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Treasury Regulations zugewiesen wird. Vorbehaltlich<br />
der vorstehenden Bestimmungen entspricht der Mindestgewinn<br />
der Gesellschaft dem etwaigen Gewinnbetrag,<br />
der von der Gesellschaft in Bezug auf jede<br />
regresslose Verbindlichkeit der Gesellschaft anerkannt<br />
würde, müsste die Gesellschaft den Vermögensbestand<br />
der Gesellschaft, der einer solchen regresslosen<br />
Verbindlichkeit unterliegt, zwecks vollständiger Tilgung<br />
derselben übertragen bzw. abtreten.<br />
3.33 „Vermögensbestand der Gesellschaft” oder “Vermögensbestände<br />
der Gesellschaft” sind sämtliche Infrastructure-Vermögenswerte,<br />
die die Gesellschaft<br />
erwirbt, nebst sämtlichen weiteren Vermögenswerten<br />
der Gesellschaft (einschließlich aber nicht beschränkt<br />
auf Bankkonten, geistige Eigentumsrechte, Vertragsrechte,<br />
Debitoren, Steuergutschriften und sonstigen<br />
Vermögenswerte der Gesellschaft).<br />
3.34 „Person” ist jede natürliche Person, Teilhaberschaft,<br />
Kapitalgesellschaft, Vereinigung oder sonstige<br />
Körperschaft mit Rechtsstatus, einschließlich aber<br />
nicht beschränkt auf qualifizierte Pensions- und Gewinnbeteiligungstrusts.<br />
3.35 „Rücknahme” hat die diesem Begriff im Art. 8.10<br />
dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />
3.36 „Rücknahmeaufforderung” hat die diesem Begriff<br />
im Art. 8.10(b) dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />
3.37 „Rücknahmepreis” hat die diesem Begriff im Art.<br />
8.10(d) dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />
3.38 „Verkaufsdatum” ist der Tag, an dem die Gesellschaft<br />
Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von,<br />
dem Tauschgeschäft mit oder der sonstigen Verfügung<br />
über Vermögenswerte der Gesellschaft erzielt bzw. davonträgt<br />
und die sie den Gesellschaftern zuzuweisen<br />
hat.<br />
3.39 „Dreiviertelmehrheit” ist die Mehrheit der Ja-<br />
Stimmen oder schriftlichen Zustimmungen der Kommanditisten,<br />
die zum betreffenden Zeitpunkt laut<br />
offiziellen Unterlagen über fünfundsiebzig (75%) Prozent<br />
der ausgegebenen Anteile der Gesellschaft halten;<br />
dabei gilt die Voraussetzung, dass Anteile im<br />
Eigentum oder unter anderweitiger Kontrolle des Komplementärs<br />
oder seiner verbundenen Unternehmen bei<br />
Abstimmungen nicht mitgezählt werden und für die<br />
Zwecke dieser Definition bei der Gesamtanzahl der<br />
ausgegebenen Anteile nicht berücksichtigt werden, es<br />
sei denn, diese Anteile sind die am Datum einer solchen<br />
Feststellung einzigen ausgegebenen Anteile.<br />
3.40 „Gesamtanlagewert” ist der Wert des Vermögensbestands<br />
der Gesellschaft (einschließlich dem<br />
Wert des verfügbaren Kassenbestands und der Debitoren),<br />
der von einem neutralen Schätzer bei Anwen-<br />
dung der in beiliegender Anlage C genannten Bewertungsverfahren<br />
ermittelt wird.<br />
3.41 „Übertragung” ist die Übertragung, der Verkauf,<br />
die Belastung oder sonstige Verfügung über Anteile<br />
gemäß den Definitionen im Art. 16.1 dieses Vertrags.<br />
3.42 „Treasury Regulations” oder “Regulations” sind<br />
die Einkommensteuerbestimmungen des United States<br />
Treasury Departments (US-Finanzministerium) im<br />
Rahmen des Codes.<br />
3.43 „Quellensteuer”” oder “Quellensteuern” hat die<br />
diesem Begriff im Art. 10.7 dieses Vertrags zugewiesene<br />
Bedeutung.<br />
3.44 „Anteil” ist die Kommanditbeteiligung, durch die<br />
dem Inhaber sämtliche einschlägigen Rechte und Nutzen<br />
aus diesem Vertrag zukommen, einschließlich aber<br />
nicht beschränkt auf Beteiligungen an den Einnahmen,<br />
Verlusten, Ausschüttungen und dem Kapital der Gesellschaft,<br />
das den Inhabern der Anteile zugewiesen<br />
wird, wie in den Artikeln IX und X dieses Vertrags vorgesehen,<br />
und sämtliche Stimmrechte, soweit der Inhaber<br />
eines Anteils gemäß Artikel VIII oder Artikel XV<br />
dieses Vertrags als Gesellschafter aufgenommen worden<br />
ist. Sämtliche Anteile bedürfen der in diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Kapitaleinlage in die Gesellschaft,<br />
und alle Anteile werden als voll eingezahlte Anteile<br />
ohne Nachschusspflicht ausgegeben und sind, soweit<br />
in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen,<br />
mit den gleichen Rechten, Vorrechten und<br />
Vorzügen versehen.<br />
3.45 „Anteilspreis” ist in Bezug auf jeden Anteil der<br />
Gesellschaft ein Betrag in Höhe des zum betreffenden<br />
Zeitpunkt bestehenden Gesamtanlagewerts der Gesellschaft,<br />
dividiert durch die Gesamtanzahl der ausgegebenen<br />
Anteile der Gesellschaft unmittelbar vor<br />
der Ausgabe und dem Verkauf der zu erwerbenden<br />
oder zurückzukaufenden Anteile, abzüglich dem Betrag<br />
der einschlägigen Quellensteuern, die für diesen<br />
Anteil (gemäß Art. 10.7 dieses Vertrags) veranlagt werden.<br />
Die Zahlung des Anteilspreises für jeden Anteil<br />
ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Person in die<br />
Gesellschaft als Kommanditist. Die Komplementärin<br />
legt den Anteilspreis für jeden Anteil in Zusammenhang<br />
mit Ausgaben, Verkäufen, Rücknahmen von Anteilen<br />
an der Gesellschaft seitens der Gesellschaft fest.<br />
Artikel IV<br />
GESCHÄFTSZWECK<br />
4.1 Zweck. Hauptzweck der Gesellschaft ist der direkte<br />
oder indirekte Erwerb, die Entwicklung, die Betreuung<br />
und Pflege, die Verwaltung, der Betrieb, die<br />
Vermietung/Verpachtung von oder die sonstige Verfügung<br />
über ein diversifiziertes Portfolio von Infrastructure-Vermögenswerten,<br />
die die Auswahlkriterien<br />
erfüllen, entweder alleine oder zusammen mit anderen<br />
sowie die Vornahme jeglicher allgemeinen Ge-<br />
schäftstätigkeiten, die mit diesem Hauptzweck zusammenhängen<br />
oder ihm dienlich sind.<br />
4.2 Ziele. Die Gesellschaft verfolgt mit ihren Geschäftstätigkeiten<br />
die folgenden Ziele:<br />
(a) Erwerb, Entwicklung, Betreuung und Pflege, Verwaltung<br />
und Verkauf von oder sonstige Verfügung<br />
über ein diversifiziertes Portfolio von Infrastructure-<br />
Vermögenswerten entweder alleine oder mit anderen;<br />
(b) Erhalt, Unterhaltung, Schutz und Rückgabe der<br />
Investitionen der Gesellschafter in die Gesellschaft;<br />
(c) Erzielung des Wachstums des Werts der Vermögensbestände<br />
der Gesellschaft; und<br />
(d) Maximierung des Gesamtanlagewerts der Gesellschaft.<br />
Artikel V<br />
NAMEN UND ANSCHRIFTEN DER GESELLSCHAF-<br />
TER<br />
Der Name der Komplementärin lautet InfraTrust<br />
Partner, Inc., und die Geschäftsanschrift der Komplementärin<br />
lautet 1117 Perimeter Center West, Suite<br />
N403, Atlanta, Georgia 30338. Die Namen und Anschriften<br />
der Gesellschafter sind in Anlage A dieses<br />
Vertrags sowie in den Büchern und Unterlagen der<br />
Gesellschaft aufgeführt.<br />
Artikel VI<br />
DAUER<br />
Die Dauer der Gesellschaft begann mit der Einreichung<br />
der Gründungsurkunde und endet am<br />
31. Dezember 2037, soweit sie nicht gemäß den in<br />
diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen vorzeitig<br />
beendet wird oder die Dauer der Gesellschaft<br />
von der Komplementärin und mit der mehrheitlichen<br />
Zustimmungen der Kommanditisten verlängert<br />
wird.<br />
Artikel VII<br />
HAUPTSITZ UND EINGETRAGENER SITZ UND EIN-<br />
GETRAGENER AGENT<br />
Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in<br />
1117 Perimeter Center West, Suite N403, Atlanta,<br />
Georgia 30338. Die Komplementärin kann den Hauptsitz<br />
der Gesellschaft von Zeit zu Zeit ändern, und in einem<br />
solchen Fall hat sie die Kommanditisten schriftlich<br />
über diese Änderung sowie das Datum ihres Inkrafttretens<br />
zu unterrichten.<br />
Der eingetragene Sitz der Gesellschaft sowie Agent<br />
der Gesellschaft ist die National Corporate Research,<br />
Ltd., 615 South DuPont Highway, Dover, Kent County,<br />
Delaware 19901.<br />
135<br />
Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben