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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

wiederum in Tarifzonen aufgeteilt, die von ihrer Ausdehnung den<br />

einzelnen Stadt- oder Gemeindeteilen sowie dem Zentrum<br />

entsprechen.<br />

Grafik: ZRL 2006<br />

Das Tarifsystem des Ruhr-Lippe-Tarifs setzt sich aus neun Preisstufen<br />

zusammen. Mit der Preisstufe 1 lassen sich Fahrten innerhalb einer<br />

Tarifzone durchführen während die Preisstufe 2 „Stadtnetz“ für<br />

Fahrten innerhalb eines Stadt- und Gemeindegebietes zur Anwendung<br />

kommt. Im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> ist die Preisstufe 2 somit die Höchstpreisstufe<br />

innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde. Die Preisstufe 2 dient darüber<br />

hinaus für Fahrten, die innerhalb von zwei angrenzenden, aber in<br />

unterschiedlichen Kommunen befindlichen, Tarifzonen durchgeführt<br />

werden. Die Preisstufen 3 und 4 „<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>“ kommen zur<br />

Anwendung, wenn regionale Fahrten über kommunale Grenzen<br />

hinweg durchgeführt werden, die mehr als zwei Zonen berühren. Die<br />

Preisstufe 4 ist außerdem die Höchstpreisstufe für Fahrten innerhalb<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong>. Darüber hinaus gelten die Preisstufen 3 und 4 in<br />

bestimmten Relationen für Fahrten über die <strong>Kreis</strong>grenze.<br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

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