infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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Beteiligung von<br />
Investoren und Leistung der Einlage<br />
Der Asset Pool kann durch die Ausgabe<br />
neuer Anteile weitere Investoren aufnehmen.<br />
Die Anteile werden zum jeweils<br />
aktuellen Anteilspreis ausgegeben. Dieser<br />
Anteilspreis wird mit Hilfe einer<br />
eigens entwickelten Methodik und unter<br />
Einschaltung von externen Gutachtern<br />
monatlich aktualisiert. Eine volumenmäßige<br />
Beschränkung bei der Ausgabe<br />
von neuen Anteilen existiert nicht.<br />
Investoren können dem Asset Pool beitreten,<br />
indem sie schriftlich erklären,<br />
den Bedingungen des Gesellschaftsvertrages<br />
zuzustimmen, und den Kaufpreis<br />
für die ausgegebenen Anteile zu<br />
zahlen. Der General Partner kann den<br />
Beitritt von weiteren Unterlagen abhängig<br />
machen, die der Beitretende einzureichen<br />
hat, und darüber entscheiden,<br />
welche Gesellschafter dem Asset Pool<br />
beitreten können. Die Haftung des Investors<br />
ist auf den Betrag seiner Einlage<br />
begrenzt. Der Asset Pool führt ein Register<br />
über sämtliche Gesellschafter des<br />
Asset Pools, das Teil des Gesellschaftsvertrages<br />
ist.<br />
Rechte und Pflichten als Anleger (Kommanditistin<br />
und Treugeber)<br />
Neben der Verpflichtung zur Leistung<br />
der Einlage haben die Gesellschafter<br />
keine wesentlichen weiteren Pflichten,<br />
insbesondere sind sie bei vertragsgemäßem<br />
Verhalten grundsätzlich nicht<br />
zur Leistung weiterer Zahlungen verpflichtet.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht<br />
nicht.<br />
Die Investoren sind am Gewinn und Verlust<br />
sowie am Vermögen des Fonds<br />
gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
des Asset Pools entsprechend<br />
dem jeweils aktuellen Stand ihres<br />
Kapitalkontos beteiligt. Es ist gemäß den<br />
Planungen des General Partners nicht<br />
vorgesehen, Gewinne des Asset Pools an<br />
die Investoren auszuschütten. Vielmehr<br />
sollen die Gewinne thesauriert und wieder<br />
reinvestiert werden. Auf die Gewinne<br />
einzubehaltende Quellensteuer wird direkt<br />
an die zuständigen Finanzbehörden<br />
in den USA abgeführt. Investoren, die<br />
nicht quellensteuerpflichtig sind, erhalten<br />
die äquivalente Summe als Auszahlung.<br />
Ferner haben Investoren das volle Stimmund<br />
Informationsrecht beim Asset Pool.<br />
Maßgeblich für die Beteiligung der Investoren<br />
am Vermögen und am Ergebnis der<br />
Gesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte,<br />
soweit nichts anderes geregelt, ist<br />
der Stand des Kapitalkontos des jeweiligen<br />
Investors. Die Zahlungen der Investoren<br />
für die Anteilspreise werden auf<br />
dem Kapitalkonto verbucht.<br />
Die Investoren können grundsätzlich mit<br />
Wirkung zum Ende eines jeden Monats<br />
mit Zustimmung des General Partners<br />
über ihre Anteile verfügen.<br />
Haftung der Investoren<br />
Die Investoren haften als Partner gegenüber<br />
Gläubigern der Gesellschaft nur in<br />
Höhe ihrer geleisteten Einlage.<br />
Beendigung der Beteiligung<br />
Der Asset Pool ist vorbehaltlich der Ver-<br />
längerungsmöglichkeiten, die der Gesellschaftsvertrag<br />
vorsieht, für eine feste<br />
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2037 errichtet.<br />
Am Ende der Fondslaufzeit wird<br />
der Fonds aufgelöst und das noch im<br />
Fonds vorhandene Vermögen an die Investoren<br />
verteilt.<br />
Es besteht die Möglichkeit der vorzeitigen<br />
Rückgabe aller oder Teile der Anteile.<br />
Nach einer Mindesthaltedauer von zwölf<br />
Monaten der jeweiligen Anteile können<br />
die Anteile mit einer Kündigungsfrist von<br />
drei Monaten zum Monatsende gekündigt<br />
werden. Die Investoren erhalten für die<br />
Anzahl der gekündigten Anteile den jeweils<br />
zum Rückgabezeitpunkt gültigen<br />
Anteilspreis. Pro Monat dürfen jeweils<br />
insgesamt nur Anteile im Gegenwert von<br />
10% des gesamten Wertes des Asset<br />
Pools gekündigt werden. Wollen mehr Investoren<br />
von ihrem Recht der Kündigung<br />
Gebrauch machen, als die 10%-Wertgrenze<br />
zulässt, so werden die Kündigungen<br />
in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />
berücksichtigt.<br />
18.3 treuhandund<br />
verwaltungs-vertrag<br />
Der nachfolgend in diesem Prospekt im<br />
Kapitel 19.3 abgedruckte Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag wird zwischen dem<br />
Anleger, der den mittelbaren Beitritt als<br />
Treugeber gewählt hat, und der Treuhandkommanditistin,<br />
die das Beteiligungsangebot<br />
durch Gegenzeichnung der<br />
Beitrittserklärung annimmt, geschlossen.<br />
Der Zugang der Annahmeerklärung beim<br />
105<br />
Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben