hier rechte Maustaste... - Lewin
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Handleistungen wurden unsere Vorfahren verpflichtet. Das Urbarium sagt <strong>hier</strong>über: „Es seindt<br />
zwar dieße Unterthanen von allerhandt Landes- und Kriegskontributionen, Steuern,<br />
Einquartierungen und anderen dergleichen Beschwernüssen, wie solche Nahmben haben<br />
mögen, gäntzlich befreyet, wenn aber in der Hägerey Dornikau, Reinertz oder Kleingeörgsdorf<br />
die Weg in kaiserlichen Gebürgen anzurichten, die geschossenen Hirschen zum Weg zu tragen,<br />
die Tröge zu den Hirschleckchen zu machen, und die Hirschbauden bauständig zu erhalten<br />
sindt, wie auch wann bey der Königl. Brettmühl zu Reinertz was an dem Währ zu bauen, der<br />
Wassergraben zu fegen, die Strichbaumer zu legen, so müssen sie solche Handroboten so oft<br />
es von nöthen ohne Entgeld unweigerlich entrichten." Die auch ausgesprochene Verpflichung<br />
der Ortsinsassen, einander die Wege, Fußsteige und Viehhütungstriebe „soweit sich eines<br />
jeden Grund und Boden erstrecket" im Stande zu halten(,) war selbstverständlich.<br />
Das Fischrecht im Dörnikauer Wasser samt dem Abzweig von Kessel hatten seither die<br />
Kreisvögte des Hummlischen Kreises zinsfrei genossen. Dies Recht blieb auch dem damaligen<br />
Kreisvogt belassen. Dagegen wurde „ein anderes Fischwasserie von der Tentzauer Granitz bis<br />
an dießes neue Dörfel befindlich", dessen Benutzung der damalige Forstknecht Hans<br />
Tscheppen sich angeeignet hatte, mit 1 Floren zinsbar gemacht. Jedem Besitzer wurde das<br />
Recht eingeräumt, in den Königl. Forsten von Dörnikau und an der Hallatscher Lehne sein<br />
Vieh zu weiden und Gras zu holen gegen Entrichtung des „bey anderen Kammer-Unterthanen<br />
gewöhnlichen Hütte- und Sicherlzünses, von jedem Stück nemblich sieben Kreuzer".<br />
Dem Mühlzwang wurden die Dorfbewohner nicht unterworfen. Jeder durfte sein<br />
Getreide in die nächst gelegene oder andere Mühlen, „wo ihm am besten Ausrichtung<br />
geschiehet, fuhren und mahlen lassen". Trotzdem war die Gemeinde zur Entrichtung des<br />
Mühlschockes nicht herangezogen worden. Der Mühlschock war nämlich eine Abgabe für die<br />
kleinen Gemeinden ohne Mühle.<br />
In Ausübung dieser Rechte und Pflichten gingen bei den Dörnikauer Vorfahren 100<br />
Jahre dahin. Zu den anfänglichen acht Possessionen waren sechs neue Stellen hinzugekommen,<br />
sodaß sich im Dörfchen 14 Besitzungen befanden. Im Jahre 1787 wurden die gegenseitigen<br />
Verhältnisse zwischen der Grundherrschaft, dem königlichen Rentamt zu Glatz, und der<br />
Gemeinde durch ein neues Urbarium teilweise umgeändert und anderweitig festgesetzt. „Diese<br />
Gemeinde besteht aus 14 Possessionen, deren Besitzer lauter Häußler sind, die sich von<br />
Weben und Spinnen erhalten." Ihre Namen sind:<br />
Joseph Reichel<br />
Joseph Martinetz<br />
Jakob Wolff<br />
Lorenz Lichey<br />
Joseph Krün<br />
Joseph Kruner<br />
Anton Hasler<br />
Hans Schleicher<br />
Anton Lowatschke<br />
Franz Tschöpe<br />
Jakob Wimmetalek<br />
Anton Tschöpe<br />
Joseph Erbe<br />
Waldbereuter 3 Kolbe<br />
3 In der älteren Chronik steht „Waldbereiter".