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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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infrastruktur<br />

Höhe des Wertes seiner (anteiligen)<br />

Kommanditbeteiligung, der dem anteiligen<br />

Bestandswert (Total Investment<br />

Value) des Vermögens der Gesellschaft<br />

unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten<br />

und eventueller Verlustvorträge<br />

der Gesellschaft sowie eines negativen<br />

Saldos der Kapitalkonten des ausscheidenden<br />

Gesellschafters zum Zeitpunkt<br />

seines Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />

entspricht. Dies gilt entsprechend auch<br />

für einen Treugeber. Nach dem Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens partizipiert der<br />

Anleger nicht mehr an später eintretenden<br />

Verlusten, aber auch nicht an später<br />

anfallenden Gewinnen. Wird der Anleger<br />

von der Gesellschafterversammlung aus<br />

wichtigem Grund aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen, so schuldet ihm die Gesellschaft<br />

als Abfindungsbetrag den<br />

Buchwert seines Kapitalanteils oder den<br />

Verkehrswert, falls dieser unter dem<br />

Buchwert liegt, abzüglich aller übrigen<br />

Kosten und Schäden der Gesellschaft,<br />

die aus dem Ausscheiden des Gesellschafters<br />

resultieren. Die Abfindung wird<br />

jeweils nicht in voller Höhe sofort zum<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens, sondern je<br />

nach Liquidität des Fonds in drei bis fünf<br />

Jahresraten ausgezahlt. Während dieses<br />

Zeitraumes wird die jeweils ausstehende<br />

Abfindung gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

verzinst. Wird ein Anleger wegen Zahlungsverzuges<br />

aus seiner Beteiligung an<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen, so entsteht<br />

kein Abfindungsanspruch; geleistete<br />

Zahlungen werden ihm unverzinst<br />

und abzüglich Schäden und Kosten der<br />

Gesellschaft erstattet. Sämtliche Abfindungs-<br />

bzw. Rückzahlungsansprüche<br />

104 INFRATRUST 2 I Emissionsprospekt<br />

stehen unter dem Vorbehalt ausreichender<br />

Liquidität der Gesellschaft.<br />

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre<br />

Beteiligung an einen Dritten zu veräußern.<br />

Dazu ist die Zustimmung der Komplementärin<br />

erforderlich, die nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert werden<br />

darf. Die Veräußerung führt im Verhältnis<br />

zum Fonds und den anderen Gesellschaftern<br />

nicht zur Beendigung der<br />

Beteiligung, sondern diese wird mit dem<br />

Erwerber der Beteiligung anstelle des<br />

veräußernden Anlegers fortgeführt. Der<br />

veräußernde Anleger erhält also in diesem<br />

Fall keine Abfindung vom Fonds,<br />

sondern ggf. vom Erwerber einen mit<br />

diesem individuell vereinbarten Kaufpreis.<br />

Der Eintritt des Erwerbers ist<br />

grundsätzlich jeweils nur mit Wirkung<br />

zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres<br />

des Fonds möglich. Eine Übertragung<br />

findet im Wege der Abtretung statt.<br />

Die Beendigung führt grundsätzlich zu<br />

einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn<br />

auf Ebene des Anlegers (vergleiche<br />

Kapitel 17.3).<br />

18.2 gesellschaftsvertrag <strong>infratrust</strong><br />

asset pool, lllp<br />

Die rechtlichen Strukturen einer Limited<br />

Liability Limited Partnership (LLLP)<br />

sind vergleichbar mit einer deutschen<br />

Kommanditgesellschaft (KG). Die wesentlichen<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der InfraTrust Asset Pool,<br />

LLLP sind im Folgenden zusammengefasst:<br />

Gründung und<br />

Kapitalverhältnisse des Asset Pools<br />

Der Asset Pool wurde am 31. Juli 2007 als<br />

Limited Liability Limited Partnership mit<br />

Sitz in Atlanta, USA gegründet und im<br />

Handelsregister in Delaware, USA eingetragen.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist<br />

der direkte oder indirekte Erwerb, die Entwicklung,<br />

das Servicing, die Verwaltung,<br />

der Betrieb und die Veräußerung oder<br />

Verwertung eines diversifizierten Portfolios<br />

von Infrastruktur- Anlageobjekten.<br />

Persönlich haftende und geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist die InfraTrust<br />

Partner, Inc. mit Sitz in Atlanta, USA eingetragen<br />

im Handelsregister Delaware,<br />

USA („General Partner”). Der General<br />

Partner ist am Kapital des Asset Pools<br />

mit einem Anteil beteiligt. Die InfraTrust<br />

Partner, Inc. ist zusammen mit der Infra-<br />

Trust Zwei GmbH & Co. KG Gründungsgesellschafterin<br />

des Asset Pools.<br />

Geschäftsführung<br />

und Vertretung des Asset Pools<br />

Der General Partner führt gemäß den<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

die Geschäfte des Asset Pools und ist<br />

dessen gesetzlicher Vertreter. Der General<br />

Partner erhält für die Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Managementvergütung<br />

in Höhe von 1,0% p.a.<br />

des jeweiligen Net Investment Value,<br />

was dem Wert aller Anlageobjekte zuzüglich<br />

der Cash-Reserven des Asset<br />

Pools entspricht. Darüber hinaus erhält<br />

er eine jährliche Haftungsvergütung in<br />

Höhe von 20.000 US-Dollar, in Rumpfgeschäftsjahren<br />

zeitanteilig.

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