infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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Berliner Bank<br />
BLZ: 100 200 00<br />
Verwendungszweck: InfraTrust 2;<br />
Name, Vorname<br />
Die Einlage ist grundsätzlich in Euro zu<br />
leisten. Mit Zustimmung der Komplementärin<br />
bzw. der Treuhandkommanditistin<br />
kann der Anleger seine Einlage ebenfalls<br />
in US-Dollar leisten. Für Einzahlungen in<br />
Euro ist das Konto 0890137606 und für<br />
Einzahlungen in US-Dollar das Konto<br />
0093857722 zu wählen. Bei Einzahlungen<br />
in US-Dollar erfolgt eine virtuelle Umrechnung<br />
in Euro gemäß den Regelungen<br />
in Ziff. 7.2 des Gesellschaftsvertrages. Gegebenenfalls<br />
anfallende Überweisungsgebühren<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt in Anlehnung<br />
an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />
einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist<br />
endet am 30. Juni 2008 (Zeichnungsschluss).<br />
Der Zeichnungsschluss kann<br />
von der Komplementärin bei Erreichen<br />
eines Fondsvolumens von 20 Millionen<br />
Euro einseitig vorverlegt oder um bis zu<br />
sechs Monate verlängert werden, falls am<br />
30. Juni 2008 der maximale Gesamtzeichnungsbetrag<br />
von 50 Millionen Euro<br />
noch nicht erreicht wurde.<br />
rückflüsse und zahlstelle<br />
Rückflüsse aus den Investitionen des<br />
Fonds in seine Beteiligung an dem Asset<br />
Pool entstehen durch Erlöse durch Veräußerungen<br />
von Anteilen am Asset Pool,<br />
Entnahmen aus der Beteiligung und/oder<br />
ausnahmsweise aus Ausschüttungen des<br />
Asset Pools. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
der Komplementärin umfasst auch<br />
die Reinvestition von Rückflüssen aus den<br />
von der Fondsgesellschaft getätigten Anlagen,<br />
über die die Komplementärin nach<br />
ihrem Ermessen als Geschäftsführerin<br />
entscheidet. Die darüber hinausgehenden<br />
Rückflüsse stehen, unter Wahrung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve, für<br />
Ausschüttungen an die Anleger des Fonds<br />
zur Verfügung. Die Komplementärin hat<br />
die Option, bei hohen Rückflüssen an<br />
den Fonds auch mehrmals innerhalb<br />
eines Jahres Vorabausschüttungen vorzunehmen.<br />
Die Komplementärin kann<br />
ferner nach ihrem Ermessen entscheiden,<br />
weitere, über den Gewinnanteil hinausgehende<br />
Entnahmebeträge als Kapitalentnahmen<br />
an die Anleger im Verhältnis<br />
ihrer jeweiligen Beteiligungen auszuschütten,<br />
wodurch die auf den Kapitalkonten<br />
I verbuchten Einlagen entsprechend<br />
reduziert werden. Eine Liquiditätsreserve<br />
in angemessener Höhe wird in<br />
jedem Falle vorgehalten. Sämtliche Zahlungsansprüche<br />
der Anleger auf Ausschüttungen<br />
und/oder Entnahmen oder<br />
Abfindung stehen unter dem Vorbehalt<br />
ausreichender Liquidität; durch die Bedienung<br />
dieser Zahlungsansprüche darf<br />
bei der Gesellschaft ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />
nicht herbeigeführt werden.<br />
Die Emittentin (InfraTrust Zwei GmbH &<br />
Co. KG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin)<br />
oder ein von ihr beauftragter Dritter wird<br />
als Zahlstelle die jeweils fälligen Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter und Treugeber<br />
vornehmen.<br />
erfolgsbeteiligung<br />
der komplementärin<br />
Die Komplementärin erhält eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung, die von der Höhe<br />
der erwirtschafteten Gewinne des Fonds<br />
abhängig ist. Der Fonds schüttet Rückflüsse<br />
aus dem Portfolio zunächst ausschließlich<br />
an die Anleger aus, bis deren<br />
jeweilige Kapitaleinlage (ohne Agio) zuzüglich<br />
einer internen Verzinsung von<br />
10% p.a. (auf IRR Basis 1 ) an die Anleger<br />
ausgezahlt ist. Die darüber hinausgehenden<br />
Ausschüttungen werden im Verhältnis<br />
60% zu 40% zwischen Anleger<br />
(60%) und Komplementärin (40%) aufgeteilt.<br />
weitere zahlungen<br />
Der Anleger hat grundsätzlich neben der<br />
Kapitaleinlage und dem Agio von 5%<br />
keine weiteren Zahlungen oder Leistungen<br />
an den Fonds zu leisten, sofern er<br />
sich vertragsgemäß verhält.<br />
Die Kapitaleinlage und das Agio müssen<br />
ohne Abzüge und vorbehaltlos dem<br />
Treuhandkonto der Treuhandkommanditistin<br />
gutgeschrieben werden. Eventuelle<br />
Überweisungskosten, Bankgebühren und<br />
Spesen gehen zu Lasten des Anlegers.<br />
Im Falle einer direkten Beteiligung als<br />
1 IRR (Internal Rate of Return oder interner Zinsfuß) gibt die Rendite unter Berücksichtigung der Höhe und Zeitpunkte von Ein- und Auszahlungen an. Damit wird eine Verzinsung auf das jeweils noch gebundene Kapital an<br />
gegeben. Ein Vergleich mit festverzinslichen Wertpapieren oder Anlagen, die einen wesentlich anderen Kapitalfluss aufweisen, ist damit nur bedingt möglich. An dieser Stelle dient die IRR-Angabe nicht zur Darstellung<br />
einer erwarteten Anlegerrendite, sondern ausschließlich der Berechnung der Erfolgsbeteiligung der Komplementärin.<br />
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Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben