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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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den Treugeber gemäß Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags<br />

alle mit der für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte und<br />

Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />

Davon ausgenommen sind die gesellschaftsvertraglichen<br />

Sonderrechte der Treuhandkommanditistin<br />

(z. B. Aufnahme weiterer Kommanditisten,<br />

Kapitalerhöhung).<br />

3.2 Die Treuhandkommanditistin nimmt grundsätzlich<br />

für den Treugeber alle Rechte und Pflichten,<br />

die mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

verbunden sind, im eigenen Namen<br />

wahr. Beabsichtigt der Treugeber, einzelne Rechte<br />

selbst wahrzunehmen, so muss er dies der Treuhandkommanditistin<br />

vorher schriftlich mitteilen und<br />

von dieser eine schriftliche Bevollmächtigung einholen.<br />

3.3 Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin<br />

von allen Verbindlichkeiten frei, die sie für ihn im<br />

Rahmen dieses Vertrags bzw. des Gesellschaftsvertrags<br />

eingeht, jedoch beschränkt auf die auf seine Beteiligung<br />

entfallende anteilige Einlage zzgl. des Agios<br />

abzüglich der von ihm geleisteten Einzahlungen und<br />

unter Berücksichtigung etwaiger Rückzahlungen im<br />

Sinne des § 172 Abs. 4 HGB.<br />

4. Einlageleistung<br />

4.1 Der Treugeber ist verpflichtet, die von ihm gezeichnete<br />

Einlage zzgl. des Agios gemäß den Bedingungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und seiner Beitrittserklärung<br />

auf das dort angegebene Treuhandkonto<br />

der Treuhandkommanditistin innerhalb der dort<br />

genannten Frist einzuzahlen.<br />

4.2 Auf rückständige Zahlungen sind Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.<br />

Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Schadens bleibt unberührt. Dem säumigen Treugeber<br />

bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens<br />

vorbehalten. Zur Deckung der der Gesellschaft entstandenen<br />

Kapitalbeschaffungskosten tritt die Treuhandkommanditistin<br />

die ihr gegen säumige Treugeber<br />

zustehenden Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden<br />

sowie die Abwicklungsgebühr gemäß<br />

Ziff. 7.5 des Gesellschaftsvertrags an die Gesellschaft<br />

ab. Ferner finden Ziff. 7.5, 7.6 und Ziff. 21.1.7<br />

des Gesellschaftsvertrages entsprechende Anwendung.<br />

Der Ausschluss des betreffenden Treugebers<br />

wird in diesem Fall vollzogen, indem die Treuhandkommanditistin<br />

in Höhe der Einlage des betreffenden<br />

Treugebers aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

wird. Mit dem anteiligen Ausschluss der<br />

Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft endet<br />

der Treuhandvertrag mit dem betreffenden Treugeber.<br />

5. Treuhandvermögen<br />

5.1 Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet<br />

das durch die Einzahlungen auf ihr Treuhandkonto<br />

gemäß Ziff. 4.1 dieses Treuhandvertrags und Ziff. 7.2<br />

des Gesellschaftsvertrags gebildete Treuhandvermögen,<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />

5.2 Der Treugeber ist entsprechend seiner geleisteten<br />

und gemäß Ziff. 8.1 des Gesellschaftsvertrags auf<br />

das Kapitalkonto I bei der Gesellschaft gebuchten Einlage<br />

als Treugeber aufgrund dieser Treuhandabrede<br />

am Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin und<br />

damit mittelbar am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft<br />

anteilig beteiligt.<br />

5.3 Entnahmen und sonstige Auszahlungen an die<br />

Treuhandkommanditistin, die für Rechnung des Treugebers<br />

vorgenommen werden, stehen dem jeweils zum<br />

Zeitpunkt ihrer Durchführung dem im Treugeberregister<br />

eingetragenen Treugeber entsprechend seiner<br />

Beteiligung anteilig zu. Der Treugeber ist damit einverstanden,<br />

dass auf das Treuhandkonto, auf dem die<br />

ihn betreffenden Zahlungen (insbesondere Einzahlungen<br />

von Einlagen, Ausschüttungen, Steuererstattungen,<br />

Zinsen und Kapitalrückflüsse) eingehen werden,<br />

auch Zahlungen für die anderen Treugeber und die<br />

Einzahlungen der Einlagen der Direktanleger gemäß<br />

Ziff. 7.2 des Gesellschaftsvertrags fließen.<br />

5.4 Werden an die Treuhandkommanditistin für<br />

Rechnung des Treugebers Entnahmen ausbezahlt und<br />

von dieser an den Treugeber weitergereicht, während<br />

der handelsrechtliche Buchwert ihres Kommanditanteils<br />

durch Verluste oder Entnahmen unter den Betrag<br />

der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme herabgemindert<br />

ist oder wird, besteht die Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers gemäß Ziff. 3.3 dieses<br />

Treuhandvertrages in dem Umfang, wie der Wert seiner<br />

geleisteten Einlage in Folge der erhaltenen Entnahmen<br />

unter den Betrag der dem Treugeber nach<br />

diesem Vertrag anteilig zuzurechnenden Hafteinlage<br />

herabgemindert ist, höchstens jedoch bis zu dem Betrag<br />

der anteilig auf ihn entfallenden Hafteinlage.<br />

5.5 Im Fall der Auflösung der Gesellschaft gilt Ziff.<br />

23.3 des Gesellschaftsvertrags entsprechend.<br />

6. Abtretung von Ansprüchen<br />

6.1 Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit ihre Ansprüche<br />

auf den festgestellten Gewinn, die Entnahmen<br />

sowie auf das, was ihr im Falle ihres Ausscheidens<br />

oder der Beendigung der Gesellschaft zusteht, in dem<br />

Umfang an den jeweiligen Treugeber ab, wie diesem<br />

die Ansprüche entsprechend seiner Beteiligung gebühren.<br />

Die Abtretung ist auflösend bedingt durch die<br />

fristlose Kündigung gemäß Ziff. 13.2 dieses Treuhandvertrages.<br />

Der Treugeber nimmt die Abtretung<br />

hiermit an. Die Treuhandkommanditistin bleibt allein<br />

ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />

im eigenen Namen gegenüber der Gesellschaft<br />

einzuziehen.<br />

6.2 Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über ihr Vermögen (Eröffnungsbeschluss des<br />

Insolvenzgerichts) oder dessen Ablehnung mangels<br />

Masse tritt die Treuhandkommanditistin hiermit den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil in Höhe<br />

seiner Beteiligung an den Treugeber ab, damit dieser<br />

entweder seine Beteiligung gem. Ziff. 6.3 des Gesellschaftsvertrags<br />

in eine Direktbeteiligung an der Gesellschaft<br />

umwandeln kann oder den Kommanditanteil<br />

auf eine neue Treuhandkommanditistin übertragen<br />

kann. Die Abtretung des Kommanditanteils an den<br />

Treugeber ist im Außenverhältnis aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung des Treugebers bzw. der<br />

neuen Treuhandkommanditistin als Kommanditist in<br />

das Handelsregister. Entsprechendes gilt für den Fall,<br />

dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt<br />

oder von Privatgläubigern der Treuhandkommanditistin<br />

Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung in den<br />

Kommanditanteil ausgebracht werden oder das Treuhandverhältnis<br />

sonst aus wichtigem Grund, der nicht<br />

vom Treugeber zu vertreten ist, endet. Der Treugeber<br />

nimmt die Abtretung hiermit an.<br />

7. Ausübung von Gesellschafterrechten<br />

7.1 Das Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft übt grundsätzlich die Treuhandkommanditistin<br />

für den Treugeber gemäß dessen<br />

Weisungen aus. Der Treugeber ist aber berechtigt, an<br />

den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft<br />

teilzunehmen. Ihm wird die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

nebst Anlagen übersandt. Entsprechendes<br />

gilt für sonstige Abstimmungen und<br />

Beschlussfassungen im Umlaufverfahren gem. Ziff.<br />

14.6 des Gesellschaftsvertrags. Beabsichtigt der Treugeber,<br />

an Gesellschafterversammlungen oder Beschlussfassungen<br />

selbst teilzunehmen, so hat er dies<br />

der Treuhandkommanditistin vorher schriftlich mitzuteilen.<br />

In diesem Fall wird die Treuhandkommanditistin<br />

den Treugeber zur Ausübung der Stimmrechte<br />

schriftlich bevollmächtigen und diese nicht selbst ausüben.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, Untervollmacht an<br />

die in Ziff. 13.5 des Gesellschaftsvertrags bezeichneten<br />

Personen zu erteilen.<br />

7.2 Die Treuhandkommanditistin kann das Stimmrecht<br />

hinsichtlich der von ihr für die verschiedenen<br />

Treugeber treuhänderisch gehaltenen Anteile ihres<br />

Kommanditanteils unterschiedlich, und zwar nach<br />

Weisung des jeweiligen Treugebers ausüben. Soweit<br />

keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, wird sich<br />

die Treuhandkommanditistin der Stimme enthalten.<br />

Der Treugeber erhält innerhalb von vier Wochen eine<br />

Niederschrift über die Gesellschafterversammlung.<br />

147<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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