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hier rechte Maustaste... - Lewin

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In einem Urbarium der Herrschaft Hummel vom Jahre 1631 ist nachträglich<br />

angegeben, daß ums Jahr 1660 im sogenannten Dörnikau dem Forstknecht drei Stellen<br />

zugemessen wurden; zuvor hüteten die Tanzer ihr Vieh daselbst.<br />

Im <strong>Lewin</strong>er Stadtbuch befindet sich eine Notiz vom Jahre 1640: „Am 27. Juni 1639<br />

drangen die Schweden, die unter der Führung des Generals Lanner das Land Böhmen mit<br />

unerhörter Grausamkeit verwüstet hatten, über <strong>Lewin</strong> und Reinerz in die Grafschaft, wobei<br />

diese beiden Städte von ihnen ausgeplündert wurden. Die hiesigen Bewohner hatten ihre<br />

Häuser preisgegeben und waren teils nach Kessel, teils ins Dörnikauer Gebirge geflüchtet.(")<br />

Jedoch wird damals Dörnikau wohl noch keine selbständige politische Gemeinde<br />

gewesen sein. Jedenfalls wurde anfangs des 17. Jahrhunderts in <strong>Lewin</strong> eine neue Schule<br />

gebaut, welche die Kinder aus den umliegenden Ortschaften besuchen konnten. Bei<br />

Aufzählung der repartierten 2 Leistungen <strong>hier</strong>zu wird Dörnikau noch nicht genannt. Das<br />

Urbarium vom Jahre 1695 nennt es das „neu angefangene Dörffel" und im Urbarium von 1787<br />

wird es eine Kolonie genannt, „die 1683 erbaut wurde("). Das Schöppenbuch von 1683, das<br />

älteste Denkmal in der Geschichte unseres Dörfchens, ist gewissermaßen die Geburtsurkunde<br />

der Gemeinde Dörnikau.<br />

Im Schöppenbuch sind acht „Possessionen" aufgeführt:<br />

Hans Tscheppen, der Aeltere, der Forstknecht,<br />

Hans Tscheppen, der Jüngere, der erste Richter,<br />

Hans Pillat,<br />

Carl Wolf, der erste Geschworene des Dörfchens,<br />

Heinrich Grunwaldt, gewöhnlich Grun genannt,<br />

Hans Schleicher,<br />

Georg Wöltzel,<br />

David Tautz.<br />

Im alten Urbarium wurden die sieben letzten Possessionen als neue bezeichnet. Demnach ist<br />

erwiesen, daß das Dorf Dörnikau aus der Hegerei entstanden ist. Der erste ins Schöppenbuch<br />

aufgenommene Kaufvertrag handelt auch von der Besitzung des Forstknechtes Hans<br />

Tscheppen. Tscheppen der Jüngere war sein Sohn. Leider fehlt das erste Blatt des alten<br />

Urbariums, dieses würde wohl mehr Licht über die Gründung des Ortes verbreiten.<br />

Schöppenbuch wie Urbarium bekunden jedoch, daß den Siedlern der erforderliche<br />

Grund und Boden unentgeldlich überlassen wurde. Sie brauchten auch lange Jahre keinerlei<br />

Abgaben zu entrichten, weil sie ihre steinigen und ganz verwilderten Stellen viele Jahre „mit<br />

großer Arbeit beraumen müssen, auch der Boden an sich selbsten gar sehr gering und<br />

unfruchtbar ist". Die letzte unentgeldliche Überlassung von Grund und Boden erhält noch im<br />

Jahre 1704 der „kaiserliche Kammer-Unterthan Heinrich Anton Stiller in der Dörnikauer<br />

Hegerei hinter dem Kessel(„). Die Ansiedler übernahmen die Verpflichtung, an das Kaiserliche<br />

Rentamt in Glatz einen dem erhaltenen Grundstück entsprechenden Erbzins zu zahlen. Mit der<br />

Entrichtung desselben erhielten sie eine Reihe von Jahren Ausstand. Forstknecht Hans<br />

Tscheppen begann damit im Jahre 1667, fünf der übrigen Stellen erst 1695, in welchem Jahre<br />

durch das dem Dörfchen übergebene Urbarium die Leistungen der Eingesessenen bestimmt<br />

wurden. In zwei Fällen wurde der Erbzins sogar bis zum Jahre 1699 gestundet. Der<br />

Gesamtbetrag betrug 27 Floren 14 Kreuzer. Andere bare Leistungen waren den Bewohnern<br />

nicht auferlegt worden, „bis etwa ins Künftige mehrere Stellen allda aufgerichtet werden<br />

könnten". Wie das Urbarium aussprach, galt der Erbzins zugleich als Entschädigung für die<br />

verschiedenen Roboten, die sonst andere landesherrliche Dörfer in jener Zeit entrichten<br />

mußten, z.B. die Spinn-, Teich-, Flöß- und Holzschlagrobot. Nur zu einigen unbedeutenden<br />

2 von frz. repartir „zuteilen": zugeteilt

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