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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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infrastruktur<br />

register erfolgt erst, wenn der Direktanleger<br />

seinen gezeichneten Einlagebetrag<br />

nebst Agio vollständig erbracht hat. Der<br />

Fonds ist berechtigt, die Anmeldungen<br />

mehrerer oder aller Direktanleger zu bündeln<br />

und dann gleichzeitig zum Handelsregister<br />

einzureichen.<br />

Beteiligung als Treugeber<br />

Wählt der Anleger in der Beitrittserklärung<br />

den mittelbaren Beitritt über die<br />

Treuhandkommanditistin, so gelten für<br />

ihn die Bestimmungen des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages, der im Kapitel 19.3<br />

abgedruckt ist. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wird geschlossen durch<br />

Annahme des in der Beitrittserklärung<br />

vom Anleger abgegebenen Beteiligungsangebotes<br />

durch die Treuhandkommanditistin.<br />

Im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

ist das Rechtsverhältnis zwischen<br />

den Treugebern und der Treuhandkommanditistin,<br />

die im Verhältnis zum Fonds<br />

für die Treugeber die Gesellschafterechte<br />

als Kommanditistin treuhänderisch wahrnimmt,<br />

geregelt. Die Bestimmungen des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

werden ergänzt durch die Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages des Fonds, die<br />

für die mittelbar beteiligten Treugeber<br />

entsprechend gelten. Weitere Einzelheiten<br />

zur Beteiligung als Treugeber sind im<br />

Kapitel 18.2 zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zusammengefasst.<br />

Leistung der Einlage<br />

Direktanleger und Treugeber (die Anleger)<br />

haben die von ihnen gezeichneten<br />

Einlagen und das gesamte Agio vorbehaltlos<br />

und in voller Höhe ohne Abzug<br />

102 INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />

von Kosten binnen 14 Tagen nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die<br />

Komplementärin bzw. Treuhandkommanditistin<br />

mittels Überweisung auf ein Treuhandkonto<br />

der Treuhandkommanditistin<br />

einzuzahlen. Andernfalls schulden sie<br />

Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren<br />

Schadensersatz und können aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die<br />

Einzahlung kann in Euro oder US-Dollar<br />

erfolgen, wobei die Zeichnung stets in<br />

Euro erfolgt und eine US-Dollar Einzahlung<br />

auf eine rechnerische Euro-Einzahlung<br />

umgerechnet wird.<br />

Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />

Neben der Verpflichtung zur Leistung der<br />

Einlage und des Agios haben die Gesellschafter<br />

keine wesentlichen weiteren<br />

Pflichten, insbesondere sind sie bei vertragsgemäßem<br />

Verhalten grundsätzlich<br />

nicht zur Leistung weiterer Zahlungen<br />

verpflichtet. Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Die Anleger haben – vorbehaltlich<br />

ausreichender Liquidität der<br />

Gesellschaft – Anspruch auf Auszahlung<br />

des ihnen entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung<br />

zustehenden Anteils am wirtschaftlichen<br />

Ergebnis des Fonds gemäß<br />

den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

Sie sind am Gewinn und Verlust<br />

sowie am Vermögen des Fonds gemäß<br />

den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend dem jeweils aktuellen<br />

Stand ihres Kapitalkontos I beteiligt.<br />

Es ist gemäß den Planungen der Komplementärin<br />

vorgesehen, Rückflüsse, die<br />

nicht für Geschäftszwecke benötigt werden,<br />

grundsätzlich und unter dem Vorbehalt<br />

ausreichender Liquidität jährlich<br />

auszuzahlen. Dessen ungeachtet umfasst<br />

die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin<br />

die Reinvestition von Rückflüssen<br />

aus den von der Gesellschaft getätigten<br />

Anlagen, über die die Komplementärin<br />

nach ihrem Ermessen als Geschäftsführerin<br />

entscheidet.<br />

Ferner haben Direktanleger das volle<br />

Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

des Fonds und begrenzte Informationsrechte<br />

außerhalb der Gesellschafterversammlung.<br />

Für Treugeber<br />

werden diese Rechte grundsätzlich durch<br />

die Treuhandkommanditistin wahrgenommen.<br />

Auf Wunsch können die Treugeber<br />

diese Rechte im Rahmen einer<br />

Bevollmächtigung durch die Treuhandkommanditistin<br />

auch jeweils selbst wahrnehmen.<br />

Maßgeblich für die Beteiligung<br />

der Anleger am Vermögen und am Ergebnis<br />

der Gesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte,<br />

soweit nichts anderes<br />

geregelt, ist der Stand des Kapitalkontos I<br />

des jeweiligen Anlegers. Die gezeichnete<br />

und geleistete Einlage wird für jeden<br />

Anleger auf dem Kapitalkontos I gebucht,<br />

ebenso die Kapitalentnahmen, über die<br />

die Komplementärin nach ihrem Ermessen<br />

entscheidet. Solche über den Gewinnanteil<br />

hinausgehende Entnahmebeträge<br />

in Form von Kapitalentnahmen,<br />

die an die Anleger im Verhältnis ihrer<br />

jeweiligen Beteiligungen ausgeschüttet<br />

werden, reduzieren ihre jeweils auf den<br />

Kapitalkonten I verbuchten Einlagen entsprechend.<br />

Die Einlageverpflichtung des<br />

jeweiligen Anlegers reduziert sich entsprechend,<br />

d. h. die Gesellschaft oder die<br />

Treuhandkommanditistin können diese

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