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hier rechte Maustaste... - Lewin

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der Zeit des Holzschlages ihre Arbeitskraft, jedoch gegen Entschädigung, zur Verfügung zu<br />

stellen. Die Naturallieferung von Fichtenzapfen wurde später in einen Fichtenzapfen-Zins<br />

umgewandelt. Inbezug auf den Mühlzwang behielten nach den Bestimmungen des alten<br />

Urbariums die Unterthanen die früheren Freiheiten. Im Dörfchen befand sich noch keine<br />

Mühle, jedoch hatte für die Anlage einer solchen das Königliche Rentamt schon lange insofern<br />

Vorsorge getroffen, daß der Besitzer der Stelle No. 4 verpflichtet war, den dazu erforderlichen<br />

Grund und Boden von seiner Possession herzugeben, wofür er durch ein anderes Stück Land<br />

entschädigt werden sollte.<br />

Den Bierbedarf mußten die Dörnikauer aus <strong>Lewin</strong> oder Reinerz entnehmen, „wo sie solches<br />

am besten haben konnten". Den Brantwein lieferte der Besitzer der Stelle No. 13, Joseph<br />

Erbe, welcher 1786 die Gerechtigkeit des Branntweinbrennens für den Preis von 130 Thaler<br />

käuflich erworben hatte. Die Unterthanen waren angewiesen, von ihm das Getränk zu<br />

entnehmen. Später wurde noch eine zweite Brennerei im Dorfe errichtet.<br />

Mit dem Dienstzwange waren auch jetzt die Bewohner des Dorfes nicht belastet worden. Ihre<br />

Kinder durften sich vermiethen, wo sie wollten.<br />

Ebenso behielt auch die Gemeinde, wie früher, gegen Entrichtung von 1 Guld. 10 Kreuzer das<br />

Fischrecht im Dorfwasser. Die Benutzung desselben stand dem Schulzen zu.<br />

Für das nach dem alten Urbarium unserer Vorfahren zustehende Recht der Sichelgräserei u.<br />

Viehhutung in den königl. Forsten waren 1777 der Gemeinde 25 Waldschnüre (1 Waldschnur<br />

etwa 3 % Morgen) abgetreten worden. Für die Schnur mußten jährlich 5 Sgr., zusammen also<br />

4 Thl. 5 Sgr. an die Königl. Forstkasse antrichtet werden. Außerdem war vertragsmäßig<br />

festgesetzt worden: „Wenn auf denen 25 Waldschnüren Holz aufwachsen sollte, so gehört<br />

solches dem Dominio" (Forstfiskus). In die Benutzung der überwiesenen Fläche theilten sich<br />

die vorhandenen Stellen von No. 2 bis No. 13. Die Stelle No. 1 hatte, wie vordem an der<br />

Sichelgräserei u. Viehhutungsberechtigung, kein Anrecht.<br />

Die Gerichtsbarkeit über die Unterthanen des Dorfes übte das Königl. Rentamt in Glatz. Bei<br />

vorkommenden Verkäufen durften Laudemia, d.h. Lehngelder, nicht entrichtet, sondern nur<br />

die Sportein nach dem königl. Sportel Reglement vom Jahre 1740 erlegt werden. Für<br />

Loslassungs- u. Abzugsgelder war das königl. Edikt vom Jahre 1748 maßgebend.<br />

Der Gemeindevorstand bestand anfangs aus dem Richter und nur einem Geschworenen. Erst<br />

später wurden zwei Geschworene gewählt. Die Richter seit der Entstehung des Dorfes bis zur<br />

Ertheilung des neuen Urbariums im Jahre 1787 waren, soweit sich die Namen durch das<br />

Schöppenbuch feststellen lassen, folgende: Hans Tscheppen, Heinrich Stiller, der Ältere,<br />

Heinrich Stiller, der Jüngere, Franz Tschöpe, Joseph Wolff, George Martinetz, Johannes<br />

Schleicher und Anton Hasler.<br />

In kirchlicher Beziehung gehörte Dörnikau von Anfang an zum Pfarrsprengel von <strong>Lewin</strong>. Zur<br />

Entrichtung von Dezem oder sonstigen Accidenzien, wie sie die anderen zur Kirchgemeinde<br />

gehörenden Ortschaften leisten mußten, war das neue Dörfchen nicht angehalten worden. Nur<br />

6 Sgr. Neujahrsgeld wurden, seitdem der früher gebräuchliche Neujahrsumgang abgeschafft<br />

worden war, jährlich an die Küsterei von <strong>Lewin</strong> gezahlt.<br />

Für den Schulunterricht der heranwachsenden Dorfjugend war in den ersten hundert Jahren<br />

von keiner Seite Sorge getragen worden. Der abgelegene, unbedeutende Ort hat sich selbst<br />

unter der preußischen Herrschaft in dieser Beziehung noch längere Zeit der Aufmerksamkeit<br />

der Behörden entzogen. Den ersten Anfang mit dem Unterrichten der Kinder machte eine<br />

Schulmeisterin, eine von auswärts angezogene Witwe, die „Geiga-Liese" genannt, weil sie die<br />

Violine spielen konnte. Proben ihrer Schreibkunst sind noch heute vorhanden. Man soll jedoch<br />

ihre Fähigkeiten für Hexenkünste angesehen haben. Während man einerseits eine gewisse<br />

Scheu vor ihr hatte, war sie andererseits auch wieder der Gegenstand des Spottes. Sie verließ<br />

wohl deshalb den Ort wieder und zog nach Karlsberg. Nach ihrem Abzüge, zu Anfang dieses<br />

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