infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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den Treugeber gemäß Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags<br />
alle mit der für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte und<br />
Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />
Davon ausgenommen sind die gesellschaftsvertraglichen<br />
Sonderrechte der Treuhandkommanditistin<br />
(z. B. Aufnahme weiterer Kommanditisten,<br />
Kapitalerhöhung).<br />
3.2 Die Treuhandkommanditistin nimmt grundsätzlich<br />
für den Treugeber alle Rechte und Pflichten,<br />
die mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
verbunden sind, im eigenen Namen<br />
wahr. Beabsichtigt der Treugeber, einzelne Rechte<br />
selbst wahrzunehmen, so muss er dies der Treuhandkommanditistin<br />
vorher schriftlich mitteilen und<br />
von dieser eine schriftliche Bevollmächtigung einholen.<br />
3.3 Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin<br />
von allen Verbindlichkeiten frei, die sie für ihn im<br />
Rahmen dieses Vertrags bzw. des Gesellschaftsvertrags<br />
eingeht, jedoch beschränkt auf die auf seine Beteiligung<br />
entfallende anteilige Einlage zzgl. des Agios<br />
abzüglich der von ihm geleisteten Einzahlungen und<br />
unter Berücksichtigung etwaiger Rückzahlungen im<br />
Sinne des § 172 Abs. 4 HGB.<br />
4. Einlageleistung<br />
4.1 Der Treugeber ist verpflichtet, die von ihm gezeichnete<br />
Einlage zzgl. des Agios gemäß den Bedingungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und seiner Beitrittserklärung<br />
auf das dort angegebene Treuhandkonto<br />
der Treuhandkommanditistin innerhalb der dort<br />
genannten Frist einzuzahlen.<br />
4.2 Auf rückständige Zahlungen sind Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.<br />
Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Schadens bleibt unberührt. Dem säumigen Treugeber<br />
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens<br />
vorbehalten. Zur Deckung der der Gesellschaft entstandenen<br />
Kapitalbeschaffungskosten tritt die Treuhandkommanditistin<br />
die ihr gegen säumige Treugeber<br />
zustehenden Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden<br />
sowie die Abwicklungsgebühr gemäß<br />
Ziff. 7.5 des Gesellschaftsvertrags an die Gesellschaft<br />
ab. Ferner finden Ziff. 7.5, 7.6 und Ziff. 21.1.7<br />
des Gesellschaftsvertrages entsprechende Anwendung.<br />
Der Ausschluss des betreffenden Treugebers<br />
wird in diesem Fall vollzogen, indem die Treuhandkommanditistin<br />
in Höhe der Einlage des betreffenden<br />
Treugebers aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
wird. Mit dem anteiligen Ausschluss der<br />
Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft endet<br />
der Treuhandvertrag mit dem betreffenden Treugeber.<br />
5. Treuhandvermögen<br />
5.1 Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet<br />
das durch die Einzahlungen auf ihr Treuhandkonto<br />
gemäß Ziff. 4.1 dieses Treuhandvertrags und Ziff. 7.2<br />
des Gesellschaftsvertrags gebildete Treuhandvermögen,<br />
getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />
5.2 Der Treugeber ist entsprechend seiner geleisteten<br />
und gemäß Ziff. 8.1 des Gesellschaftsvertrags auf<br />
das Kapitalkonto I bei der Gesellschaft gebuchten Einlage<br />
als Treugeber aufgrund dieser Treuhandabrede<br />
am Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin und<br />
damit mittelbar am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft<br />
anteilig beteiligt.<br />
5.3 Entnahmen und sonstige Auszahlungen an die<br />
Treuhandkommanditistin, die für Rechnung des Treugebers<br />
vorgenommen werden, stehen dem jeweils zum<br />
Zeitpunkt ihrer Durchführung dem im Treugeberregister<br />
eingetragenen Treugeber entsprechend seiner<br />
Beteiligung anteilig zu. Der Treugeber ist damit einverstanden,<br />
dass auf das Treuhandkonto, auf dem die<br />
ihn betreffenden Zahlungen (insbesondere Einzahlungen<br />
von Einlagen, Ausschüttungen, Steuererstattungen,<br />
Zinsen und Kapitalrückflüsse) eingehen werden,<br />
auch Zahlungen für die anderen Treugeber und die<br />
Einzahlungen der Einlagen der Direktanleger gemäß<br />
Ziff. 7.2 des Gesellschaftsvertrags fließen.<br />
5.4 Werden an die Treuhandkommanditistin für<br />
Rechnung des Treugebers Entnahmen ausbezahlt und<br />
von dieser an den Treugeber weitergereicht, während<br />
der handelsrechtliche Buchwert ihres Kommanditanteils<br />
durch Verluste oder Entnahmen unter den Betrag<br />
der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme herabgemindert<br />
ist oder wird, besteht die Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers gemäß Ziff. 3.3 dieses<br />
Treuhandvertrages in dem Umfang, wie der Wert seiner<br />
geleisteten Einlage in Folge der erhaltenen Entnahmen<br />
unter den Betrag der dem Treugeber nach<br />
diesem Vertrag anteilig zuzurechnenden Hafteinlage<br />
herabgemindert ist, höchstens jedoch bis zu dem Betrag<br />
der anteilig auf ihn entfallenden Hafteinlage.<br />
5.5 Im Fall der Auflösung der Gesellschaft gilt Ziff.<br />
23.3 des Gesellschaftsvertrags entsprechend.<br />
6. Abtretung von Ansprüchen<br />
6.1 Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit ihre Ansprüche<br />
auf den festgestellten Gewinn, die Entnahmen<br />
sowie auf das, was ihr im Falle ihres Ausscheidens<br />
oder der Beendigung der Gesellschaft zusteht, in dem<br />
Umfang an den jeweiligen Treugeber ab, wie diesem<br />
die Ansprüche entsprechend seiner Beteiligung gebühren.<br />
Die Abtretung ist auflösend bedingt durch die<br />
fristlose Kündigung gemäß Ziff. 13.2 dieses Treuhandvertrages.<br />
Der Treugeber nimmt die Abtretung<br />
hiermit an. Die Treuhandkommanditistin bleibt allein<br />
ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />
im eigenen Namen gegenüber der Gesellschaft<br />
einzuziehen.<br />
6.2 Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über ihr Vermögen (Eröffnungsbeschluss des<br />
Insolvenzgerichts) oder dessen Ablehnung mangels<br />
Masse tritt die Treuhandkommanditistin hiermit den<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil in Höhe<br />
seiner Beteiligung an den Treugeber ab, damit dieser<br />
entweder seine Beteiligung gem. Ziff. 6.3 des Gesellschaftsvertrags<br />
in eine Direktbeteiligung an der Gesellschaft<br />
umwandeln kann oder den Kommanditanteil<br />
auf eine neue Treuhandkommanditistin übertragen<br />
kann. Die Abtretung des Kommanditanteils an den<br />
Treugeber ist im Außenverhältnis aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung des Treugebers bzw. der<br />
neuen Treuhandkommanditistin als Kommanditist in<br />
das Handelsregister. Entsprechendes gilt für den Fall,<br />
dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt<br />
oder von Privatgläubigern der Treuhandkommanditistin<br />
Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />
Kommanditanteil ausgebracht werden oder das Treuhandverhältnis<br />
sonst aus wichtigem Grund, der nicht<br />
vom Treugeber zu vertreten ist, endet. Der Treugeber<br />
nimmt die Abtretung hiermit an.<br />
7. Ausübung von Gesellschafterrechten<br />
7.1 Das Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen<br />
der Gesellschaft übt grundsätzlich die Treuhandkommanditistin<br />
für den Treugeber gemäß dessen<br />
Weisungen aus. Der Treugeber ist aber berechtigt, an<br />
den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft<br />
teilzunehmen. Ihm wird die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
nebst Anlagen übersandt. Entsprechendes<br />
gilt für sonstige Abstimmungen und<br />
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren gem. Ziff.<br />
14.6 des Gesellschaftsvertrags. Beabsichtigt der Treugeber,<br />
an Gesellschafterversammlungen oder Beschlussfassungen<br />
selbst teilzunehmen, so hat er dies<br />
der Treuhandkommanditistin vorher schriftlich mitzuteilen.<br />
In diesem Fall wird die Treuhandkommanditistin<br />
den Treugeber zur Ausübung der Stimmrechte<br />
schriftlich bevollmächtigen und diese nicht selbst ausüben.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, Untervollmacht an<br />
die in Ziff. 13.5 des Gesellschaftsvertrags bezeichneten<br />
Personen zu erteilen.<br />
7.2 Die Treuhandkommanditistin kann das Stimmrecht<br />
hinsichtlich der von ihr für die verschiedenen<br />
Treugeber treuhänderisch gehaltenen Anteile ihres<br />
Kommanditanteils unterschiedlich, und zwar nach<br />
Weisung des jeweiligen Treugebers ausüben. Soweit<br />
keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, wird sich<br />
die Treuhandkommanditistin der Stimme enthalten.<br />
Der Treugeber erhält innerhalb von vier Wochen eine<br />
Niederschrift über die Gesellschafterversammlung.<br />
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