hier rechte Maustaste... - Lewin
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Dazu kommen noch die beiden Inwohner:<br />
Carl Stiller und<br />
Florian Stiller.<br />
Vergleichen wir diese Namen mit denen aus der Zeit der Entstehung des Dörfchens, so<br />
finden wir die alten Bekannten zumeist wieder, denn der Name Tscheppen ist offenbar nur in<br />
Tschöpe umgewandelt worden, wie Krün, vielleicht auch Kruner, eine Umänderung von Grun<br />
ist, mit welchem Namen der Besitzer Grunwald gewöhnlich benannt wurde. Verschwunden<br />
sind die Namen Pillat, Wältzel und Tautz. Bis vor kurzer Zeit waren die Familien Tschöpe,<br />
Schleicher, Martinetz, Reichel, Lichey und Hasler vorhanden. Davon fehlen heute schon<br />
wieder Schleicher und Lichey. Die Familie Tschöpe ist somit die einzige, die seit der<br />
Gründung des Dorfes durchgehalten hat.<br />
Durch das neue Urbarium erhöhte sich der Betrag der zu entrichtenden Erbzinsen<br />
durch die neu errichteten Stellen einschließlich des Fischereizinses auf 45 Gulden 3 Kreuzer.<br />
Die verschiedenen früheren Handdienste waren ausschließlich in eine Waldrobot umgewandelt<br />
worden. Die Gemeinde hatte jährlich in den königlichen Forsten 54 Klafter weiches Brennholz<br />
zu schlagen, welche auf die Besitzer nach dem Verhältnis der Größe ihrer Stellen verteilt<br />
wurden. Der geringste Anspruch an den Einzelnen betrug 2, der höchste \2Vi Klaftern.<br />
Ausgenommen von dieser Verpflichtung waren die Stellen Nr. 1, 11, 13 u. 14. Letztere war<br />
die des Waldbereuters Kolbe. Die Untertanen mußten sich die etwaigen größeren<br />
Entfernungen der Holzschläge gefallen lassen, obwohl das Königliche Rentamt darauf<br />
Rücksicht nehmen sollte, ihnen die nächstliegenden Orte anzuweisen. Den grundherrlichen<br />
Verpflichtungen anderer Dorfschaften gegenüber erscheinen diese Leistungen nicht von<br />
Bedeutung, namentlich so lange die Verpflichteten nicht in die weit entfernt liegenden<br />
Holzschläge im Grunwalder Revier beordert wurden. In solchem Falle wurden sie jedoch nicht<br />
gehindert, die Holzrobot gegen Entschädigung durch andere verrichten zu lassen, was auch<br />
zumeist geschah. Von den in späterer Zeit errichteten Stellen wurden noch mehrere mit dieser<br />
Robot belastet, wogegen die Besitzer von zwei Stellen verpflichtet wurden, Fichtenzapfen an<br />
das Königl. Rentamt zu liefern und außerdem während der Zeit des Holzschlags ihre<br />
Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, jedoch gegen Entschädigung. Die Naturallieferung von<br />
Fichtenzapfen wurde später in einen Fichtenzapfenzins umgewandelt.<br />
In bezug auf den Mühlzwang behielten nach den Bestimmungen des alten Urbariums<br />
die Untertanen die alten Freiheiten. Im Dörfchen befand sich noch keine Mühle, jedoch hatte<br />
für die Anlage einer solchen das Königl. Rentamt schon lange vorgesorgt, daß der Besitzer der<br />
Stelle Nr. 4 verpflichtet war, den dazu erforderlichen Grund und Boden von seiner Possession<br />
herzugeben, wofür er durch ein anderes Stück Land entschädigt werden sollte.<br />
Den Bierbedarf mußten die Dörnikauer aus <strong>Lewin</strong> oder Reinerz entnehmen, wo sie<br />
solches am besten haben konnten. Den Brantwein lieferte der Besitzer der Stelle Nr. 13, Josef<br />
Erbe, welcher 1786 die Gerechtigkeit des Brantweinbrennens für den Preis von 130 Talern<br />
käuflich erworben hatte. Die Untertanen waren angewiesen, von ihm das Getränk zu<br />
entnehmen. Später wurde noch eine zweite Brennerei im Dorfe errichtet.<br />
Mit dem Dienstzwange waren auch jetzt die Bewohner des Dorfes nicht belastet<br />
worden. Ihre Kinder durften sich vermieten, wo sie wollten.<br />
Ebenso behielt auch die Gemeinde gegen Entrichtung von 1 Gulden 10 Kreuzer das<br />
Fischrecht im Dorfwasser wie früher. Die Benutzung desselben stand dem Schulzen zu.<br />
„Eedem ist <strong>hier</strong> ein Silber-Alaun- und Vitriol-Bergwerk gewesen, so aber völlig<br />
eingegangen. Der Fleck, wo ehedem gegraben worden, besitzet gegenwärtig Anton Hasler Nr.<br />
7." Hierbei mag es sich um versuchte Schürfungen gehandelt haben, von denen in der ganzen