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Nahverkehrsplan 07 - Kreis Unna

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

10-10<br />

Besonderheit oder Komplexität der Anforderungen am besten<br />

Rechnung zu tragen ist. 12<br />

Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die<br />

zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche<br />

Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten<br />

Jahresdurchschnittswert von weniger als 1.000.000 Euro oder eine<br />

jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als<br />

300.000 km aufweisen, direkt zu vergeben. Im Falle von öffentlichen<br />

Dienstleistungsaufträgen, die direkt an kleine oder mittlere<br />

Unternehmen, die nicht mehr als 23 Fahrzeuge betreiben, vergeben<br />

werden, können diese Schwellen entweder auf einen geschätzten<br />

Jahresdurchschnittswert von weniger als 2.000.000 Euro oder eine<br />

jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als<br />

600.000 km erhöht werden. 13<br />

Voraussetzung für die direkte Betrauung eines<br />

Verkehrsunternehmens ist, dass das begünstige Unternehmen<br />

tatsächlich mit der Erfüllung klar definierter gemeinwirtschaftlicher<br />

Verpflichtungen beauftragt ist. Rechtliche Grundlage ist ein Vertrag in<br />

Form eines Betrauungsaktes, der zwischen Aufgabenträger und<br />

Verkehrsunternehmen geschlossen wird und der unmissverständlich<br />

Ziele und Pflichten definiert. Ein nachträglicher, pauschaler<br />

Verlustausgleich ist nicht zulässig.<br />

Die Parameter zur Berechnung des finanziellen Ausgleichs sind vorab<br />

objektiv, nachvollziehbar und transparent darzustellen, um eine<br />

Begünstigung gegenüber konkurrierenden Unternehmen zu<br />

vermeiden.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der finanzielle Ausgleich für<br />

gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen maximal die Kosten des<br />

Unternehmens ausgleicht und dabei<br />

• zu keiner Überkompensation führt<br />

• unternehmensseitig sowohl erzielte Einnahmen als auch einen<br />

angemessenen Gewinn berücksichtigt<br />

• nur zu Erzielung einer Kostendeckung auf Unternehmensseite<br />

führt.<br />

12 Artikel 5, Abs. 3 der EU-Verordnung (VO) 1370/20<strong>07</strong> vom 23.10.20<strong>07</strong><br />

13 Artikel 5, Abs. 4 der EU-Verordnung (VO) 1370/20<strong>07</strong> vom 23.10.20<strong>07</strong><br />

Regionalverband Ruhr <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>

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