hier rechte Maustaste... - Lewin
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Erläuterungen<br />
Ablösungsrezeß<br />
Ablösung Im Rechtswesen die Aufhebung rechtlicher Lasten und Verpflichtungen<br />
gegen Entschädigung; besonders die durch agrarische Gesetzgebung angeordnete<br />
Beseitigung der bäuerlichen Leihverhältnisse im 19. Jh.<br />
Rezeß<br />
„Rückzug", Vergleich, Vertrag<br />
Akzidentien Gelegenheitseinkünfte der Geistlichen<br />
Akzise<br />
Abgabe. Akzisen wurden seit dem Mittelalter bis ins 19. Jh. Verbrauchsund<br />
Verkehrssteuern und z. T. auch die Zölle genannt<br />
Amortisation rechtlich die Vernichtung einer Urkunde oder eines Rechts<br />
(Amort.-)Rente (lat. rendere „zurückgeben, bezahlen") ein arbeitsloses Einkommen, das<br />
der Vermögensbesitzer dafür bezieht, daß er seinen Vermögensgegenstand<br />
anderen Personen zur Nutzung überläßt.<br />
Amort-Schulden solche langfristige Schulden, die allmählich, oft nach einem bestimmten Tilgungsplan,<br />
abgetragen werden<br />
Dezem<br />
(lat. decima) Zehntsteuer, Zehnt; die wiederkehrende Abgabe eines bestimmten<br />
Bruchteils (meist 10. Teil) aller oder bestimmter auf einem Grundstück<br />
gewonnenen Erträge. Der Kirchenzehnt wurde von der Kirche seit<br />
dem 6. Jh. von allen Gläubigen beansprucht.<br />
Dismembration (lat. „Zerstückelung"); Grundteilung, besonders Bezeichnung für die Zerstückelung<br />
der Grundstücke infolge von Erbteilung oder Teilverkäufen<br />
Floren(Pl.)<br />
Floren(SG.)<br />
Gerechtigkeit/<br />
Gerechtsame<br />
frz. Name des Gulden, anfänglich eine Gold-, später eine Silbermünze<br />
Nach der Reichsmünzordnung von 1559 sollte sein Wert von 60 Kreuzern<br />
ausgeprägt werden.<br />
rechtlich das vererbliche und veräußerliche Nutzungsrecht an Grundstücken<br />
Groschen<br />
Hegerei<br />
Klafter<br />
Kreuzer<br />
Mühlschock<br />
Laudemia(Pl.)<br />
Possession<br />
Reglement<br />
Rentamt<br />
Robot<br />
Schnur<br />
Schock<br />
vgl. Silbergroschen<br />
Gebiet der Hege: Pflege der Jagd<br />
1) Längenmaß; 1 K. = 6 Fuß (zwischen 1.7077 m und 1,89648 m [Österr.])<br />
2) Raummaß für Holz; 1 K. meist gleich 144 Kubikfüß<br />
Münze; der zuerst in Tirol um 1270 geschlagene grossus {Groschen) vom<br />
Volk wegen des darauf befindlichen Doppelkreuzes K. genannt<br />
gemeint ist Schock Groschen; böhmische und sächsische Rechnungseinheit,<br />
die daraus entstanden ist, daß zuerst um 1300 aus der Mark Feinsilber 60<br />
Stücke gemünzt wurden<br />
(lat.laudemium „Handlohn"); die Besitzänderungsgebühr, die der neue Erwerber<br />
eines bäuerlichen Leihgutes an den Grundherrn zu entrichten hatte<br />
(lat. possessio „Besitz") Besitzung<br />
(frz. reglement) Dienstordnung, Dienstvorschrift, Geschäftsordnung<br />
Rentei; frühere Behörde für die örtliche Finanzverwaltung. Der Vorsteher<br />
eines R. ist der Rentmeister oder Rentamtmann.<br />
(tschech. robota „Fronarbeit") in slawischen Ländern, besonders in den slawischen<br />
Teilen der österr.-ungar. Monarchie Bezeichnung für den Frondienst<br />
(1848/49 gegen Entschädigung aufgehoben)<br />
früheres schwedisches Längenmaß von 10 Stangen zu 10 Fuß = 29,690 m<br />
frühes Zählmaß (gleich 60 Stück), besonders in Norddeutschland