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hier rechte Maustaste... - Lewin

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Handleistungen wurden unsere Vorfahren verpflichtet. Das Urbarium sagt <strong>hier</strong>über: „Es seindt<br />

zwar dieße Unterthanen von allerhandt Landes- und Kriegskontributionen, Steuern,<br />

Einquartierungen und anderen dergleichen Beschwernüssen, wie solche Nahmben haben<br />

mögen, gäntzlich befreyet, wenn aber in der Hägerey Dornikau, Reinertz oder Kleingeörgsdorf<br />

die Weg in kaiserlichen Gebürgen anzurichten, die geschossenen Hirschen zum Weg zu tragen,<br />

die Tröge zu den Hirschleckchen zu machen, und die Hirschbauden bauständig zu erhalten<br />

sindt, wie auch wann bey der Königl. Brettmühl zu Reinertz was an dem Währ zu bauen, der<br />

Wassergraben zu fegen, die Strichbaumer zu legen, so müssen sie solche Handroboten so oft<br />

es von nöthen ohne Entgeld unweigerlich entrichten." Die auch ausgesprochene Verpflichung<br />

der Ortsinsassen, einander die Wege, Fußsteige und Viehhütungstriebe „soweit sich eines<br />

jeden Grund und Boden erstrecket" im Stande zu halten(,) war selbstverständlich.<br />

Das Fischrecht im Dörnikauer Wasser samt dem Abzweig von Kessel hatten seither die<br />

Kreisvögte des Hummlischen Kreises zinsfrei genossen. Dies Recht blieb auch dem damaligen<br />

Kreisvogt belassen. Dagegen wurde „ein anderes Fischwasserie von der Tentzauer Granitz bis<br />

an dießes neue Dörfel befindlich", dessen Benutzung der damalige Forstknecht Hans<br />

Tscheppen sich angeeignet hatte, mit 1 Floren zinsbar gemacht. Jedem Besitzer wurde das<br />

Recht eingeräumt, in den Königl. Forsten von Dörnikau und an der Hallatscher Lehne sein<br />

Vieh zu weiden und Gras zu holen gegen Entrichtung des „bey anderen Kammer-Unterthanen<br />

gewöhnlichen Hütte- und Sicherlzünses, von jedem Stück nemblich sieben Kreuzer".<br />

Dem Mühlzwang wurden die Dorfbewohner nicht unterworfen. Jeder durfte sein<br />

Getreide in die nächst gelegene oder andere Mühlen, „wo ihm am besten Ausrichtung<br />

geschiehet, fuhren und mahlen lassen". Trotzdem war die Gemeinde zur Entrichtung des<br />

Mühlschockes nicht herangezogen worden. Der Mühlschock war nämlich eine Abgabe für die<br />

kleinen Gemeinden ohne Mühle.<br />

In Ausübung dieser Rechte und Pflichten gingen bei den Dörnikauer Vorfahren 100<br />

Jahre dahin. Zu den anfänglichen acht Possessionen waren sechs neue Stellen hinzugekommen,<br />

sodaß sich im Dörfchen 14 Besitzungen befanden. Im Jahre 1787 wurden die gegenseitigen<br />

Verhältnisse zwischen der Grundherrschaft, dem königlichen Rentamt zu Glatz, und der<br />

Gemeinde durch ein neues Urbarium teilweise umgeändert und anderweitig festgesetzt. „Diese<br />

Gemeinde besteht aus 14 Possessionen, deren Besitzer lauter Häußler sind, die sich von<br />

Weben und Spinnen erhalten." Ihre Namen sind:<br />

Joseph Reichel<br />

Joseph Martinetz<br />

Jakob Wolff<br />

Lorenz Lichey<br />

Joseph Krün<br />

Joseph Kruner<br />

Anton Hasler<br />

Hans Schleicher<br />

Anton Lowatschke<br />

Franz Tschöpe<br />

Jakob Wimmetalek<br />

Anton Tschöpe<br />

Joseph Erbe<br />

Waldbereuter 3 Kolbe<br />

3 In der älteren Chronik steht „Waldbereiter".

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