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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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Beteiligung von<br />

Investoren und Leistung der Einlage<br />

Der Asset Pool kann durch die Ausgabe<br />

neuer Anteile weitere Investoren aufnehmen.<br />

Die Anteile werden zum jeweils<br />

aktuellen Anteilspreis ausgegeben. Dieser<br />

Anteilspreis wird mit Hilfe einer<br />

eigens entwickelten Methodik und unter<br />

Einschaltung von externen Gutachtern<br />

monatlich aktualisiert. Eine volumenmäßige<br />

Beschränkung bei der Ausgabe<br />

von neuen Anteilen existiert nicht.<br />

Investoren können dem Asset Pool beitreten,<br />

indem sie schriftlich erklären,<br />

den Bedingungen des Gesellschaftsvertrages<br />

zuzustimmen, und den Kaufpreis<br />

für die ausgegebenen Anteile zu<br />

zahlen. Der General Partner kann den<br />

Beitritt von weiteren Unterlagen abhängig<br />

machen, die der Beitretende einzureichen<br />

hat, und darüber entscheiden,<br />

welche Gesellschafter dem Asset Pool<br />

beitreten können. Die Haftung des Investors<br />

ist auf den Betrag seiner Einlage<br />

begrenzt. Der Asset Pool führt ein Register<br />

über sämtliche Gesellschafter des<br />

Asset Pools, das Teil des Gesellschaftsvertrages<br />

ist.<br />

Rechte und Pflichten als Anleger (Kommanditistin<br />

und Treugeber)<br />

Neben der Verpflichtung zur Leistung<br />

der Einlage haben die Gesellschafter<br />

keine wesentlichen weiteren Pflichten,<br />

insbesondere sind sie bei vertragsgemäßem<br />

Verhalten grundsätzlich nicht<br />

zur Leistung weiterer Zahlungen verpflichtet.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht.<br />

Die Investoren sind am Gewinn und Verlust<br />

sowie am Vermögen des Fonds<br />

gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

des Asset Pools entsprechend<br />

dem jeweils aktuellen Stand ihres<br />

Kapitalkontos beteiligt. Es ist gemäß den<br />

Planungen des General Partners nicht<br />

vorgesehen, Gewinne des Asset Pools an<br />

die Investoren auszuschütten. Vielmehr<br />

sollen die Gewinne thesauriert und wieder<br />

reinvestiert werden. Auf die Gewinne<br />

einzubehaltende Quellensteuer wird direkt<br />

an die zuständigen Finanzbehörden<br />

in den USA abgeführt. Investoren, die<br />

nicht quellensteuerpflichtig sind, erhalten<br />

die äquivalente Summe als Auszahlung.<br />

Ferner haben Investoren das volle Stimmund<br />

Informationsrecht beim Asset Pool.<br />

Maßgeblich für die Beteiligung der Investoren<br />

am Vermögen und am Ergebnis der<br />

Gesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte,<br />

soweit nichts anderes geregelt, ist<br />

der Stand des Kapitalkontos des jeweiligen<br />

Investors. Die Zahlungen der Investoren<br />

für die Anteilspreise werden auf<br />

dem Kapitalkonto verbucht.<br />

Die Investoren können grundsätzlich mit<br />

Wirkung zum Ende eines jeden Monats<br />

mit Zustimmung des General Partners<br />

über ihre Anteile verfügen.<br />

Haftung der Investoren<br />

Die Investoren haften als Partner gegenüber<br />

Gläubigern der Gesellschaft nur in<br />

Höhe ihrer geleisteten Einlage.<br />

Beendigung der Beteiligung<br />

Der Asset Pool ist vorbehaltlich der Ver-<br />

längerungsmöglichkeiten, die der Gesellschaftsvertrag<br />

vorsieht, für eine feste<br />

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2037 errichtet.<br />

Am Ende der Fondslaufzeit wird<br />

der Fonds aufgelöst und das noch im<br />

Fonds vorhandene Vermögen an die Investoren<br />

verteilt.<br />

Es besteht die Möglichkeit der vorzeitigen<br />

Rückgabe aller oder Teile der Anteile.<br />

Nach einer Mindesthaltedauer von zwölf<br />

Monaten der jeweiligen Anteile können<br />

die Anteile mit einer Kündigungsfrist von<br />

drei Monaten zum Monatsende gekündigt<br />

werden. Die Investoren erhalten für die<br />

Anzahl der gekündigten Anteile den jeweils<br />

zum Rückgabezeitpunkt gültigen<br />

Anteilspreis. Pro Monat dürfen jeweils<br />

insgesamt nur Anteile im Gegenwert von<br />

10% des gesamten Wertes des Asset<br />

Pools gekündigt werden. Wollen mehr Investoren<br />

von ihrem Recht der Kündigung<br />

Gebrauch machen, als die 10%-Wertgrenze<br />

zulässt, so werden die Kündigungen<br />

in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />

berücksichtigt.<br />

18.3 treuhandund<br />

verwaltungs-vertrag<br />

Der nachfolgend in diesem Prospekt im<br />

Kapitel 19.3 abgedruckte Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag wird zwischen dem<br />

Anleger, der den mittelbaren Beitritt als<br />

Treugeber gewählt hat, und der Treuhandkommanditistin,<br />

die das Beteiligungsangebot<br />

durch Gegenzeichnung der<br />

Beitrittserklärung annimmt, geschlossen.<br />

Der Zugang der Annahmeerklärung beim<br />

105<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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