06.10.2013 Aufrufe

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

infrastruktur<br />

treuhand und<br />

mittelverwendungskontrolle<br />

Die Anleger zahlen ihre Einlagen zunächst<br />

auf ein deutsches Treuhandkonto<br />

der deutschen Treuhandkommanditistin<br />

ein. Von dort erfolgen Überweisungen<br />

auf ein Konto des Fonds in Deutschland,<br />

über welches das Fondsmanagement<br />

nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen darf. Die<br />

zum Erwerb von Anteilen am Asset<br />

Pool freigegebenen Mittel werden auf<br />

ein Konto des Asset Pools in den USA<br />

überwiesen. Über dieses Konto darf<br />

der Asset Pool ebenfalls nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen. Die Funktion des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs sowohl<br />

in Deutschland als auch in den USA<br />

übernimmt die Treuhandkommanditistin<br />

des Fonds, die Bock Berlin Treuhand<br />

GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Auf<br />

diese Weise befinden sich die Anlagegelder<br />

der Anleger/Kommanditisten bis zu<br />

ihrer Investition ständig auf Treuhandkonten<br />

bzw. Mittelverwendungskontrollkonten<br />

und unterliegen insofern einer<br />

durchgehenden Mittelverwendungskontrolle.<br />

laufzeit<br />

Der Fonds läuft bis zum 31. Dezember<br />

2011. Es besteht die Möglichkeit, die<br />

Laufzeit des Fonds durch Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung bis zu<br />

dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.<br />

INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />

kapitalherkunft<br />

Die Investition in Anteile am Asset Pool<br />

soll ausschließlich mit Kommanditkapital<br />

finanziert werden. Eine Kreditlinie bis zur<br />

Höhe von 2 Millionen Euro ist nach Ermessen<br />

der Fondsgeschäftsführung zur<br />

Deckung von laufenden Ausgaben im Zusammenhang<br />

mit der Geschäftstätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft möglich, aber in<br />

den den Prognoserechnungen zugrunde<br />

liegenden Planungen nicht vorgesehen.<br />

Zur Absicherung können der Bank die<br />

Rechte und Ansprüche aus den erworbenen<br />

oder noch zu erwerbenden Anteilen<br />

am Asset Pool abgetreten werden.<br />

Die Geschäftsführung des Asset Pools hat<br />

die Möglichkeit, das Investitionsvolumen<br />

des Asset Pools, nach eigenem pflichtgemäßem<br />

Ermessen durch die Aufnahme<br />

von Fremdkapital bis zu einer Gesamtsumme,<br />

die dem Dreifachen des eingezahlten<br />

Gesellschaftskapitals des Asset<br />

Pools entspricht, zu erhöhen. Eine Aufnahme<br />

von Fremdkapital über diese<br />

Grenze hinaus bedarf der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung des Asset<br />

Pools.<br />

einkunftsart/steuerliche<br />

auswirkungen<br />

Der Fonds erzielt durch die Tatsache,<br />

dass die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />

ist und keine Kommanditistin<br />

zur Geschäftsführung der KG berechtigt<br />

ist, gewerblich geprägte Einkünfte<br />

im Sinne von §15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG. Soweit die Einkünfte in der<br />

amerikanischen Niederlassung der GmbH<br />

& Co. KG (= Betriebsstätte) seitens der<br />

US-amerikanischen Steuerbehörden als<br />

Einkünfte aus „trade or business“ qualifiziert<br />

werden, liegt das Besteuerungsrecht<br />

der Einkünfte aus den Investitionen in<br />

unerschlossene Grundstücke und städtebauliche<br />

Entwicklungsmaßnahmen (infrastrukturelle<br />

Planungs-, Entwicklungsund<br />

Ingenieurleistungen) aufgrund<br />

Art. 7 des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen den USA und Deutschland<br />

(„DBA USA“) ausschließlich in den<br />

USA. Mithin fällt eine deutsche Einkommens-<br />

oder Gewerbesteuer auf diese Einkünfte<br />

nicht an (Freistellung; Art. 23 DBA<br />

USA). In den USA unterliegen die deutschen<br />

Kommanditisten der US-Einkommensbesteuerung<br />

auf Bundes-, Staatenund<br />

kommunaler Ebene. Steuerpflichtiger<br />

in den USA wie auch in Deutschland ist<br />

der Anleger persönlich. Zu diesem Zweck<br />

ist der Anleger verpflichtet, auf seine Kosten<br />

jährlich eine Steuererklärung in den<br />

USA abzugeben. Der Fonds wird den Anleger<br />

durch die Vermittlung einer zentralen<br />

Steuerberatungsgesellschaft dabei<br />

unterstützen. In Deutschland erfolgt die<br />

Steuerfreistellung von Einkommen- und<br />

Gewerbesteuer auf die US-Einkünfte im<br />

Rahmen der von der Fondsgesellschaft<br />

abzugebenden Feststellungserklärung<br />

und wird dem Steuerpflichtigen durch das<br />

Finanzamt der Fondsgesellschaft mitgeteilt<br />

und sodann von dessen Wohnsitzfinanzamt<br />

berücksichtigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!