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hier rechte Maustaste... - Lewin

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6<br />

Joseph Reichel,<br />

Joseph Martinetz,<br />

Jakob Wolff,<br />

Lorenz Lichey,<br />

Joseph Krün,<br />

Joseph Kruner,<br />

Anton Hasler,<br />

Hans Schleicher,<br />

Anton Lowatschke,<br />

Franz Tschöpe,<br />

Jakob Wimmetaleck,<br />

Anton Tschöpe,<br />

Joseph Erbe,<br />

Waldbereiter 5 Kolbe.<br />

Dazu kamen noch die beiden Inwohner:<br />

Carl Stiller und<br />

Florian Stiller.<br />

Vergleichen wir die Namen dieser Ortsbewohner mit denen aus der Zeit der Entstehung des<br />

Dörfchens, so finden wir die alten bekannten zumeist wieder, denn der Name Tscheppen ist<br />

offenbar nur in Tschöpe umgewandelt worden, wie Krün, vielleicht auch Kruner, eine<br />

Umänderung von Grun ist, mit welchem Namen der Besitzer Grunwaldt gewöhnlich benannt<br />

wurde. Verschwunden sind nur die Namen Pillat, Wöltzel und Tautz. Von den gegenwärtigen<br />

Familien existiren die Tschöpe- und Schleichersche seit der Gründung des Dorfes; die nächst<br />

ältesten sind die Martinetz-, Reichel-, Lichey- und Haslersche. Die übrigen sind später<br />

angezogen.<br />

Im Jahre 1787 wurden die gegenseitigen Verhältnisse zwischen der Grundherrschaft, dem<br />

Königlichen Rentamt zu Glatz, und der Gemeinde durch ein neues Urbarium theilweise<br />

modifiziert und anderweitig festgesetzt. Der Betrag der zu entrichtenden Erbzinsen hatte sich<br />

einschließlich des Fischereizinses durch die neu errichteten Stellen auf 45 Gulden 3 Kreuzer<br />

erhöht.<br />

Die verschiedenen früheren Handdienste waren ausschließlich in eine Waldrobot umgewandelt<br />

worden. Die Gemeinde hatte jährlich in den königlichen Forsten 54 Klafter weiches Brennholz<br />

zu schlagen, welche auf die Besitzer nach Verhältniß der Größe ihrer Stellen vertheilt wurden.<br />

Der geringste Anspruch an den Einzelnen betrug zwei, der höchste 12'/2 Klaftern.<br />

Ausgenommen von dieser Verpflichtung waren die Stellen No. 1. 11. 13. u. 14. Die<br />

Unterthanen mußten sich die etwaigen größeren Entfernungen der Holzschläge gefallen lassen,<br />

obschon das Königliche Rentamt darauf Rücksicht nehmen sollte, ihnen die nächstliegenden<br />

Orte anzuweisen. Den grundherrlichen Verpflichtungen anderer Dorfschaften gegenüber<br />

erscheinen diese Leistungen nicht von Bedeutung, namentlich so lange die Verpflichteten nicht<br />

in die weit entfernt liegenden Holzschläge im Grunwalder Revier beordert wurden. In solchem<br />

Falle wurden sie jedoch nicht gehindert, die Holzrobot gegen Entschädigung durch andere<br />

verrichten zu lassen, was auch zumeist geschah. Von den in späterer Zeit errichteten Stellen<br />

wurden noch mehrere mit dieser Robot belastet, wogegen die Besitzer von zwei Stellen<br />

verpflichtet wurden, Fichtenzapfen an das Königl. Rentamt zu liefern und außerdem während<br />

5 Vermutliche Bedeutung: eine Art Forstaufseher

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