hier rechte Maustaste... - Lewin
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In einem Urbarium der Herrschaft Hummel vom Jahre 1631 ist nachträglich<br />
angegeben, daß ums Jahr 1660 im sogenannten Dörnikau dem Forstknecht drei Stellen<br />
zugemessen wurden; zuvor hüteten die Tanzer ihr Vieh daselbst.<br />
Im <strong>Lewin</strong>er Stadtbuch befindet sich eine Notiz vom Jahre 1640: „Am 27. Juni 1639<br />
drangen die Schweden, die unter der Führung des Generals Lanner das Land Böhmen mit<br />
unerhörter Grausamkeit verwüstet hatten, über <strong>Lewin</strong> und Reinerz in die Grafschaft, wobei<br />
diese beiden Städte von ihnen ausgeplündert wurden. Die hiesigen Bewohner hatten ihre<br />
Häuser preisgegeben und waren teils nach Kessel, teils ins Dörnikauer Gebirge geflüchtet.(")<br />
Jedoch wird damals Dörnikau wohl noch keine selbständige politische Gemeinde<br />
gewesen sein. Jedenfalls wurde anfangs des 17. Jahrhunderts in <strong>Lewin</strong> eine neue Schule<br />
gebaut, welche die Kinder aus den umliegenden Ortschaften besuchen konnten. Bei<br />
Aufzählung der repartierten 2 Leistungen <strong>hier</strong>zu wird Dörnikau noch nicht genannt. Das<br />
Urbarium vom Jahre 1695 nennt es das „neu angefangene Dörffel" und im Urbarium von 1787<br />
wird es eine Kolonie genannt, „die 1683 erbaut wurde("). Das Schöppenbuch von 1683, das<br />
älteste Denkmal in der Geschichte unseres Dörfchens, ist gewissermaßen die Geburtsurkunde<br />
der Gemeinde Dörnikau.<br />
Im Schöppenbuch sind acht „Possessionen" aufgeführt:<br />
Hans Tscheppen, der Aeltere, der Forstknecht,<br />
Hans Tscheppen, der Jüngere, der erste Richter,<br />
Hans Pillat,<br />
Carl Wolf, der erste Geschworene des Dörfchens,<br />
Heinrich Grunwaldt, gewöhnlich Grun genannt,<br />
Hans Schleicher,<br />
Georg Wöltzel,<br />
David Tautz.<br />
Im alten Urbarium wurden die sieben letzten Possessionen als neue bezeichnet. Demnach ist<br />
erwiesen, daß das Dorf Dörnikau aus der Hegerei entstanden ist. Der erste ins Schöppenbuch<br />
aufgenommene Kaufvertrag handelt auch von der Besitzung des Forstknechtes Hans<br />
Tscheppen. Tscheppen der Jüngere war sein Sohn. Leider fehlt das erste Blatt des alten<br />
Urbariums, dieses würde wohl mehr Licht über die Gründung des Ortes verbreiten.<br />
Schöppenbuch wie Urbarium bekunden jedoch, daß den Siedlern der erforderliche<br />
Grund und Boden unentgeldlich überlassen wurde. Sie brauchten auch lange Jahre keinerlei<br />
Abgaben zu entrichten, weil sie ihre steinigen und ganz verwilderten Stellen viele Jahre „mit<br />
großer Arbeit beraumen müssen, auch der Boden an sich selbsten gar sehr gering und<br />
unfruchtbar ist". Die letzte unentgeldliche Überlassung von Grund und Boden erhält noch im<br />
Jahre 1704 der „kaiserliche Kammer-Unterthan Heinrich Anton Stiller in der Dörnikauer<br />
Hegerei hinter dem Kessel(„). Die Ansiedler übernahmen die Verpflichtung, an das Kaiserliche<br />
Rentamt in Glatz einen dem erhaltenen Grundstück entsprechenden Erbzins zu zahlen. Mit der<br />
Entrichtung desselben erhielten sie eine Reihe von Jahren Ausstand. Forstknecht Hans<br />
Tscheppen begann damit im Jahre 1667, fünf der übrigen Stellen erst 1695, in welchem Jahre<br />
durch das dem Dörfchen übergebene Urbarium die Leistungen der Eingesessenen bestimmt<br />
wurden. In zwei Fällen wurde der Erbzins sogar bis zum Jahre 1699 gestundet. Der<br />
Gesamtbetrag betrug 27 Floren 14 Kreuzer. Andere bare Leistungen waren den Bewohnern<br />
nicht auferlegt worden, „bis etwa ins Künftige mehrere Stellen allda aufgerichtet werden<br />
könnten". Wie das Urbarium aussprach, galt der Erbzins zugleich als Entschädigung für die<br />
verschiedenen Roboten, die sonst andere landesherrliche Dörfer in jener Zeit entrichten<br />
mußten, z.B. die Spinn-, Teich-, Flöß- und Holzschlagrobot. Nur zu einigen unbedeutenden<br />
2 von frz. repartir „zuteilen": zugeteilt