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infratrust 2 - Fondsvermittlung24.de

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LLLP und das Führen der Geschäfte der<br />

InfraTrust Asset Pool, LLLP. Die Tätigkeiten<br />

einer gewerblich tätigen Tochterpersonengesellschaft<br />

sind hierbei nach der<br />

Infektionstheorie der Fondsgesellschaft<br />

zuzurechnen.<br />

Die InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG ist<br />

nach §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich<br />

geprägt, da die BAC Asset Management<br />

GmbH in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

einzige Komplementärin ist<br />

und neben ihr kein weiterer Gesellschafter<br />

zur Geschäftsführung befugt ist. Somit<br />

erzielen der Fonds bzw. die Anleger in<br />

Deutschland gewerbebetriebliche Einkünfte.<br />

Die Tätigkeit der InfraTrust Asset Pool,<br />

LLLP ist die Investition in den Bereichen<br />

der städtebaulichen Entwicklung und Planung<br />

von Gebieten, Grundstücken und<br />

der dazugehörigen infrastrukturellen Versorgung<br />

dieser Gebiete und des Erwerbs<br />

und der Veräußerung von Grundstücken<br />

in den USA.<br />

Die InfraTrust Asset Pool, LLLP übt daher<br />

nach den Kriterien des deutschen Steuerrechts<br />

wie oben ausgeführt eine originär<br />

gewerbliche Tätigkeit im Sinne von §15<br />

Abs. 2 EStG aus, da sie mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

selbstständig und nachhaltig<br />

tätig ist und sich insoweit am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Sie erfüllt<br />

die Kriterien des Art. 5 DBA den Begriff<br />

der steuerlichen Betriebsstätte betreffend<br />

und ist damit als solche in Bezug<br />

auf ihre Mutter InfraTrust Zwei GmbH &<br />

Co. KG (= Stammhaus) anzusehen.<br />

Die Tätigkeit der InfraTrust Asset Pool,<br />

LLLP wird von einer US-Geschäftsführung<br />

mit einer festen Geschäftseinrichtung<br />

in den USA getätigt. Es ist daher<br />

davon auszugehen, dass die Einkünfte der<br />

InfraTrust Asset Pool, LLLP als gewerbliche<br />

Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte<br />

anzusehen sind. Eine andere<br />

Beurteilung durch die deutschen Finanzbehörden<br />

kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

17.2 besteuerung in den usa<br />

Grundlagen<br />

der Einkommensbesteuerung<br />

In den USA werden Gewinnanteile aus<br />

der Beteiligung an einer transparenten<br />

Personengesellschaft grundsätzlich auf<br />

Ebene der Personengesellschaft im Rahmen<br />

der US-Veranlagung ermittelt und<br />

anschließend anteilig – entsprechend der<br />

vereinbarten Gewinnverteilung – den einzelnen<br />

Gesellschaftern zugewiesen und<br />

bei diesen besteuert („Transparenzprinzip“).<br />

Im vorliegenden Fall werden somit<br />

zuerst auf Ebene der InfraTrust Asset<br />

Pool, LLLP die anteiligen Einkünfte der<br />

Fondsgesellschaft ermittelt und dieser zugewiesen.<br />

In einem zweiten Schritt werden<br />

die Einkünfte der Fondsgesellschaft –<br />

unter Berücksichtigung der zugewiesenen<br />

Ergebnisse der InfraTrust Asset Pool,<br />

LLLP – ermittelt und den einzelnen<br />

Gesellschaftern der Fondgesellschaft<br />

gemäß der vereinbarten Gewinnverteilung<br />

zugewiesen. Dieser zugewiesene<br />

Anteil unterliegt dann bei den Gesellschaftern<br />

der Besteuerung im Rahmen<br />

ihrer persönlichen US-Steuererklärungen.<br />

Somit hat jeder Anleger jährlich eine US-<br />

Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />

Die Initiatorin unterstützt dabei durch die<br />

Vermittlung eines zentralen US-Steuerbüros,<br />

das diese Aufgabe für den Anleger<br />

auf Kosten des Anlegers vorbereiten<br />

kann.<br />

Ermittlung der laufenden steuerpflichtigen<br />

Einkünfte<br />

Der InfraTrust Asset Pool, LLLP sind<br />

grundsätzlich alle Einkünfte und alle Ausgaben<br />

zuzuordnen, die im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb bzw. Verkauf der<br />

Standorte entstehen.<br />

Die von der InfraTrust Asset Pool, LLLP<br />

erworbenen Wirtschaftsgüter werden für<br />

US-Steuerzwecke auf Ebene der Infra-<br />

Trust Asset Pool, LLLP mit ihren Anschaffungskosten<br />

einschließlich der Anschaffungsnebenkosten<br />

bilanziert.<br />

Kosten für die Gründung der InfraTrust<br />

Asset Pool, LLLP müssen als sogenannte<br />

„Organisation Costs“ grundsätzlich über<br />

mindestens 180 Monate verteilt werden.<br />

Weiterbelastete Kosten der Eigenkapitalbeschaffung,<br />

des Marketings und der<br />

Fondskonzeption können als sogenannte<br />

„Syndication Costs“ nicht abgeschrieben<br />

werden. Diese können jedoch zum Zeitpunkt<br />

der Beendigung der Gesellschaft<br />

von den Anlegern geltend gemacht werden.<br />

Laufende Aufwendungen der Fondsgesellschaft,<br />

die im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Anteile<br />

91<br />

Überblick<br />

Das Angebot<br />

Markt und Investition<br />

Erfolgskonzept<br />

Rahmenbedingungen Fakten<br />

Sonstige Angaben

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