ist zu beachten, dass das äußere Erscheinungsbild den<br />

Umgebungsbereich intensiv prägen kann. Hierzu beitragen können<br />

auch Gemeinschaftsaktionen zwischen Werbeträgern und<br />

Verkehrsunternehmen bei der Ausstattung von<br />

Haltestellenstandorten mit Wartehallen, wie dies bereits bei der im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> geschehen ist. Da sich das Interesse der Werbewirtschaft<br />

jedoch auf Haltestellen mit höherer Fahrgastfrequenz beschränkt,<br />

sind diese Potenziale im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> bereits weitestgehend<br />

ausgeschöpft.<br />

4<br />

§2(8) Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen<br />

(ÖPNVG NRW), Düsseldorf 27. Januar 2004<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

6-3

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