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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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Berliner Bank<br />

BLZ: 100 200 00<br />

Verwendungszweck: InfraTrust 2;<br />

Name, Vorname<br />

Die Einlage ist grundsätzlich in Euro zu<br />

leisten. Mit Zustimmung der Komplementärin<br />

bzw. der Treuhandkommanditistin<br />

kann der Anleger seine Einlage ebenfalls<br />

in US-Dollar leisten. Für Einzahlungen in<br />

Euro ist das Konto 0890137606 und für<br />

Einzahlungen in US-Dollar das Konto<br />

0093857722 zu wählen. Bei Einzahlungen<br />

in US-Dollar erfolgt eine virtuelle Umrechnung<br />

in Euro gemäß den Regelungen<br />

in Ziff. 7.2 des Gesellschaftsvertrages. Gegebenenfalls<br />

anfallende Überweisungsgebühren<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt in Anlehnung<br />

an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist<br />

endet am 30. Juni 2008 (Zeichnungsschluss).<br />

Der Zeichnungsschluss kann<br />

von der Komplementärin bei Erreichen<br />

eines Fondsvolumens von 20 Millionen<br />

Euro einseitig vorverlegt oder um bis zu<br />

sechs Monate verlängert werden, falls am<br />

30. Juni 2008 der maximale Gesamtzeichnungsbetrag<br />

von 50 Millionen Euro<br />

noch nicht erreicht wurde.<br />

rückflüsse und zahlstelle<br />

Rückflüsse aus den Investitionen des<br />

Fonds in seine Beteiligung an dem Asset<br />

Pool entstehen durch Erlöse durch Veräußerungen<br />

von Anteilen am Asset Pool,<br />

Entnahmen aus der Beteiligung und/oder<br />

ausnahmsweise aus Ausschüttungen des<br />

Asset Pools. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

der Komplementärin umfasst auch<br />

die Reinvestition von Rückflüssen aus den<br />

von der Fondsgesellschaft getätigten Anlagen,<br />

über die die Komplementärin nach<br />

ihrem Ermessen als Geschäftsführerin<br />

entscheidet. Die darüber hinausgehenden<br />

Rückflüsse stehen, unter Wahrung einer<br />

angemessenen Liquiditätsreserve, für<br />

Ausschüttungen an die Anleger des Fonds<br />

zur Verfügung. Die Komplementärin hat<br />

die Option, bei hohen Rückflüssen an<br />

den Fonds auch mehrmals innerhalb<br />

eines Jahres Vorabausschüttungen vorzunehmen.<br />

Die Komplementärin kann<br />

ferner nach ihrem Ermessen entscheiden,<br />

weitere, über den Gewinnanteil hinausgehende<br />

Entnahmebeträge als Kapitalentnahmen<br />

an die Anleger im Verhältnis<br />

ihrer jeweiligen Beteiligungen auszuschütten,<br />

wodurch die auf den Kapitalkonten<br />

I verbuchten Einlagen entsprechend<br />

reduziert werden. Eine Liquiditätsreserve<br />

in angemessener Höhe wird in<br />

jedem Falle vorgehalten. Sämtliche Zahlungsansprüche<br />

der Anleger auf Ausschüttungen<br />

und/oder Entnahmen oder<br />

Abfindung stehen unter dem Vorbehalt<br />

ausreichender Liquidität; durch die Bedienung<br />

dieser Zahlungsansprüche darf<br />

bei der Gesellschaft ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />

nicht herbeigeführt werden.<br />

Die Emittentin (InfraTrust Zwei GmbH &<br />

Co. KG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin)<br />

oder ein von ihr beauftragter Dritter wird<br />

als Zahlstelle die jeweils fälligen Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter und Treugeber<br />

vornehmen.<br />

erfolgsbeteiligung<br />

der komplementärin<br />

Die Komplementärin erhält eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung, die von der Höhe<br />

der erwirtschafteten Gewinne des Fonds<br />

abhängig ist. Der Fonds schüttet Rückflüsse<br />

aus dem Portfolio zunächst ausschließlich<br />

an die Anleger aus, bis deren<br />

jeweilige Kapitaleinlage (ohne Agio) zuzüglich<br />

einer internen Verzinsung von<br />

10% p.a. (auf IRR Basis 1 ) an die Anleger<br />

ausgezahlt ist. Die darüber hinausgehenden<br />

Ausschüttungen werden im Verhältnis<br />

60% zu 40% zwischen Anleger<br />

(60%) und Komplementärin (40%) aufgeteilt.<br />

weitere zahlungen<br />

Der Anleger hat grundsätzlich neben der<br />

Kapitaleinlage und dem Agio von 5%<br />

keine weiteren Zahlungen oder Leistungen<br />

an den Fonds zu leisten, sofern er<br />

sich vertragsgemäß verhält.<br />

Die Kapitaleinlage und das Agio müssen<br />

ohne Abzüge und vorbehaltlos dem<br />

Treuhandkonto der Treuhandkommanditistin<br />

gutgeschrieben werden. Eventuelle<br />

Überweisungskosten, Bankgebühren und<br />

Spesen gehen zu Lasten des Anlegers.<br />

Im Falle einer direkten Beteiligung als<br />

1 IRR (Internal Rate of Return oder interner Zinsfuß) gibt die Rendite unter Berücksichtigung der Höhe und Zeitpunkte von Ein- und Auszahlungen an. Damit wird eine Verzinsung auf das jeweils noch gebundene Kapital an<br />

gegeben. Ein Vergleich mit festverzinslichen Wertpapieren oder Anlagen, die einen wesentlich anderen Kapitalfluss aufweisen, ist damit nur bedingt möglich. An dieser Stelle dient die IRR-Angabe nicht zur Darstellung<br />

einer erwarteten Anlegerrendite, sondern ausschließlich der Berechnung der Erfolgsbeteiligung der Komplementärin.<br />

25<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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