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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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21. BAFIN PFLICHTANGABEN<br />

§2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV Der<br />

Verkaufsprospekt ist vollständig in deutscher<br />

Sprache abgefasst, weshalb keine<br />

separate Zusammenfassung vorangestellt<br />

wird.<br />

§2 Abs. 5 VermVerkProspV Es liegt noch<br />

kein Jahresabschluss gemäß §10 Abs. 1<br />

vor, weshalb dieser auch nicht im Prospekt<br />

abgedruckt ist.<br />

§3 HS. 1 VermVerkProspV Die Verantwortung<br />

wird durch eine juristische Person<br />

übernommen und deshalb gibt es<br />

keine Angaben zu natürlichen Personen.<br />

§4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Der<br />

Anbieter übernimmt nicht die Zahlung<br />

von Steuern für den Anleger bzw. zugunsten<br />

des Anlegers. Es werden lediglich<br />

Steuerabführungen vorgenommen,<br />

die zu Lasten des Ergebnisses der Anleger<br />

gehen.<br />

§4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV Die<br />

Zeichnungsfrist läuft bis zum 30. Juni<br />

2008 (Zeichnungsschluss). Die Komplementärin<br />

kann den Zeichnungsschluss<br />

gem. Ziff. 7.1 des Gesellschaftsvertrags<br />

des Fonds vorverlegen. Die Komplementärin<br />

kann die Fondsgesellschaft unter<br />

den Voraussetzungen gem. Ziff. 3.5 des<br />

Gesellschaftsvertrags des Fonds zum<br />

Ablauf des 31.12.2007 auflösen. Im Falle<br />

der Säumnis von Anlegern, kann die<br />

Komplementärin die gezeichnete Einlage<br />

auf den Betrag der geleisteten Einlage<br />

kürzen. Die Beteiligung des Anlegers<br />

kann durch Kapitalentnahmen gekürzt<br />

werden, über die die Komplementärin<br />

nach ihrem Ermessen Entscheidet. Darüber<br />

hinaus bestehen keine Möglichkeiten,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder<br />

Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen.<br />

§5 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin<br />

ist kein Konzernunternehmen.<br />

§6 Satz 2 VermVerkProspV Die Emittentin<br />

ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />

eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />

§6 Satz 3 VermVerkProspV Die Emittentin<br />

ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />

eine Kommanditgesellschaft auf Aktien,<br />

weshalb keine Bezugs- oder Umtauschrechte<br />

vorliegen.<br />

§7 Abs. 1 Satz 2 VermVerkProspV Die<br />

Emittentin wurde vor weniger als 5 Jahren<br />

vor Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

gegründet.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV Es liegt<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

kein Bewertungsgutachten vor.<br />

§9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV Die<br />

Prospektverantwortlichen und die Gründungsgesellschafter<br />

sowie die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung persönlich erbringen<br />

keine nicht nur geringfügige Leistungen<br />

und Lieferungen.<br />

§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a VermVerk<br />

ProspV Die Emittentin macht Gebrauch<br />

von den Erleichterungen nach §15 Verm-<br />

VerkProspV, weil sie eine junge Emittentin<br />

ist und noch keinen Jahres-<br />

abschluss aufgestellt hat.<br />

§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b VermVerkProspV<br />

§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

§10 Abs. 2 Satz 1 HS. 1 VermVerkProspV<br />

§10 Abs. 2 Satz 1 HS. 2 VermVerkProspV<br />

§10 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV Als<br />

junge Emittentin hat die Emittentin noch<br />

keinen Jahresabschluss aufgestellt und<br />

deshalb auch keinen Wirtschaftsprüfer<br />

bestellt, der den Jahresabschluss geprüft<br />

hat.<br />

§10 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV<br />

§10 Abs. 3 VermVerkProspV<br />

§11 Satz 1 VermVerkProspV<br />

§11 Satz 2 HS. 1 VermVerkProspV<br />

§11 Satz 2 HS. 2 VermVerkProspV Als<br />

junge Emittentin hat die Emittentin noch<br />

keinen Jahresabschluss aufgestellt und<br />

deshalb auch keinen Wirtschaftsprüfer<br />

bestellt, der den Jahresabschluss geprüft<br />

hat.<br />

§12 Abs. 4 VermVerkProspV Es haben<br />

keine sonstigen Personen, die nicht in<br />

den Kreis der nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

angabepflichtigen Personen fallen, die<br />

Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes<br />

oder die Angabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />

beeinflusst.<br />

§14 VermVerkProspV Eine Investition in<br />

die InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG ist<br />

eine unternehmerische Beteiligung mit<br />

der Möglichkeit von Gewinnen und Verlusten.<br />

Für eine Verzinsung oder Rückzahlung<br />

der Investition übernimmt weder<br />

157<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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