infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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infrastruktur<br />
Anleger ist zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses<br />
nicht erforderlich, die Treuhandkommanditistin<br />
teilt dem Anleger die<br />
Annahme aber gleichwohl schriftlich mit.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird nach<br />
vollständiger Leistung der vom Treugeber<br />
gezeichneten Einlage nebst Agio ihre<br />
eigene Kommanditeinlage an dem Fonds<br />
erhöhen und eine entsprechende Eintragung<br />
der Haftsumme (1 Euro pro 1.000<br />
Euro Kommanditeinlage) im Handelsregister<br />
bewirken. Die Treugeber selbst<br />
werden nicht Gesellschafter des Fonds.<br />
Über den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
sowie die ergänzend geltenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
wird den Treugebern jedoch im Innenverhältnis<br />
zum Fonds, zu deren Gesellschaftern<br />
und den anderen Treugebern eine<br />
Rechtsstellung eingeräumt, die der eines<br />
Direktanlegers wirtschaftlich weitgehend<br />
gleichkommt. Die einzelnen Treugeber<br />
bilden weder untereinander noch gegenüber<br />
der Treuhandkommanditistin, dem<br />
Fonds oder den Gesellschaftern eine Gesellschaft.<br />
Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist<br />
es, die Gesellschafterrechte für die Treugeber<br />
im Verhältnis zum Fonds und zu<br />
den Gesellschaftern auszuüben, soweit im<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag oder<br />
im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt<br />
ist. Die Treugeber haben das Recht<br />
zur Anwesenheit bei den Gesellschafterversammlungen<br />
des Fonds. Sie werden<br />
hierzu über die Treuhandkommanditistin<br />
geladen. Die Treugeber erhalten Informationen<br />
über den Fonds, insbesondere den<br />
Jahresbericht, durch die Treuhandkom-<br />
106 INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />
manditistin. Die Vergütung für die von ihr<br />
angebotenen Dienstleistungen erhält die<br />
Treuhandkommanditistin vom Fonds.<br />
Der Treugeber hat die Möglichkeit, seine<br />
mittelbare Beteiligung gemäß den Bestimmungen<br />
im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und im Gesellschaftsvertrag<br />
jederzeit durch ein entsprechendes Verlangen<br />
gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />
in eine Stellung als Direktanleger<br />
und damit Kommanditist des Fonds umzuwandeln.<br />
In diesem Fall muss der Treugeber<br />
auf eigene Kosten eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht an<br />
die Komplementärin des Fonds erteilen,<br />
damit diese den Eintritt als Kommanditist<br />
zum Handelsregister anmelden kann. Die<br />
Umwandlung wird erst mit Eintragung<br />
des Anlegers als Kommanditist im Handelsregister<br />
wirksam. Die Treuhandkommanditistin<br />
kann insoweit eine Pauschale<br />
von bis zu 250 Euro festsetzen und<br />
von dem jeweiligen Anleger erheben.<br />
18.4 mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Der Fonds bietet den Anlegern in der Investitionsphase<br />
eine durchgehende Mittelverwendungskontrolle<br />
durch den Abschluss<br />
des nachfolgend in diesem Prospekt im Kapitel<br />
19.4 abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
mit der als Mittelverwendungskontrolleur<br />
beauftragten Treuhand-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft.<br />
Die zunächst auf eines der Treuhandkonten<br />
bei der Treuhandkommanditistin eingezahlten<br />
Einlagen aller Anleger werden von der<br />
Treuhandkommanditistin auf ein Mittelverwendungskonto<br />
beim Fonds eingezahlt,<br />
über das der Fonds nur gemeinsam mit dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur verfügen<br />
kann. Verfügungen über die eingezahlten<br />
Einlagen sind nur zu den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
genannten Zwecken<br />
zulässig. Die Einhaltung dieser Verwendungszwecke<br />
zum Zeitpunkt der Verfügung<br />
über das Mittelverwendungskonto<br />
stellt der Mittelverwendungskontrolleur im<br />
Rahmen und Umfang des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
sicher. Er darf insoweit<br />
die Freigabe für eine Zahlungsanweisung<br />
nur dann erteilen, wenn der beabsichtigte<br />
Verwendungszweck jeweils den<br />
vertraglich vorgegebenen Zwecken entspricht.<br />
Im Zuge der Überweisung von Mitteln<br />
aus Einlagen auf das US-Treuhandkonto<br />
überwacht der US-Treuhänder den<br />
ordnungsgemäßen Abschluss der Veträge.<br />
18.5 sonstige verträge<br />
Neben den in diesem Prospekt abgedruckten<br />
Verträgen bestehen ferner folgende<br />
Rechtsverhältnisse des Fonds mit<br />
dritten Vertragsparteien, die für die Umsetzung<br />
der Fondskonzeption von Bedeutung<br />
sind.<br />
Konzeption und Gründung<br />
Für die Konzeption des Fondsangebotes,<br />
die Erstellung und den Druck des Prospektes,<br />
Marketingaufwendungen sowie<br />
die Gründung der Fondsgesellschaft erhält<br />
die Initiatorin im Rahmen eines<br />
entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
(abgeschlossen am 25. Juni