infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
infrastruktur<br />
Höhe des Wertes seiner (anteiligen)<br />
Kommanditbeteiligung, der dem anteiligen<br />
Bestandswert (Total Investment<br />
Value) des Vermögens der Gesellschaft<br />
unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten<br />
und eventueller Verlustvorträge<br />
der Gesellschaft sowie eines negativen<br />
Saldos der Kapitalkonten des ausscheidenden<br />
Gesellschafters zum Zeitpunkt<br />
seines Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />
entspricht. Dies gilt entsprechend auch<br />
für einen Treugeber. Nach dem Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens partizipiert der<br />
Anleger nicht mehr an später eintretenden<br />
Verlusten, aber auch nicht an später<br />
anfallenden Gewinnen. Wird der Anleger<br />
von der Gesellschafterversammlung aus<br />
wichtigem Grund aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen, so schuldet ihm die Gesellschaft<br />
als Abfindungsbetrag den<br />
Buchwert seines Kapitalanteils oder den<br />
Verkehrswert, falls dieser unter dem<br />
Buchwert liegt, abzüglich aller übrigen<br />
Kosten und Schäden der Gesellschaft,<br />
die aus dem Ausscheiden des Gesellschafters<br />
resultieren. Die Abfindung wird<br />
jeweils nicht in voller Höhe sofort zum<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens, sondern je<br />
nach Liquidität des Fonds in drei bis fünf<br />
Jahresraten ausgezahlt. Während dieses<br />
Zeitraumes wird die jeweils ausstehende<br />
Abfindung gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
verzinst. Wird ein Anleger wegen Zahlungsverzuges<br />
aus seiner Beteiligung an<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen, so entsteht<br />
kein Abfindungsanspruch; geleistete<br />
Zahlungen werden ihm unverzinst<br />
und abzüglich Schäden und Kosten der<br />
Gesellschaft erstattet. Sämtliche Abfindungs-<br />
bzw. Rückzahlungsansprüche<br />
104 INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />
stehen unter dem Vorbehalt ausreichender<br />
Liquidität der Gesellschaft.<br />
Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre<br />
Beteiligung an einen Dritten zu veräußern.<br />
Dazu ist die Zustimmung der Komplementärin<br />
erforderlich, die nur aus<br />
wichtigem Grund verweigert werden<br />
darf. Die Veräußerung führt im Verhältnis<br />
zum Fonds und den anderen Gesellschaftern<br />
nicht zur Beendigung der<br />
Beteiligung, sondern diese wird mit dem<br />
Erwerber der Beteiligung anstelle des<br />
veräußernden Anlegers fortgeführt. Der<br />
veräußernde Anleger erhält also in diesem<br />
Fall keine Abfindung vom Fonds,<br />
sondern ggf. vom Erwerber einen mit<br />
diesem individuell vereinbarten Kaufpreis.<br />
Der Eintritt des Erwerbers ist<br />
grundsätzlich jeweils nur mit Wirkung<br />
zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres<br />
des Fonds möglich. Eine Übertragung<br />
findet im Wege der Abtretung statt.<br />
Die Beendigung führt grundsätzlich zu<br />
einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn<br />
auf Ebene des Anlegers (vergleiche<br />
Kapitel 17.3).<br />
18.2 gesellschaftsvertrag <strong>infratrust</strong><br />
asset pool, lllp<br />
Die rechtlichen Strukturen einer Limited<br />
Liability Limited Partnership (LLLP)<br />
sind vergleichbar mit einer deutschen<br />
Kommanditgesellschaft (KG). Die wesentlichen<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der InfraTrust Asset Pool,<br />
LLLP sind im Folgenden zusammengefasst:<br />
Gründung und<br />
Kapitalverhältnisse des Asset Pools<br />
Der Asset Pool wurde am 31. Juli 2007 als<br />
Limited Liability Limited Partnership mit<br />
Sitz in Atlanta, USA gegründet und im<br />
Handelsregister in Delaware, USA eingetragen.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist<br />
der direkte oder indirekte Erwerb, die Entwicklung,<br />
das Servicing, die Verwaltung,<br />
der Betrieb und die Veräußerung oder<br />
Verwertung eines diversifizierten Portfolios<br />
von Infrastruktur- Anlageobjekten.<br />
Persönlich haftende und geschäftsführende<br />
Gesellschafterin ist die InfraTrust<br />
Partner, Inc. mit Sitz in Atlanta, USA eingetragen<br />
im Handelsregister Delaware,<br />
USA („General Partner”). Der General<br />
Partner ist am Kapital des Asset Pools<br />
mit einem Anteil beteiligt. Die InfraTrust<br />
Partner, Inc. ist zusammen mit der Infra-<br />
Trust Zwei GmbH & Co. KG Gründungsgesellschafterin<br />
des Asset Pools.<br />
Geschäftsführung<br />
und Vertretung des Asset Pools<br />
Der General Partner führt gemäß den<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
die Geschäfte des Asset Pools und ist<br />
dessen gesetzlicher Vertreter. Der General<br />
Partner erhält für die Geschäftsführungstätigkeit<br />
eine jährliche Managementvergütung<br />
in Höhe von 1,0% p.a.<br />
des jeweiligen Net Investment Value,<br />
was dem Wert aller Anlageobjekte zuzüglich<br />
der Cash-Reserven des Asset<br />
Pools entspricht. Darüber hinaus erhält<br />
er eine jährliche Haftungsvergütung in<br />
Höhe von 20.000 US-Dollar, in Rumpfgeschäftsjahren<br />
zeitanteilig.