infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de
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LLLP und das Führen der Geschäfte der<br />
InfraTrust Asset Pool, LLLP. Die Tätigkeiten<br />
einer gewerblich tätigen Tochterpersonengesellschaft<br />
sind hierbei nach der<br />
Infektionstheorie der Fondsgesellschaft<br />
zuzurechnen.<br />
Die InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG ist<br />
nach §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich<br />
geprägt, da die BAC Asset Management<br />
GmbH in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
einzige Komplementärin ist<br />
und neben ihr kein weiterer Gesellschafter<br />
zur Geschäftsführung befugt ist. Somit<br />
erzielen der Fonds bzw. die Anleger in<br />
Deutschland gewerbebetriebliche Einkünfte.<br />
Die Tätigkeit der InfraTrust Asset Pool,<br />
LLLP ist die Investition in den Bereichen<br />
der städtebaulichen Entwicklung und Planung<br />
von Gebieten, Grundstücken und<br />
der dazugehörigen infrastrukturellen Versorgung<br />
dieser Gebiete und des Erwerbs<br />
und der Veräußerung von Grundstücken<br />
in den USA.<br />
Die InfraTrust Asset Pool, LLLP übt daher<br />
nach den Kriterien des deutschen Steuerrechts<br />
wie oben ausgeführt eine originär<br />
gewerbliche Tätigkeit im Sinne von §15<br />
Abs. 2 EStG aus, da sie mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
selbstständig und nachhaltig<br />
tätig ist und sich insoweit am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Sie erfüllt<br />
die Kriterien des Art. 5 DBA den Begriff<br />
der steuerlichen Betriebsstätte betreffend<br />
und ist damit als solche in Bezug<br />
auf ihre Mutter InfraTrust Zwei GmbH &<br />
Co. KG (= Stammhaus) anzusehen.<br />
Die Tätigkeit der InfraTrust Asset Pool,<br />
LLLP wird von einer US-Geschäftsführung<br />
mit einer festen Geschäftseinrichtung<br />
in den USA getätigt. Es ist daher<br />
davon auszugehen, dass die Einkünfte der<br />
InfraTrust Asset Pool, LLLP als gewerbliche<br />
Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte<br />
anzusehen sind. Eine andere<br />
Beurteilung durch die deutschen Finanzbehörden<br />
kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
17.2 besteuerung in den usa<br />
Grundlagen<br />
der Einkommensbesteuerung<br />
In den USA werden Gewinnanteile aus<br />
der Beteiligung an einer transparenten<br />
Personengesellschaft grundsätzlich auf<br />
Ebene der Personengesellschaft im Rahmen<br />
der US-Veranlagung ermittelt und<br />
anschließend anteilig – entsprechend der<br />
vereinbarten Gewinnverteilung – den einzelnen<br />
Gesellschaftern zugewiesen und<br />
bei diesen besteuert („Transparenzprinzip“).<br />
Im vorliegenden Fall werden somit<br />
zuerst auf Ebene der InfraTrust Asset<br />
Pool, LLLP die anteiligen Einkünfte der<br />
Fondsgesellschaft ermittelt und dieser zugewiesen.<br />
In einem zweiten Schritt werden<br />
die Einkünfte der Fondsgesellschaft –<br />
unter Berücksichtigung der zugewiesenen<br />
Ergebnisse der InfraTrust Asset Pool,<br />
LLLP – ermittelt und den einzelnen<br />
Gesellschaftern der Fondgesellschaft<br />
gemäß der vereinbarten Gewinnverteilung<br />
zugewiesen. Dieser zugewiesene<br />
Anteil unterliegt dann bei den Gesellschaftern<br />
der Besteuerung im Rahmen<br />
ihrer persönlichen US-Steuererklärungen.<br />
Somit hat jeder Anleger jährlich eine US-<br />
Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />
Die Initiatorin unterstützt dabei durch die<br />
Vermittlung eines zentralen US-Steuerbüros,<br />
das diese Aufgabe für den Anleger<br />
auf Kosten des Anlegers vorbereiten<br />
kann.<br />
Ermittlung der laufenden steuerpflichtigen<br />
Einkünfte<br />
Der InfraTrust Asset Pool, LLLP sind<br />
grundsätzlich alle Einkünfte und alle Ausgaben<br />
zuzuordnen, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb bzw. Verkauf der<br />
Standorte entstehen.<br />
Die von der InfraTrust Asset Pool, LLLP<br />
erworbenen Wirtschaftsgüter werden für<br />
US-Steuerzwecke auf Ebene der Infra-<br />
Trust Asset Pool, LLLP mit ihren Anschaffungskosten<br />
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten<br />
bilanziert.<br />
Kosten für die Gründung der InfraTrust<br />
Asset Pool, LLLP müssen als sogenannte<br />
„Organisation Costs“ grundsätzlich über<br />
mindestens 180 Monate verteilt werden.<br />
Weiterbelastete Kosten der Eigenkapitalbeschaffung,<br />
des Marketings und der<br />
Fondskonzeption können als sogenannte<br />
„Syndication Costs“ nicht abgeschrieben<br />
werden. Diese können jedoch zum Zeitpunkt<br />
der Beendigung der Gesellschaft<br />
von den Anlegern geltend gemacht werden.<br />
Laufende Aufwendungen der Fondsgesellschaft,<br />
die im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Anteile<br />
91<br />
Überblick<br />
Das Angebot<br />
Markt und Investition<br />
Erfolgskonzept<br />
Rahmenbedingungen Fakten<br />
Sonstige Angaben