06.10.2013 Aufrufe

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gegenüber dem säumigen Direktanleger sämtliche<br />

Kosten für den Ausschluss und gegenüber dem säumigen<br />

Treugeber sämtliche Kosten für die Herabsetzung<br />

des Kommanditanteils („Abwicklungsgebühr“)<br />

geltend zu machen. Im Übrigen gilt Ziff. 22.3. Ein sich<br />

ergebender Fehlbetrag ist sofort zur Zahlung an die<br />

Gesellschaft fällig. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß Ziff. 13.1.6 ist für den Ausschluss<br />

nicht erforderlich.<br />

7.6 Hat der säumige Anleger einen Teil seiner gezeichneten<br />

Einlage mindestens in Höhe der Mindesteinlage<br />

gemäß Ziff. 4.3 und des anteiligen Agios<br />

bereits geleistet, so ist die Komplementärin berechtigt<br />

und bevollmächtigt, anstelle des Ausschlusses auf die<br />

gemäß der Beitrittserklärung noch ausstehenden Zahlungen<br />

des säumigen Anlegers auf die gezeichnete<br />

Einlage zu verzichten und die gezeichnete Einlage auf<br />

den Betrag seiner bereits geleisteten Einlage abzüglich<br />

der Verzugsschäden gemäß Ziff. 7.4 und der Abwicklungsgebühr<br />

gemäß Ziff. 7.5 herabzusetzen. In<br />

diesem Fall erhält der Anleger kein Auseinandersetzungsguthaben<br />

für den Teil der gezeichneten Einlage,<br />

auf den die Komplementärin verzichtet hat.<br />

8. Kapitalkonten<br />

8.1 Die gezeichnete und geleistete Einlage wird für<br />

jeden Gesellschafter auf dem Kapitalkonto I gebucht,<br />

ebenso die Kapitalentnahmen gemäß Ziffer 16.4 Satz<br />

2, die den Stand des Kapitalkonto I entsprechend reduzieren.<br />

Das Kapitalkonto I ist maßgebend für die Beteiligung<br />

der Gesellschafter am Vermögen und am<br />

Ergebnis der Gesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte,<br />

soweit nichts anderes geregelt ist.<br />

8.2 Für jeden Gesellschafter wird ein variables Kapitalkonto<br />

II eingerichtet, auf dem alle anteiligen Gewinne<br />

sowie Verluste des Geschäftsjahrs und der<br />

Vorjahre verbucht werden.<br />

8.3 Für jeden Gesellschafter wird ein variables Kapitalkonto<br />

III eingerichtet, auf dem sämtliche Entnahmen<br />

außer den Kapitalentnahmen gemäß Ziff. 16.4<br />

Satz 2, sonstige Einlagen sowie alle sonstigen Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten gebucht werden.<br />

8.4 Die Kapitalkonten werden nicht verzinst.<br />

9. Mittelverwendung<br />

9.1 Das aus den gezeichneten und geleisteten Einlagen<br />

der Gesellschafter bestehende Eigenkapital der<br />

Gesellschaft wird grundsätzlich zur Investition gemäß<br />

den Investitionskriterien (Anlage 5) und zur Finanzierung<br />

der Verwaltungsausgaben der Gesellschaft verwendet.<br />

9.2 Aus den geleisteten Einlagen wird zunächst folgender<br />

einmaliger Aufwand vorab abgedeckt (Angaben<br />

jeweils in Prozent des gezeichneten Kapitals, d. h.<br />

der gesamten gezeichneten Einlagen zum Zeichnungsschluss<br />

ohne Agio):<br />

• Gründung und Fondskonzeption gemäß Ziff.<br />

10.4.1; dies entspricht 1,8%<br />

• Prospektierung und Marketing gemäß Ziff. 10.4.1;<br />

dies entspricht 1,2%<br />

• Projektidentifikation und –vorfinanzierung gemäß<br />

Ziff. 10.4.1; dies entspricht 1,5%<br />

• Beratungskosten gemäß Ziff. 10.4.2; dies entspricht<br />

0,4%<br />

• Eigenkapitalbeschaffung gemäß Ziff.10.4.3; dies<br />

entspricht 5,5%<br />

• Mittelverwendungskontrolle gemäß Ziff. 10.4.4;<br />

dies entspricht 0,02%.<br />

9.3 Die verbleibenden Einlagen werden zur Investition<br />

gemäß den Investitionskriterien und zur Finanzierung<br />

der laufenden Ausgaben des operativen Geschäfts<br />

sowie zur Schaffung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

verwendet.<br />

9.4 Die Verwendung der geleisteten Einlagen zur<br />

Ausgabenbestreitung und zur Investition gemäß den<br />

Investitionskriterien liegt im pflichtgemäßen Ermessen<br />

der Komplementärin.<br />

9.5 Verfügungen über das Konto der Gesellschaft<br />

mit Sperrvermerk gemäß Ziff. 7.3 kann die Komplementärin<br />

nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vornehmen. Zu diesem Zweck<br />

schließt die Gesellschaft mit einem geeigneten externen<br />

Dienstleister den Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

gemäß Anlage 4. Einem Wechsel des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

muss der Anlegerbeirat, falls<br />

ein solcher errichtet ist, zustimmen.<br />

10. Vergütung von Gesellschaftern,<br />

Kostentragung<br />

10.1 Die Komplementärin erhält für die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung ab dem Zeitpunkt, an dem<br />

die Gesellschaft ihre operative Geschäftstätigkeit aufnimmt<br />

und eine erste geschäftliche Transaktion durchführt,<br />

eine laufende Vergütung in Höhe von 1.000 Euro<br />

p. a., in Rumpfgeschäftsjahren pro rata temporis. Die<br />

Vergütung ist jeweils jährlich im Vorhinein fällig.<br />

Sofern die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist, stellen die vorstehenden Aufwendungen Nettobeträge<br />

dar. Falls die Gesellschaft nicht zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt ist, stellen die vorstehen-<br />

den Aufwendungen Bruttobeträge dar, in denen die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist.<br />

10.2 Ferner erhält die Komplementärin für die laufende<br />

Geschäftsführung eine laufende jährliche Vergütung<br />

in Höhe von jeweils 0,5% p.a. des bis zum<br />

Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitals (ohne Agio),<br />

anteilig zahlbar zu Beginn eines jeden Quartals im Vorhinein.<br />

In Abweichung davon wird die Vergütung im<br />

Zeitraum vor dem Zeichnungsschluss monatlich zum<br />

Monatsende jeweils in Höhe des Teilbetrages fällig,<br />

der auf das im betreffenden Monat gezeichnete Kapital<br />

(ohne Agio) der Anleger entfällt. Sofern die Gesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, stellen die<br />

vorstehenden Aufwendungen Nettobeträge dar. Falls<br />

die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist, stellen die vorstehenden Aufwendungen Bruttobeträge<br />

dar, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten<br />

ist. In Jahren, in denen die Komplementärin die<br />

laufende Geschäftsführung weniger als zwölf volle Monate<br />

innehat, wird die Vergütung nur pro rata temporis<br />

geschuldet.<br />

10.3 Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre<br />

Treuhand- und Verwaltungstätigkeit eine laufende<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,12% p.a., in Rumpfgeschäftsjahren<br />

pro rata temporis, des zum Zeichnungsschluss<br />

gezeichneten Kapitals (ohne Agio) zahlbar<br />

zu Beginn eines jeden Quartals im Vorhinein. In<br />

Abweichung davon beträgt die Höhe der Vergütung für<br />

den Zeitraum vor dem Zeichnungsschluss 0,25% des<br />

jeweils zum Ende eines Kalendermonats in dem jeweiligen<br />

Monat gezeichneten Kapitals (ohne Agio) und<br />

wird monatlich zum Monatsende jeweils in Höhe des<br />

Teilbetrages fällig, der auf das im betreffenden Monat<br />

gezeichnete Kapital (ohne Agio) der Anleger entfällt.<br />

Sofern die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist, stellen die vorstehenden Aufwendungen Nettobeträge<br />

dar. Falls die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist, stellen die vorstehenden<br />

Aufwendungen Bruttobeträge dar, in denen die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer enthalten ist.<br />

10.4 Die Gesellschaft trägt ferner die folgenden einmaligen<br />

und laufenden Kosten:<br />

10.4.1 Die Initiatorin BAC Berlin Atlantic Capital AG<br />

erhält für die Gründung und Fondskonzeption insgesamt<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,8% des<br />

bis zum Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitals<br />

(ohne Agio) sowie für die Erstellung des Prospekts und<br />

Marketing eine weitere einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 1,2% des bis zum Zeichnungsschluss gezeichneten<br />

Kapitals (ohne Agio). Außerdem erhält sie eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 2,0% des bis zum<br />

Zeichnungsschluss gezeichneten Kapitals (ohne Agio)<br />

für die Identifikation und Vorfinanzierung der Investitionsprojekte.<br />

Sofern die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist, stellen die vorstehenden Aufwendungen<br />

Nettobeträge dar. Falls die Gesellschaft<br />

113<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!