Krause - Unterhaltsrecht ab 2008
Krause - Unterhaltsrecht ab 2008
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Gegenüber dem Erzeuger besteht weiter ein Anspruch auf Erstattung der Kosten<br />
des Ehelichkeitsanfechtungsprozesses. 1<br />
Gleiches gilt für das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft gegenüber dem Vater<br />
des nichtehelichen Kindes. 2<br />
Umgekehrt besteht kein Erstattungsanspruch: „Hat der zu Unrecht als nichtehelicher<br />
Vater in Anspruch Genommene in der gesetzlichen Empfängniszeit unstreitig mit der<br />
Kindsmutter geschlechtlich verkehrt, so besteht aufgrund der Interessenlage und der<br />
Verantwortung der Beteiligten keine Veranlassung, den tatsächlichen Vater mit Aufwendungen<br />
zu belasten, die dem zunächst fälschlich als Vater in Anspruch Genommenen<br />
dadurch entstanden sind, dass er als erster auf Feststellung der Vaterschaft<br />
verklagt wurde.“ 3<br />
2. Ehegattenunterhalt<br />
2.1. Unterhaltstatbestand<br />
Ehegattenunterhalt gibt es in drei Formen: Familienunterhalt, § 1360 f. BGB, Trennungsunterhalt,<br />
§ 1361 BGB, und nachehelicher Unterhalt, § 1569 ff. BGB. Welche<br />
Form einschlägig ist, richtet sich danach, in welchem „Zustand“ sich die Ehe befindet.<br />
2.1.1. Familienunterhalt<br />
2.1.1.1. Allgemein<br />
Geregelt ist der Familienunterhalt in §§ 1360, 1360 a BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt<br />
setzt voraus den Bestand der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft.<br />
Der Anspruch auf Familienunterhalt umfasst alles, was nach den Verhältnissen der<br />
Ehegatten erforderlich ist, um<br />
− die Kosten des Haushalts zu bestreiten,<br />
1) zu Besonderheiten betreffend die Hemmung der Frist für eine Ehelichkeitsanfechtung bei Vertrauen darauf, dass das<br />
Jugendamt als Ergänzungspfleger des Kindes die Anfechtung der Ehelichkeit betreibt: BGH FamRZ 1994, 1313 f. (XII<br />
ZR 136/93) = NJW 1994, 2752 ff.<br />
2) OLG München FamRZ 1998, 1192 (26 W 1213/97)<br />
3) AG Dachau FamRZ 1994, 1548 f. (4 C 1630/93)<br />
Rechtsanwalt Lambert <strong>Krause</strong> (Fachanwalt für Familienrecht)<br />
Eisenbahnstraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751/8747-0, Telefax: 07751/8747-27<br />
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