infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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10<br />
infrastruktur<br />
treuhand und<br />
mittelverwendungskontrolle<br />
Die Anleger zahlen ihre Einlagen zunächst<br />
auf ein deutsches Treuhandkonto<br />
der deutschen Treuhandkommanditistin<br />
ein. Von dort erfolgen Überweisungen<br />
auf ein Konto des Fonds in Deutschland,<br />
über welches das Fondsmanagement<br />
nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen darf. Die<br />
zum Erwerb von Anteilen am Asset<br />
Pool freigegebenen Mittel werden auf<br />
ein Konto des Asset Pools in den USA<br />
überwiesen. Über dieses Konto darf<br />
der Asset Pool ebenfalls nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen. Die Funktion des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs sowohl<br />
in Deutschland als auch in den USA<br />
übernimmt die Treuhandkommanditistin<br />
des Fonds, die Bock Berlin Treuhand<br />
GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Auf<br />
diese Weise befinden sich die Anlagegelder<br />
der Anleger/Kommanditisten bis zu<br />
ihrer Investition ständig auf Treuhandkonten<br />
bzw. Mittelverwendungskontrollkonten<br />
und unterliegen insofern einer<br />
durchgehenden Mittelverwendungskontrolle.<br />
laufzeit<br />
Der Fonds läuft bis zum 31. Dezember<br />
2011. Es besteht die Möglichkeit, die<br />
Laufzeit des Fonds durch Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung bis zu<br />
dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.<br />
INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />
kapitalherkunft<br />
Die Investition in Anteile am Asset Pool<br />
soll ausschließlich mit Kommanditkapital<br />
finanziert werden. Eine Kreditlinie bis zur<br />
Höhe von 2 Millionen Euro ist nach Ermessen<br />
der Fondsgeschäftsführung zur<br />
Deckung von laufenden Ausgaben im Zusammenhang<br />
mit der Geschäftstätigkeit<br />
der Fondsgesellschaft möglich, aber in<br />
den den Prognoserechnungen zugrunde<br />
liegenden Planungen nicht vorgesehen.<br />
Zur Absicherung können der Bank die<br />
Rechte und Ansprüche aus den erworbenen<br />
oder noch zu erwerbenden Anteilen<br />
am Asset Pool abgetreten werden.<br />
Die Geschäftsführung des Asset Pools hat<br />
die Möglichkeit, das Investitionsvolumen<br />
des Asset Pools, nach eigenem pflichtgemäßem<br />
Ermessen durch die Aufnahme<br />
von Fremdkapital bis zu einer Gesamtsumme,<br />
die dem Dreifachen des eingezahlten<br />
Gesellschaftskapitals des Asset<br />
Pools entspricht, zu erhöhen. Eine Aufnahme<br />
von Fremdkapital über diese<br />
Grenze hinaus bedarf der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung des Asset<br />
Pools.<br />
einkunftsart/steuerliche<br />
auswirkungen<br />
Der Fonds erzielt durch die Tatsache,<br />
dass die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />
ist und keine Kommanditistin<br />
zur Geschäftsführung der KG berechtigt<br />
ist, gewerblich geprägte Einkünfte<br />
im Sinne von §15 Abs. 3 Nr. 2<br />
EStG. Soweit die Einkünfte in der<br />
amerikanischen Niederlassung der GmbH<br />
& Co. KG (= Betriebsstätte) seitens der<br />
US-amerikanischen Steuerbehörden als<br />
Einkünfte aus „trade or business“ qualifiziert<br />
werden, liegt das Besteuerungsrecht<br />
der Einkünfte aus den Investitionen in<br />
unerschlossene Grundstücke und städtebauliche<br />
Entwicklungsmaßnahmen (infrastrukturelle<br />
Planungs-, Entwicklungsund<br />
Ingenieurleistungen) aufgrund<br />
Art. 7 des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwischen den USA und Deutschland<br />
(„DBA USA“) ausschließlich in den<br />
USA. Mithin fällt eine deutsche Einkommens-<br />
oder Gewerbesteuer auf diese Einkünfte<br />
nicht an (Freistellung; Art. 23 DBA<br />
USA). In den USA unterliegen die deutschen<br />
Kommanditisten der US-Einkommensbesteuerung<br />
auf Bundes-, Staatenund<br />
kommunaler Ebene. Steuerpflichtiger<br />
in den USA wie auch in Deutschland ist<br />
der Anleger persönlich. Zu diesem Zweck<br />
ist der Anleger verpflichtet, auf seine Kosten<br />
jährlich eine Steuererklärung in den<br />
USA abzugeben. Der Fonds wird den Anleger<br />
durch die Vermittlung einer zentralen<br />
Steuerberatungsgesellschaft dabei<br />
unterstützen. In Deutschland erfolgt die<br />
Steuerfreistellung von Einkommen- und<br />
Gewerbesteuer auf die US-Einkünfte im<br />
Rahmen der von der Fondsgesellschaft<br />
abzugebenden Feststellungserklärung<br />
und wird dem Steuerpflichtigen durch das<br />
Finanzamt der Fondsgesellschaft mitgeteilt<br />
und sodann von dessen Wohnsitzfinanzamt<br />
berücksichtigt.