infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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infrastruktur<br />
register erfolgt erst, wenn der Direktanleger<br />
seinen gezeichneten Einlagebetrag<br />
nebst Agio vollständig erbracht hat. Der<br />
Fonds ist berechtigt, die Anmeldungen<br />
mehrerer oder aller Direktanleger zu bündeln<br />
und dann gleichzeitig zum Handelsregister<br />
einzureichen.<br />
Beteiligung als Treugeber<br />
Wählt der Anleger in der Beitrittserklärung<br />
den mittelbaren Beitritt über die<br />
Treuhandkommanditistin, so gelten für<br />
ihn die Bestimmungen des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages, der im Kapitel 19.3<br />
abgedruckt ist. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
wird geschlossen durch<br />
Annahme des in der Beitrittserklärung<br />
vom Anleger abgegebenen Beteiligungsangebotes<br />
durch die Treuhandkommanditistin.<br />
Im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
ist das Rechtsverhältnis zwischen<br />
den Treugebern und der Treuhandkommanditistin,<br />
die im Verhältnis zum Fonds<br />
für die Treugeber die Gesellschafterechte<br />
als Kommanditistin treuhänderisch wahrnimmt,<br />
geregelt. Die Bestimmungen des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
werden ergänzt durch die Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages des Fonds, die<br />
für die mittelbar beteiligten Treugeber<br />
entsprechend gelten. Weitere Einzelheiten<br />
zur Beteiligung als Treugeber sind im<br />
Kapitel 18.2 zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zusammengefasst.<br />
Leistung der Einlage<br />
Direktanleger und Treugeber (die Anleger)<br />
haben die von ihnen gezeichneten<br />
Einlagen und das gesamte Agio vorbehaltlos<br />
und in voller Höhe ohne Abzug<br />
102 INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />
von Kosten binnen 14 Tagen nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die<br />
Komplementärin bzw. Treuhandkommanditistin<br />
mittels Überweisung auf ein Treuhandkonto<br />
der Treuhandkommanditistin<br />
einzuzahlen. Andernfalls schulden sie<br />
Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren<br />
Schadensersatz und können aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die<br />
Einzahlung kann in Euro oder US-Dollar<br />
erfolgen, wobei die Zeichnung stets in<br />
Euro erfolgt und eine US-Dollar Einzahlung<br />
auf eine rechnerische Euro-Einzahlung<br />
umgerechnet wird.<br />
Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />
Neben der Verpflichtung zur Leistung der<br />
Einlage und des Agios haben die Gesellschafter<br />
keine wesentlichen weiteren<br />
Pflichten, insbesondere sind sie bei vertragsgemäßem<br />
Verhalten grundsätzlich<br />
nicht zur Leistung weiterer Zahlungen<br />
verpflichtet. Eine Nachschusspflicht besteht<br />
nicht. Die Anleger haben – vorbehaltlich<br />
ausreichender Liquidität der<br />
Gesellschaft – Anspruch auf Auszahlung<br />
des ihnen entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung<br />
zustehenden Anteils am wirtschaftlichen<br />
Ergebnis des Fonds gemäß<br />
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
Sie sind am Gewinn und Verlust<br />
sowie am Vermögen des Fonds gemäß<br />
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend dem jeweils aktuellen<br />
Stand ihres Kapitalkontos I beteiligt.<br />
Es ist gemäß den Planungen der Komplementärin<br />
vorgesehen, Rückflüsse, die<br />
nicht für Geschäftszwecke benötigt werden,<br />
grundsätzlich und unter dem Vorbehalt<br />
ausreichender Liquidität jährlich<br />
auszuzahlen. Dessen ungeachtet umfasst<br />
die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin<br />
die Reinvestition von Rückflüssen<br />
aus den von der Gesellschaft getätigten<br />
Anlagen, über die die Komplementärin<br />
nach ihrem Ermessen als Geschäftsführerin<br />
entscheidet.<br />
Ferner haben Direktanleger das volle<br />
Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
des Fonds und begrenzte Informationsrechte<br />
außerhalb der Gesellschafterversammlung.<br />
Für Treugeber<br />
werden diese Rechte grundsätzlich durch<br />
die Treuhandkommanditistin wahrgenommen.<br />
Auf Wunsch können die Treugeber<br />
diese Rechte im Rahmen einer<br />
Bevollmächtigung durch die Treuhandkommanditistin<br />
auch jeweils selbst wahrnehmen.<br />
Maßgeblich für die Beteiligung<br />
der Anleger am Vermögen und am Ergebnis<br />
der Gesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte,<br />
soweit nichts anderes<br />
geregelt, ist der Stand des Kapitalkontos I<br />
des jeweiligen Anlegers. Die gezeichnete<br />
und geleistete Einlage wird für jeden<br />
Anleger auf dem Kapitalkontos I gebucht,<br />
ebenso die Kapitalentnahmen, über die<br />
die Komplementärin nach ihrem Ermessen<br />
entscheidet. Solche über den Gewinnanteil<br />
hinausgehende Entnahmebeträge<br />
in Form von Kapitalentnahmen,<br />
die an die Anleger im Verhältnis ihrer<br />
jeweiligen Beteiligungen ausgeschüttet<br />
werden, reduzieren ihre jeweils auf den<br />
Kapitalkonten I verbuchten Einlagen entsprechend.<br />
Die Einlageverpflichtung des<br />
jeweiligen Anlegers reduziert sich entsprechend,<br />
d. h. die Gesellschaft oder die<br />
Treuhandkommanditistin können diese