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hier rechte Maustaste... - Lewin

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Grund u. Boden erhielt noch im Jahre 1704 der „kaiserliche Kammer-Unterthan Heinrich<br />

Anton Stiller in der Dörnauer Hegerei hinter dem Kessel." Die Ansiedler übernahmen die<br />

Verpflichtung, an das Kaiserliche Rentamt einen dem erhaltenen Grundstück entsprechenden<br />

jährlichen Erbzins zu zahlen. Mit der Entrichtung des Erbzinses erhielten sie eine Reihe von<br />

Jahren Ausstand. Der Besitzer der ersten Niederlassung, Forstknecht Hans Tscheppen, begann<br />

damit im Jahre 1667, fünf der übrigen Stellen erst im Jahre 1695, in welchem Jahre durch das<br />

dem Dörfchen übergebene Urbarium die Leistungen der Eingesessenen bestimmt wurden. In<br />

zwei besonderen Fällen war der Ausstand für die Entrichtung des Erbzinses sogar bis zum<br />

Jahre 1699 verlängert worden. Der Gesammtbetrag des jährlichen Erbzinses betrug 27 Floren<br />

14 Kreuzer. Andere baare Leistungen waren den Bewohnern des Dörfleins, „bis etwa ins<br />

Künftige mehrere Stellen allda aufgerichtet werden könnten", nicht auferlegt worden. Der<br />

Erbzins galt zugleich, wie das Urbarium aussprach, als Entschädigung für die verschiedenen<br />

Roboten, die sonst andere landesherrliche Dörfer in jener Zeit entrichten mußten, z.B. die<br />

Spinn-, Teich-, Flöß- u. Holzschlagrobot. Nur zu einigen unbedeutenden Handleistungen<br />

wurden unsere Vorfahren verpflichtet. Das Urbarium sagt <strong>hier</strong>über: „Es seindt zwar dieße<br />

Unterthanen von allerhandt Landes- u. Kriegs-Contributionen, Steuern, Einquartierungen und<br />

anderen dergleichen Beschwehrnüssen, wie solche Nahmbe (Namen) haben mögen, gäntzlich<br />

befreyet, wann aber in der Hägerey Dörnikau, Reinertz oder Kleingeörgsdorf die Weg in<br />

kaiserlichen Gebürgen anzurichten, die geschossenen Hirschen zum Weg zu tragen, die Tröge<br />

zu denen Hirschleckhen 2 zu machen und die Hirschbauden bauständig zu erhalten seindt, wie<br />

auch wann bey der Königl. Brettmühl zu Reinertz was an dem Währ zu bauen, der<br />

Wassergraben zu fegen, die Strichbaumer 3 zu legen, so müssen sie solche Handroboten so oft<br />

es von nöthen ohne Entgeld unweigerlich verrichten." - Die durch das Urbarium<br />

ausgesprochenen Verpflichtungen der Ortsinsassen, einander die Wege, Fußsteige und<br />

Viehhütungstriebe, „soweit sich eines jeden Grund und Boden erstrecket", zu gestatten und im<br />

Stande zu halten(,) war selbstverständlich und keine Belastung.<br />

Das Fischrecht im Dörnikauer Wasser, mit welchem sich der Bach aus dem Nachbardörfchen<br />

Kessel vereiniget, hatten seither die Kreisvögte des Hummlischen Kreises zinsfreigenossen.<br />

Dieses Recht blieb auch dem damaligen Kreisvogt belassen. Dagegen wurde ein „anderes<br />

4<br />

Fischwasserie von der Tantzauer Granitz bis an dießes neue Dörfel befindlich", dessen<br />

Benutzung der damalige Forstknecht Hans Tscheppen sich angeeignet hatte, mit 1 Floren<br />

zinsbar gemacht.<br />

Jedem Besitzer wurde das Recht eingeräumt, in den Königl. Forsten von Dörnikau und an der<br />

Hallatscher Lehne sein Vieh zu weiden und Gras zu holen gegen Entrichtung des „bey andern<br />

Cammer-Unterthanen gewöhnlichen Hütte(-) und Sichelzynßes, von jedem Stück nemblich<br />

sieben Kreuzer."<br />

Dem Mühlzwang wurden die Dorfbewohner nicht unterworfen. Jeder durfte sein Getreide in<br />

die nächst gelegenen oder andere Mühlen, „wo ihm am besten Ausrichtung geschiehet, führen<br />

und mahlen lassen." Trotzdem war die Gemeinde zur Entrichtung des Mühlschocks nicht<br />

herangezogen worden. Der Mühlschock war nämlich eine Abgabe, die von kleinen<br />

Gemeinden, in denen sich keine Mühle befand, erhoben wurde, wenn es den Insassen<br />

freigestellt war, ihr Getreide mahlen zu lassen, wo sie wollten. -<br />

In Ausübung dieser Pflichten und Rechte verflossen unseren Vorfahren fast hundert Jahre. Zu<br />

den anfänglichen acht Possessionen waren sechs neue Stellen errichtet worden, so daß sich im<br />

Dörfchen 14 Besitzungen befanden. Die Eigenthümer derselben hießen:<br />

5<br />

2 Lecke (weidmänn.) Stelle, wo das Wild (oder Vieh) Salz leckt<br />

3 Bedeutung unbekannt<br />

4 Grenze (von slaw. granica)

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