hier rechte Maustaste... - Lewin
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gleiche Schicksal passierte dem Kaufmann Teuber in <strong>Lewin</strong>, dem Kaufmann Jos Börner in<br />
Kuttel(,) dem Kaufmann Gustav Hanisch in Hallatsch und dem Handelsmann Wittek in<br />
Tscherbeney. Über 700 Zentner Hafer hatten die Banditen zusammengefahren. Wo derselbe<br />
für 25. Mark pro Zentner unter die Fuhrwerksbesitzer und auch Kaninchenzüchter verteilt<br />
wurde. Die Sache kam zur Anzeige (vor den Staatsanwalt). Der Hafer mußte dann über 100<br />
Mark (am Rand: pro Ztr.) den Händlern bezahlt werden. Um damit die Furwerkbesitzer oder<br />
deren Rädelsführer nicht bestraft wurden, haben sie sich mit den Händlern im guten geeinigt<br />
und der Prozes wurde aufgehoben. Auf diesen Gewaltstreich hin, wurde sofort in hiesiger<br />
Gemeinde und im Verein mit Kessel eine Ortswehr gebildet. Wir erhielten aus dem Depot<br />
Glatz zusammen 27. Stück scharfe Patronen. Damit wir die hiesige Gemeinde und Umgegend<br />
von Überfällen von Banden der Plünderer zu schützen.<br />
Am 7. November kam der in englische Gefangenschaft geratene Stellenbesitzer Krieger<br />
August Hasler aus der Gefangenschaft zurück. Derselbe mußte sich noch einer Operation<br />
unterziehen^) da er noch einen Granatsplitter am <strong>rechte</strong>n Handgelenk stecken hatte. Am 2.<br />
März 1920 kam der Junggeselle Krieger Heinrich Tautz aus französischer Gefangenschaft<br />
zurück.<br />
Das Jahr 1919 nahm somit seinen Abschluß, und das Jahr 1920 wurde begonnen. Gleich zu<br />
Anfang des neuen Jahres 1920 ereignete sich am 3 Januar ein sonderbares Ereignis. Der<br />
hiesige Staatsförster Franz Güttier wurde von 2. Wachtmeistern und im Beisein des<br />
Gemeindevorstehers Tschöpe plötzlich wegen Geisteskrankheit und Mißhandlung seiner Frau<br />
zur Beobachtung wegen Geisteskrankheit nach der Irrenanstalt Scheibe bei Glatz<br />
untergebracht. Während dieser Unterbringung, hat sich seine Frau und deren Kinder nach<br />
Verkauf von 2. PferdenQ 2. KühenQ 1. Kalb, Futtervorräten und Hafer, aus Furcht von ihm,<br />
wegen tötlichen Bedrohungen, von der Försterei mit sämmtlichen InfentarQ was der Frau<br />
angehörte(,) nach Breslau gemacht, um ihm nicht mehr in die Hände zu kommen. Die<br />
Trennung wurde von der Frau sofort eingeleitet, da die Frau Güttier nicht mehr bei ihm<br />
wohnen konnte wegen Mißhandlung. Herr Güttier war 8. Wochen zur Beobachtung in<br />
Scheibe und da keine Spuren von Geisteskrankheit mehr zu finden waren, wurde er wieder<br />
entlassen. Während dieser Zeit wurde der Gemeindevorsteher Tschöpe als Pfleger dessen<br />
Kinder bestimmt. Es gab <strong>hier</strong> viele Schwierigkeiten für den Pfleger. Da Herr Güttier die<br />
verkauften Sachen wieder zurückverlangte, auch' die Frau und Kinder sollten wieder<br />
zurückkehren. Während dieser Beobachtung des Förster Güttier in Scheibe hatte Herr Förster<br />
Hemel die Vertretung^) welcher die hiesige Gemeinde während dieser Zeit gut mit Holz<br />
bedient hatte, wofür ihm großer Dank nachfolgte. Wegen Unzufriedenheit und rabiatischen<br />
Benehmen des Förster Güttier in hiesiger Gemeinden wurde im Monat März 1920 ein<br />
Schreiben an die Oberförsterei Karlsberg um Versetzung desselben gerichtet(,) welches von<br />
den Gemeinden Dörnikau und Kessel unterschrieben war.<br />
Das Schreiben gelangte bis an die Regierung, als Antwort erhielt die Gemeinde den gütigen<br />
Bescheid, daß p.(?) Güttler(,) sobald es die Verhältnisse gestatten werden, versetzt wird. Die<br />
Gemeinde mußte sich noch gedulden bis zum 1. Oktober 1922(,) wo Herr Förster Güttler<br />
nach nochmaliger Beschwerde, nach Buchberg bei Hüttengut versetzt wurde. Während dieser<br />
Zeit von 1920 - 1922 waren fortwährend Reibereien zwischen der Gemeinde und dem Förster<br />
Güttier, ja es kam soweit, daß er aus Rache, daß seine Frau ihm ausgerückt war und die<br />
Gemeinde daran schult sein sollte, er fortwährend Anzeigen machte und die Bewohner in<br />
Strafe brachte. Hauptsächlich hatte sein Nachbar(,) der Gemeindevorsteher Tschöpe(,) zu<br />
leiden. Keine Henne von ihm, durfte sein Grundstück betreten(,) nicht einmal der Hund durfte<br />
loßgelassen werden, sofort war er angezeigt und mußte mehrere male Strafe bezahlen. Der<br />
Gemeindevorsteher ließ sich zuerst alles gefallen, bis Ihm doch endlich die Geduld ausriß und<br />
Ihn auch zur Anzeige brachte. Daraufhin sah Güttler ein, daß er mit derartigen Sachen nichts<br />
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