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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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Treasury Regulations zugewiesen wird. Vorbehaltlich<br />

der vorstehenden Bestimmungen entspricht der Mindestgewinn<br />

der Gesellschaft dem etwaigen Gewinnbetrag,<br />

der von der Gesellschaft in Bezug auf jede<br />

regresslose Verbindlichkeit der Gesellschaft anerkannt<br />

würde, müsste die Gesellschaft den Vermögensbestand<br />

der Gesellschaft, der einer solchen regresslosen<br />

Verbindlichkeit unterliegt, zwecks vollständiger Tilgung<br />

derselben übertragen bzw. abtreten.<br />

3.33 „Vermögensbestand der Gesellschaft” oder “Vermögensbestände<br />

der Gesellschaft” sind sämtliche Infrastructure-Vermögenswerte,<br />

die die Gesellschaft<br />

erwirbt, nebst sämtlichen weiteren Vermögenswerten<br />

der Gesellschaft (einschließlich aber nicht beschränkt<br />

auf Bankkonten, geistige Eigentumsrechte, Vertragsrechte,<br />

Debitoren, Steuergutschriften und sonstigen<br />

Vermögenswerte der Gesellschaft).<br />

3.34 „Person” ist jede natürliche Person, Teilhaberschaft,<br />

Kapitalgesellschaft, Vereinigung oder sonstige<br />

Körperschaft mit Rechtsstatus, einschließlich aber<br />

nicht beschränkt auf qualifizierte Pensions- und Gewinnbeteiligungstrusts.<br />

3.35 „Rücknahme” hat die diesem Begriff im Art. 8.10<br />

dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />

3.36 „Rücknahmeaufforderung” hat die diesem Begriff<br />

im Art. 8.10(b) dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />

3.37 „Rücknahmepreis” hat die diesem Begriff im Art.<br />

8.10(d) dieses Vertrags zugewiesene Bedeutung.<br />

3.38 „Verkaufsdatum” ist der Tag, an dem die Gesellschaft<br />

Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von,<br />

dem Tauschgeschäft mit oder der sonstigen Verfügung<br />

über Vermögenswerte der Gesellschaft erzielt bzw. davonträgt<br />

und die sie den Gesellschaftern zuzuweisen<br />

hat.<br />

3.39 „Dreiviertelmehrheit” ist die Mehrheit der Ja-<br />

Stimmen oder schriftlichen Zustimmungen der Kommanditisten,<br />

die zum betreffenden Zeitpunkt laut<br />

offiziellen Unterlagen über fünfundsiebzig (75%) Prozent<br />

der ausgegebenen Anteile der Gesellschaft halten;<br />

dabei gilt die Voraussetzung, dass Anteile im<br />

Eigentum oder unter anderweitiger Kontrolle des Komplementärs<br />

oder seiner verbundenen Unternehmen bei<br />

Abstimmungen nicht mitgezählt werden und für die<br />

Zwecke dieser Definition bei der Gesamtanzahl der<br />

ausgegebenen Anteile nicht berücksichtigt werden, es<br />

sei denn, diese Anteile sind die am Datum einer solchen<br />

Feststellung einzigen ausgegebenen Anteile.<br />

3.40 „Gesamtanlagewert” ist der Wert des Vermögensbestands<br />

der Gesellschaft (einschließlich dem<br />

Wert des verfügbaren Kassenbestands und der Debitoren),<br />

der von einem neutralen Schätzer bei Anwen-<br />

dung der in beiliegender Anlage C genannten Bewertungsverfahren<br />

ermittelt wird.<br />

3.41 „Übertragung” ist die Übertragung, der Verkauf,<br />

die Belastung oder sonstige Verfügung über Anteile<br />

gemäß den Definitionen im Art. 16.1 dieses Vertrags.<br />

3.42 „Treasury Regulations” oder “Regulations” sind<br />

die Einkommensteuerbestimmungen des United States<br />

Treasury Departments (US-Finanzministerium) im<br />

Rahmen des Codes.<br />

3.43 „Quellensteuer”” oder “Quellensteuern” hat die<br />

diesem Begriff im Art. 10.7 dieses Vertrags zugewiesene<br />

Bedeutung.<br />

3.44 „Anteil” ist die Kommanditbeteiligung, durch die<br />

dem Inhaber sämtliche einschlägigen Rechte und Nutzen<br />

aus diesem Vertrag zukommen, einschließlich aber<br />

nicht beschränkt auf Beteiligungen an den Einnahmen,<br />

Verlusten, Ausschüttungen und dem Kapital der Gesellschaft,<br />

das den Inhabern der Anteile zugewiesen<br />

wird, wie in den Artikeln IX und X dieses Vertrags vorgesehen,<br />

und sämtliche Stimmrechte, soweit der Inhaber<br />

eines Anteils gemäß Artikel VIII oder Artikel XV<br />

dieses Vertrags als Gesellschafter aufgenommen worden<br />

ist. Sämtliche Anteile bedürfen der in diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Kapitaleinlage in die Gesellschaft,<br />

und alle Anteile werden als voll eingezahlte Anteile<br />

ohne Nachschusspflicht ausgegeben und sind, soweit<br />

in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen,<br />

mit den gleichen Rechten, Vorrechten und<br />

Vorzügen versehen.<br />

3.45 „Anteilspreis” ist in Bezug auf jeden Anteil der<br />

Gesellschaft ein Betrag in Höhe des zum betreffenden<br />

Zeitpunkt bestehenden Gesamtanlagewerts der Gesellschaft,<br />

dividiert durch die Gesamtanzahl der ausgegebenen<br />

Anteile der Gesellschaft unmittelbar vor<br />

der Ausgabe und dem Verkauf der zu erwerbenden<br />

oder zurückzukaufenden Anteile, abzüglich dem Betrag<br />

der einschlägigen Quellensteuern, die für diesen<br />

Anteil (gemäß Art. 10.7 dieses Vertrags) veranlagt werden.<br />

Die Zahlung des Anteilspreises für jeden Anteil<br />

ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Person in die<br />

Gesellschaft als Kommanditist. Die Komplementärin<br />

legt den Anteilspreis für jeden Anteil in Zusammenhang<br />

mit Ausgaben, Verkäufen, Rücknahmen von Anteilen<br />

an der Gesellschaft seitens der Gesellschaft fest.<br />

Artikel IV<br />

GESCHÄFTSZWECK<br />

4.1 Zweck. Hauptzweck der Gesellschaft ist der direkte<br />

oder indirekte Erwerb, die Entwicklung, die Betreuung<br />

und Pflege, die Verwaltung, der Betrieb, die<br />

Vermietung/Verpachtung von oder die sonstige Verfügung<br />

über ein diversifiziertes Portfolio von Infrastructure-Vermögenswerten,<br />

die die Auswahlkriterien<br />

erfüllen, entweder alleine oder zusammen mit anderen<br />

sowie die Vornahme jeglicher allgemeinen Ge-<br />

schäftstätigkeiten, die mit diesem Hauptzweck zusammenhängen<br />

oder ihm dienlich sind.<br />

4.2 Ziele. Die Gesellschaft verfolgt mit ihren Geschäftstätigkeiten<br />

die folgenden Ziele:<br />

(a) Erwerb, Entwicklung, Betreuung und Pflege, Verwaltung<br />

und Verkauf von oder sonstige Verfügung<br />

über ein diversifiziertes Portfolio von Infrastructure-<br />

Vermögenswerten entweder alleine oder mit anderen;<br />

(b) Erhalt, Unterhaltung, Schutz und Rückgabe der<br />

Investitionen der Gesellschafter in die Gesellschaft;<br />

(c) Erzielung des Wachstums des Werts der Vermögensbestände<br />

der Gesellschaft; und<br />

(d) Maximierung des Gesamtanlagewerts der Gesellschaft.<br />

Artikel V<br />

NAMEN UND ANSCHRIFTEN DER GESELLSCHAF-<br />

TER<br />

Der Name der Komplementärin lautet InfraTrust<br />

Partner, Inc., und die Geschäftsanschrift der Komplementärin<br />

lautet 1117 Perimeter Center West, Suite<br />

N403, Atlanta, Georgia 30338. Die Namen und Anschriften<br />

der Gesellschafter sind in Anlage A dieses<br />

Vertrags sowie in den Büchern und Unterlagen der<br />

Gesellschaft aufgeführt.<br />

Artikel VI<br />

DAUER<br />

Die Dauer der Gesellschaft begann mit der Einreichung<br />

der Gründungsurkunde und endet am<br />

31. Dezember 2037, soweit sie nicht gemäß den in<br />

diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen vorzeitig<br />

beendet wird oder die Dauer der Gesellschaft<br />

von der Komplementärin und mit der mehrheitlichen<br />

Zustimmungen der Kommanditisten verlängert<br />

wird.<br />

Artikel VII<br />

HAUPTSITZ UND EINGETRAGENER SITZ UND EIN-<br />

GETRAGENER AGENT<br />

Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in<br />

1117 Perimeter Center West, Suite N403, Atlanta,<br />

Georgia 30338. Die Komplementärin kann den Hauptsitz<br />

der Gesellschaft von Zeit zu Zeit ändern, und in einem<br />

solchen Fall hat sie die Kommanditisten schriftlich<br />

über diese Änderung sowie das Datum ihres Inkrafttretens<br />

zu unterrichten.<br />

Der eingetragene Sitz der Gesellschaft sowie Agent<br />

der Gesellschaft ist die National Corporate Research,<br />

Ltd., 615 South DuPont Highway, Dover, Kent County,<br />

Delaware 19901.<br />

135<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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