hier rechte Maustaste... - Lewin
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Von diesen früheren Anfuhrungen des Namens „Dörnikau" läßt sich zwar nicht mit<br />
Bestimmtheit, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein von<br />
Niederlassungen schließen, welche den Anfang des Dörfchens bildeten. Dieselben lägen dann<br />
wenigstens hundert Jahre weiter zurück. Daß Dörnikau im Urbarium vom Jahre 1695 das „neu<br />
angefangene Dörffel", und im Urbarium vom Jahre 1787 eine Kolonie genannt wird, „die 1683<br />
erbaut wurde", steht dieser Annahme durchaus nicht entgegen. Diese Anführungen bestätigen<br />
nur, was andererseits durch das Schöppenbuch überzeugend nachgewiesen ist, die Thatsache<br />
nämlich, daß der bereits bestehende Ort im Jahre 1683 zur selbständigen politischen Gemeinde<br />
erhoben wurde. Unser Schöppenbuch ist das älteste Denkmal in der Geschichte unseres<br />
Dörfchens. Wir haben die Pflicht, es werth zu halten u. aufzubewahren. Es trägt auf seinem<br />
Titelblatte außer der Jahreszahl 1683 zu weiterer Bezeichnung seiner Einrichtung noch den<br />
Hinweis auf ein hochwichtiges geschichtliches Ereignis jenes Jahres: nämlich die Niederlage<br />
der Türken von Wien. Danach sind angeführt der Name des damals regierenden Kaisers<br />
Leopold des Ersten, die Personen des Kaiserlichen Amtes zu Glatz, der derzeitige Kreisvogt<br />
des Hummler Kreises, welcher in <strong>Lewin</strong> wohnte, und endlich der Ortsvorstand von Dörnikau:<br />
Hans Tscheppen als Richter u. Carl Wolf als Geschworener. Wenn Hans Tscheppen als erster<br />
Richter zu Dörnikau bezeichnet wird, so erscheint dadurch das zweihundertjährige Bestehen<br />
unseres Dörfchens als selbständige Gemeinde noch des Weiteren und zwar ganz zweifellos<br />
nachgewiesen. Mit nur acht Possessionen trat der neue Gemeindeverband ins Leben. Das nicht<br />
mehr vorhandene erste Blatt des alten Urbariums würde wahrscheinlich nähere Auskunft über<br />
die erste, d.h. älteste Stelle des Dörfchens geben. Ersichtlich ist, daß sie schon vor dem Jahre<br />
1667 bestanden hat. Sie gehörte, wie der erste im Schöppenbuch aufgenommene Kaufkontrakt<br />
vom Jahre 1702 nachweiset, dem Kaiserlichen Forstknecht Hans Tscheppen, der 1683 der<br />
Aeltere genannt wird, während sein Sohn, der erste Richter des Dörfchens, der Jüngere hieß.<br />
Ob der Forstknecht Tscheppen die Stelle erbaut oder von einem Vorbesitzer erworben hatte,<br />
ist nicht zu ermitteln. Da dieselbe dem Forstaufseher gehörte, so ist eben erwiesen, daß das<br />
Dorf Dörnikau aus der Hegerei Dörnikau entstanden ist. Daß aber die Besitzung des<br />
Forstknechtes unbedingt die erste Niederlassung war, beweiset das alte Urbarium, in welchem<br />
die übrigen Stellen als neue bezeichnet werden. Die Besitzer der acht Possessionen des neuen<br />
Dörfchens hießen:<br />
Hans Tscheppen der Aeltere, der Forstknecht,<br />
Hans Tscheppen, der Jüngere, der erste Richter,<br />
Hans Pillat,<br />
Carl Wolf, der erste Geschworene des Dörfchens,<br />
Heinrich Grunwaldt, gewöhnlich Grun genannt,<br />
Hans Schleicher,<br />
Georg Wöltzel,<br />
David Tautz.<br />
Zur Errichtung der Niederlassungen war durch die unentgeltliche Ueberweisung der<br />
Grundstücke in den entstandenen Lichtungen des Waldes den Andsiedlern der erforderliche<br />
Vorschub geleistet worden. Bestätigung dafür findet sich sowohl im Schöppenbuch als auch<br />
im alten Urbarium. In letzterem ist angeführt, daß den Ansiedlern für ihre Grundstücke und<br />
Wiesenflecke darum keine Entschädigung abgefordert worden ist, weil sie ihre steinigen und<br />
ganz verwilderten Stellen viele Jahre „mit großer Arbeit beraumen müssen, auch der Boden an<br />
sich selbsten gar sehr gering und unfruchtbar ist". Die letzte unentgeltliche Ueberlassung von