infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14.2 Mehrere Rechtsnachfolger können ihre Rechte<br />
nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />
Vertreter ausüben, der auch zur Entgegennahme<br />
von Geldleistungen ermächtigt ist.<br />
14.3 Solange der oder die Rechtsnachfolger oder ein<br />
Testamentsvollstrecker ihre Berechtigung nicht in geeigneter<br />
Weise – z.B. durch Erbschein - nachgewiesen<br />
haben oder solange ein gemeinsamer Vertreter nicht<br />
bestellt und dieser sich nicht legitimiert hat, ruhen die<br />
Rechte des verstorbenen Treugebers aus dem Treuhandverhältnis<br />
und dem für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil. Ausschüttungen, Zinsen<br />
und/oder Kapitalrückflüsse verbleiben so lange auf<br />
dem Treuhandkonto; Zinsen stehen den Erben bzw.<br />
Vermächtnisnehmern deswegen nicht zu.<br />
15. Haftung der Treuhandkommanditistin,<br />
Freistellung<br />
15.1 Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pflichten<br />
aus diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes zu erfüllen. Etwaige Schadenersatzansprüche<br />
des Treugebers gegen die Treuhandkommanditistin<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche<br />
wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen,<br />
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />
sechs Monaten ab Kenntnis des Anspruchstellers von<br />
dem Schaden schriftlich geltend zu machen und verjähren<br />
in drei Jahren ab diesem Zeitpunkt, soweit nicht<br />
Gesetz oder Rechtsprechung eine kürzere Verjährungsfrist<br />
vorsehen.<br />
15.2 Die Haftung der Treuhandkommanditistin beschränkt<br />
sich auf die Erfüllung der in diesem Vertrag<br />
festgelegten Pflichten. Darüber hinaus übernimmt die<br />
Treuhandkommanditistin gegenüber dem Treugeber<br />
keine Verpflichtungen und Haftungen, insbesondere<br />
nicht für die vom Treugeber mit seinem Beitritt zur Gesellschaft<br />
verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele. Die Treuhandkommanditistin haftet auch nicht<br />
dafür, dass die Komplementärin oder der Beirat sowie<br />
die Vertragspartner der Gesellschaft die ihnen obliegenden<br />
Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />
15.3 Die Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber<br />
für von der Treuhandkommanditistin vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung<br />
der Treuhandkommanditistin für leichte Fahrlässigkeit<br />
im Zusammenhang mit diesem Vertrag besteht<br />
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In<br />
diesem Fall wird die Haftung der Treuhandkommanditistin<br />
für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.<br />
15.4 Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin<br />
von allen Ansprüchen Dritter, so auch der Finanzbehörden,<br />
frei, die gegen die Treuhandkommanditistin in<br />
ihrer Eigenschaft als formeller Inhaber der Kommanditbeteiligung<br />
des Treugebers erhoben werden. Die<br />
Freistellung erfolgt auf erstes Anfordern. Der Treugeber<br />
ersetzt der Treuhandkommanditistin alle Schäden,<br />
die dieser bei Durchführung dieses Treuhandauftrages<br />
entstehen, es sei denn, die Treuhandkommanditistin<br />
würde bei Zugrundelegung des in Ziff. 15.3 geregelten<br />
Haftungsmaßstabs haften.<br />
16. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
16.1 Die Vergütung der Treuhandkommanditistin erfolgt<br />
durch die Gesellschaft und ist in Ziff. 10.3 des Gesellschaftsvertrags<br />
festgelegt.<br />
16.2 Die Kosten für vom Treugeber veranlassten Sondertätigkeiten<br />
(Registerumschreibung, Kapitalherabsetzung<br />
etc.) kann die Treuhandkommanditistin von<br />
dem betreffenden Treugeber ersetzt verlangen.<br />
17. Einheitliche und gesonderte Feststellung<br />
der Besteuerungsgrundlagen, Geltendmachung<br />
von Sonderbetriebsausgaben,<br />
US-Steuerangelegenheiten<br />
17.1 Die Treugeber bevollmächtigen die Treuhandkommanditistin<br />
dazu, dass diese die Komplementärin<br />
zur Abgabe aller Erklärungen und Durchführung aller<br />
Maßnahmen bevollmächtigt, die im Rahmen der einheitlichen<br />
und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />
im Namen der Treugeber gegenüber<br />
der deutschen Finanzverwaltung erforderlich sind.<br />
17.2 Den Treugebern ist bekannt, dass sie Sonderbetriebsaugaben<br />
(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang<br />
mit ihrer Beteiligung) nicht bei ihrer<br />
persönlichen Einkommensteuererklärung, sondern<br />
ausschließlich im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />
Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft<br />
geltend machen können.<br />
17.3 Damit Sonderbetriebsaugaben berücksichtigt<br />
werden können, haben die Treugeber der Komplementärin<br />
diese jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
unaufgefordert bis zum 28. Februar mitzuteilen<br />
und durch entsprechende Belege nachzuweisen.<br />
Die Komplementärin kann die Treugeber unter<br />
Mitteilung der Anschrift des Steuerberaters der Gesellschaft<br />
auffordern, die Angaben und Nachweise<br />
direkt an den Steuerberater der Gesellschaft zu übermitteln.<br />
Soweit die Nachweise nicht spätestens<br />
bis zum 28. Februar eines Jahres bei dem Steuerberater,<br />
der Komplementärin oder der Gesellschaft eingegangen<br />
sind, werden verspätet gemeldete oder unvollständig<br />
angemeldete Sonderbetriebsaugaben<br />
erst nach Abgeltung eines dadurch verursachten<br />
Mehraufwands durch Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr<br />
von 100,00 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer bearbeitet und in die Feststellungserklärung<br />
der Gesellschaft aufgenommen<br />
und im Folgejahr nachgemeldet.<br />
17.4 Die Treugeber bevollmächtigen die die Treuhandkommanditistin<br />
dazu, dass diese die Komplementärin<br />
zur Abgabe aller Erklärungen und Durchführung<br />
aller Maßnahmen bevollmächtigt, die für<br />
Steuerzwecke auf Bundes-, Bundesstaaten- und<br />
kommunaler Ebene in den USA erforderlich sind.<br />
Darüber hinaus bevollmächtigen die Treugeber die<br />
Treuhandkommanditistin dazu, dass diese die die<br />
Komplementärin bevollmächtigt, alle Wahlmöglichkeiten<br />
für Steuerzwecke auszuüben, wenn diese nach<br />
nationalem Recht zulässig sind. Die Treugeber bevollmächtigen<br />
die die Treuhandkommanditistin dazu, dass<br />
diese die Komplementärin zur Eröffnung eines<br />
US-Kontos zur zentralen Abwicklung von Steuerzahlungen<br />
und –erstattungen für die Anleger der Life<br />
Trust Fonds bevollmächtigt. Die Komplementärin wird<br />
ausdrücklich ermächtigt, als „für Steuerangelegenheiten<br />
zuständiger Gesellschafter“ gemäß dem<br />
US-Einkommensteuergesetz („Tax Matters Partner“<br />
i.S.v. IRC section 6231 (a) (7) ) und in ähnlicher<br />
Eigenschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
auf bundesstaatlicher oder kommunaler Ebene zu<br />
fungieren.<br />
17.5 Den Treugebern ist bekannt, dass sie in den<br />
USA persönliche Einkommensteuererklärungen abgeben<br />
müssen. Die Treuhandkommanditistin vermittelt<br />
auf Wunsch eine erfahrene Steuerberatungsgesellschaft<br />
zur Erstellung und Einreichung der US-<br />
Steuererklärungen sowie der Wahrnehmung aller<br />
damit verbundenen US-steuerlichen Angelegenheiten.<br />
Die Aufwendungen für diese steuerliche Beratungsleistung<br />
trägt der Treugeber.<br />
17.6 Die Treugeber haben den notwendigen US-<br />
Erklärungspflichten nachzukommen und die Gesellschaft<br />
uneingeschränkt zu unterstützen, um ihre steuerliche<br />
Ansässigkeit in Deutschland nachzuweisen.<br />
18. Schlussbestimmungen<br />
18.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Treuhandvertrag<br />
sind unwirksam. Etwaige Zusatz- und Änderungsvereinbarungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser<br />
Bestimmung.<br />
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Treuhandvertrages<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein<br />
oder werden, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen<br />
unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen<br />
werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die in<br />
gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten<br />
kommt. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag<br />
Lücken aufweisen sollte.<br />
149<br />
Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben