infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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21. BAFIN PFLICHTANGABEN<br />
§2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV Der<br />
Verkaufsprospekt ist vollständig in deutscher<br />
Sprache abgefasst, weshalb keine<br />
separate Zusammenfassung vorangestellt<br />
wird.<br />
§2 Abs. 5 VermVerkProspV Es liegt noch<br />
kein Jahresabschluss gemäß §10 Abs. 1<br />
vor, weshalb dieser auch nicht im Prospekt<br />
abgedruckt ist.<br />
§3 HS. 1 VermVerkProspV Die Verantwortung<br />
wird durch eine juristische Person<br />
übernommen und deshalb gibt es<br />
keine Angaben zu natürlichen Personen.<br />
§4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Der<br />
Anbieter übernimmt nicht die Zahlung<br />
von Steuern für den Anleger bzw. zugunsten<br />
des Anlegers. Es werden lediglich<br />
Steuerabführungen vorgenommen,<br />
die zu Lasten des Ergebnisses der Anleger<br />
gehen.<br />
§4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV Die<br />
Zeichnungsfrist läuft bis zum 30. Juni<br />
2008 (Zeichnungsschluss). Die Komplementärin<br />
kann den Zeichnungsschluss<br />
gem. Ziff. 7.1 des Gesellschaftsvertrags<br />
des Fonds vorverlegen. Die Komplementärin<br />
kann die Fondsgesellschaft unter<br />
den Voraussetzungen gem. Ziff. 3.5 des<br />
Gesellschaftsvertrags des Fonds zum<br />
Ablauf des 31.12.2007 auflösen. Im Falle<br />
der Säumnis von Anlegern, kann die<br />
Komplementärin die gezeichnete Einlage<br />
auf den Betrag der geleisteten Einlage<br />
kürzen. Die Beteiligung des Anlegers<br />
kann durch Kapitalentnahmen gekürzt<br />
werden, über die die Komplementärin<br />
nach ihrem Ermessen Entscheidet. Darüber<br />
hinaus bestehen keine Möglichkeiten,<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
zu kürzen.<br />
§5 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin<br />
ist kein Konzernunternehmen.<br />
§6 Satz 2 VermVerkProspV Die Emittentin<br />
ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />
eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />
§6 Satz 3 VermVerkProspV Die Emittentin<br />
ist weder eine Aktiengesellschaft noch<br />
eine Kommanditgesellschaft auf Aktien,<br />
weshalb keine Bezugs- oder Umtauschrechte<br />
vorliegen.<br />
§7 Abs. 1 Satz 2 VermVerkProspV Die<br />
Emittentin wurde vor weniger als 5 Jahren<br />
vor Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
gegründet.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV Es liegt<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
kein Bewertungsgutachten vor.<br />
§9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV Die<br />
Prospektverantwortlichen und die Gründungsgesellschafter<br />
sowie die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung persönlich erbringen<br />
keine nicht nur geringfügige Leistungen<br />
und Lieferungen.<br />
§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a VermVerk<br />
ProspV Die Emittentin macht Gebrauch<br />
von den Erleichterungen nach §15 Verm-<br />
VerkProspV, weil sie eine junge Emittentin<br />
ist und noch keinen Jahres-<br />
abschluss aufgestellt hat.<br />
§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b VermVerkProspV<br />
§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
§10 Abs. 2 Satz 1 HS. 1 VermVerkProspV<br />
§10 Abs. 2 Satz 1 HS. 2 VermVerkProspV<br />
§10 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV Als<br />
junge Emittentin hat die Emittentin noch<br />
keinen Jahresabschluss aufgestellt und<br />
deshalb auch keinen Wirtschaftsprüfer<br />
bestellt, der den Jahresabschluss geprüft<br />
hat.<br />
§10 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV<br />
§10 Abs. 3 VermVerkProspV<br />
§11 Satz 1 VermVerkProspV<br />
§11 Satz 2 HS. 1 VermVerkProspV<br />
§11 Satz 2 HS. 2 VermVerkProspV Als<br />
junge Emittentin hat die Emittentin noch<br />
keinen Jahresabschluss aufgestellt und<br />
deshalb auch keinen Wirtschaftsprüfer<br />
bestellt, der den Jahresabschluss geprüft<br />
hat.<br />
§12 Abs. 4 VermVerkProspV Es haben<br />
keine sonstigen Personen, die nicht in<br />
den Kreis der nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
angabepflichtigen Personen fallen, die<br />
Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes<br />
oder die Angabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />
beeinflusst.<br />
§14 VermVerkProspV Eine Investition in<br />
die InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG ist<br />
eine unternehmerische Beteiligung mit<br />
der Möglichkeit von Gewinnen und Verlusten.<br />
Für eine Verzinsung oder Rückzahlung<br />
der Investition übernimmt weder<br />
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Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben