hier rechte Maustaste... - Lewin
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6<br />
Joseph Reichel,<br />
Joseph Martinetz,<br />
Jakob Wolff,<br />
Lorenz Lichey,<br />
Joseph Krün,<br />
Joseph Kruner,<br />
Anton Hasler,<br />
Hans Schleicher,<br />
Anton Lowatschke,<br />
Franz Tschöpe,<br />
Jakob Wimmetaleck,<br />
Anton Tschöpe,<br />
Joseph Erbe,<br />
Waldbereiter 5 Kolbe.<br />
Dazu kamen noch die beiden Inwohner:<br />
Carl Stiller und<br />
Florian Stiller.<br />
Vergleichen wir die Namen dieser Ortsbewohner mit denen aus der Zeit der Entstehung des<br />
Dörfchens, so finden wir die alten bekannten zumeist wieder, denn der Name Tscheppen ist<br />
offenbar nur in Tschöpe umgewandelt worden, wie Krün, vielleicht auch Kruner, eine<br />
Umänderung von Grun ist, mit welchem Namen der Besitzer Grunwaldt gewöhnlich benannt<br />
wurde. Verschwunden sind nur die Namen Pillat, Wöltzel und Tautz. Von den gegenwärtigen<br />
Familien existiren die Tschöpe- und Schleichersche seit der Gründung des Dorfes; die nächst<br />
ältesten sind die Martinetz-, Reichel-, Lichey- und Haslersche. Die übrigen sind später<br />
angezogen.<br />
Im Jahre 1787 wurden die gegenseitigen Verhältnisse zwischen der Grundherrschaft, dem<br />
Königlichen Rentamt zu Glatz, und der Gemeinde durch ein neues Urbarium theilweise<br />
modifiziert und anderweitig festgesetzt. Der Betrag der zu entrichtenden Erbzinsen hatte sich<br />
einschließlich des Fischereizinses durch die neu errichteten Stellen auf 45 Gulden 3 Kreuzer<br />
erhöht.<br />
Die verschiedenen früheren Handdienste waren ausschließlich in eine Waldrobot umgewandelt<br />
worden. Die Gemeinde hatte jährlich in den königlichen Forsten 54 Klafter weiches Brennholz<br />
zu schlagen, welche auf die Besitzer nach Verhältniß der Größe ihrer Stellen vertheilt wurden.<br />
Der geringste Anspruch an den Einzelnen betrug zwei, der höchste 12'/2 Klaftern.<br />
Ausgenommen von dieser Verpflichtung waren die Stellen No. 1. 11. 13. u. 14. Die<br />
Unterthanen mußten sich die etwaigen größeren Entfernungen der Holzschläge gefallen lassen,<br />
obschon das Königliche Rentamt darauf Rücksicht nehmen sollte, ihnen die nächstliegenden<br />
Orte anzuweisen. Den grundherrlichen Verpflichtungen anderer Dorfschaften gegenüber<br />
erscheinen diese Leistungen nicht von Bedeutung, namentlich so lange die Verpflichteten nicht<br />
in die weit entfernt liegenden Holzschläge im Grunwalder Revier beordert wurden. In solchem<br />
Falle wurden sie jedoch nicht gehindert, die Holzrobot gegen Entschädigung durch andere<br />
verrichten zu lassen, was auch zumeist geschah. Von den in späterer Zeit errichteten Stellen<br />
wurden noch mehrere mit dieser Robot belastet, wogegen die Besitzer von zwei Stellen<br />
verpflichtet wurden, Fichtenzapfen an das Königl. Rentamt zu liefern und außerdem während<br />
5 Vermutliche Bedeutung: eine Art Forstaufseher