hier rechte Maustaste... - Lewin
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ausgerechnet, wieviel Pfund eine Haushaltung für 2. Monate verbrauchen konnte. Auch mußte<br />
die betreffende Mühle ange(ge)ben sein, wo es gemahlen wurde. Für die hiesigen Bewohner<br />
wurde meistens in der Statd(!)mühle <strong>Lewin</strong> (Mühlenbesitzer Kaschet) gemahlen. Ein(en)<br />
Mahlschein behielt sich der Müller und einen erhielt der Selbstversorger für sich zurück. Ohne<br />
Mahlschein bekam man nichts mehr gemahlen, auch selbst für gute Worte nicht.<br />
Das Getreide wurde den Selbstversorgern für ihren eigenen Bedarf, nach der Kopfzahl, durch<br />
Kommission der Revision und in Begleitung des Gendarms abgewogen, das übrige wurde ihm<br />
abgenommen. Die Nicht Selbstversorger erhielten Brotkarten, auf eine Brotkarte erhielt (man)<br />
pro Person wöchentlich 2000. gram Brot oder 1400 gr. Semmel (Zwiebak) oder 1100 gr.<br />
Mehl, außerdem gab es für Schwerarbeiter,) die nicht Selbstversorger sind(,) Zusatzkarten in<br />
3. Gruppen(:)<br />
erste Gruppe für Schwerstarbeiter betrug wöchentlich 750 gr. Mehl pro Kopf<br />
zweite Gruppe für Schwerarbeiter 500 gr. Mehl pro Kopf<br />
dritte Gruppe für dto 250 gram Mehl pro KopfL)<br />
Ein 3.Pfund Brot kostete 60 Pfennige(.)<br />
Ein Pfund Mehle (Roggenmehl) kostete 20 Pfge.<br />
Ein Pfund Weizenmehl mit der Kleie kostete 21. Pfennige.<br />
Ein Pfund Rindfleisch mit Knochen kostete 2. Mark(.)<br />
Ein Pfund dto ohne Knochen dto 2,30 Mark.Q<br />
welches auch nur auf Fleischkarten pro Kopf auf 100 gr. wöchentlich festgesetzt ist und zwar<br />
auf NichtSelbstversorger. Für die FleischselbstversorgerQ welche Hausschlachtungen<br />
vornehmen wollten(,) z.B. die Schweine schlachten wollten(,) mußten um die Genehmigung<br />
des Landrats einkommen. Das Schlachtgewicht des geschlachteten Tieres mußte durch den<br />
Fleischbeschauer amtlich festgestellt werden und durch den Gemeindevorstand in den<br />
genehmigten Antrag eingetragen werden, der die Zeit berechnete, wie lange jeder<br />
Fleischselbstversorger mit dem ihm zugewiesenen Fleische reichen muß, reicht er länger als ein<br />
Jahr damit, muß er das, über ein Jahr hinaus reichende an den Versorgungsausschuß <strong>Lewin</strong><br />
ab(ge)geben. Für den Selbst-Fleischversorger ist die Wochenmenge für Erwachsene pro Kopf<br />
1. Pfund, für Kinder unter 6 Jahren Vi Pfund festgesetzt.<br />
An Vieh mußte die hiesige Gemeinde durchschnittlich pro Monat 1. bis 2 Stück Schlachtvieh<br />
für die Heeresverwaltung liefern. Dasselbe wurde durch die Unteraufkäufer Fleischermeister<br />
Oppitz und Frimel in <strong>Lewin</strong> für die angesetzten Höchstpreiße wie <strong>hier</strong> angegeben aufgekauft.<br />
Höchstpreiße für Schlachtvieh und Schweine<br />
vom 1. August 1917.<br />
Die Höchstpreise gelten ab Stall nichtern gewogen, d.h. die Tire müssen mindestens 12<br />
Stunden vor dem wiegen nicht gefüttert worden sein, oder mit Abzug von mindestens 5%<br />
Schwund für Baarzahlung bei Empfang.<br />
Kälber<br />
Einheitspreiß ohne Unterschied der Beschaffenheit. Für 50. kg. Lebendgewicht 80. Mark. Die<br />
Feststellung des Lebendgewicht(s) erfolgt am Standort des Tieres unter Abzug von 2%.<br />
Rinder Klasse A.<br />
Für ausgemästete vollfleischige Ochsen über 7. Jahre(,) Kühe über 7 Jahre, Bullen 5 Jahre(,)<br />
Färsen höchsten (!) Schlachtwert 90 Mark per Zentner. Angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen<br />
und Färsen jeden Alters in Lebendgewicht von über 11 ½ Zentner 85. Mark<br />
10 - 11 ½ Zentner 80 Mark.<br />
8½ -10 dto 76 „<br />
7 -8 ½ dto 72 „<br />
5 ½-7 dto 68 Mark<br />
bis zu 5 ½ dto 60 „<br />
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