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hier rechte Maustaste... - Lewin

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Von diesen früheren Anfuhrungen des Namens „Dörnikau" läßt sich zwar nicht mit<br />

Bestimmtheit, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein von<br />

Niederlassungen schließen, welche den Anfang des Dörfchens bildeten. Dieselben lägen dann<br />

wenigstens hundert Jahre weiter zurück. Daß Dörnikau im Urbarium vom Jahre 1695 das „neu<br />

angefangene Dörffel", und im Urbarium vom Jahre 1787 eine Kolonie genannt wird, „die 1683<br />

erbaut wurde", steht dieser Annahme durchaus nicht entgegen. Diese Anführungen bestätigen<br />

nur, was andererseits durch das Schöppenbuch überzeugend nachgewiesen ist, die Thatsache<br />

nämlich, daß der bereits bestehende Ort im Jahre 1683 zur selbständigen politischen Gemeinde<br />

erhoben wurde. Unser Schöppenbuch ist das älteste Denkmal in der Geschichte unseres<br />

Dörfchens. Wir haben die Pflicht, es werth zu halten u. aufzubewahren. Es trägt auf seinem<br />

Titelblatte außer der Jahreszahl 1683 zu weiterer Bezeichnung seiner Einrichtung noch den<br />

Hinweis auf ein hochwichtiges geschichtliches Ereignis jenes Jahres: nämlich die Niederlage<br />

der Türken von Wien. Danach sind angeführt der Name des damals regierenden Kaisers<br />

Leopold des Ersten, die Personen des Kaiserlichen Amtes zu Glatz, der derzeitige Kreisvogt<br />

des Hummler Kreises, welcher in <strong>Lewin</strong> wohnte, und endlich der Ortsvorstand von Dörnikau:<br />

Hans Tscheppen als Richter u. Carl Wolf als Geschworener. Wenn Hans Tscheppen als erster<br />

Richter zu Dörnikau bezeichnet wird, so erscheint dadurch das zweihundertjährige Bestehen<br />

unseres Dörfchens als selbständige Gemeinde noch des Weiteren und zwar ganz zweifellos<br />

nachgewiesen. Mit nur acht Possessionen trat der neue Gemeindeverband ins Leben. Das nicht<br />

mehr vorhandene erste Blatt des alten Urbariums würde wahrscheinlich nähere Auskunft über<br />

die erste, d.h. älteste Stelle des Dörfchens geben. Ersichtlich ist, daß sie schon vor dem Jahre<br />

1667 bestanden hat. Sie gehörte, wie der erste im Schöppenbuch aufgenommene Kaufkontrakt<br />

vom Jahre 1702 nachweiset, dem Kaiserlichen Forstknecht Hans Tscheppen, der 1683 der<br />

Aeltere genannt wird, während sein Sohn, der erste Richter des Dörfchens, der Jüngere hieß.<br />

Ob der Forstknecht Tscheppen die Stelle erbaut oder von einem Vorbesitzer erworben hatte,<br />

ist nicht zu ermitteln. Da dieselbe dem Forstaufseher gehörte, so ist eben erwiesen, daß das<br />

Dorf Dörnikau aus der Hegerei Dörnikau entstanden ist. Daß aber die Besitzung des<br />

Forstknechtes unbedingt die erste Niederlassung war, beweiset das alte Urbarium, in welchem<br />

die übrigen Stellen als neue bezeichnet werden. Die Besitzer der acht Possessionen des neuen<br />

Dörfchens hießen:<br />

Hans Tscheppen der Aeltere, der Forstknecht,<br />

Hans Tscheppen, der Jüngere, der erste Richter,<br />

Hans Pillat,<br />

Carl Wolf, der erste Geschworene des Dörfchens,<br />

Heinrich Grunwaldt, gewöhnlich Grun genannt,<br />

Hans Schleicher,<br />

Georg Wöltzel,<br />

David Tautz.<br />

Zur Errichtung der Niederlassungen war durch die unentgeltliche Ueberweisung der<br />

Grundstücke in den entstandenen Lichtungen des Waldes den Andsiedlern der erforderliche<br />

Vorschub geleistet worden. Bestätigung dafür findet sich sowohl im Schöppenbuch als auch<br />

im alten Urbarium. In letzterem ist angeführt, daß den Ansiedlern für ihre Grundstücke und<br />

Wiesenflecke darum keine Entschädigung abgefordert worden ist, weil sie ihre steinigen und<br />

ganz verwilderten Stellen viele Jahre „mit großer Arbeit beraumen müssen, auch der Boden an<br />

sich selbsten gar sehr gering und unfruchtbar ist". Die letzte unentgeltliche Ueberlassung von

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