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hier rechte Maustaste... - Lewin

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37<br />

Erläuterungen<br />

Ablösungsrezeß<br />

Ablösung Im Rechtswesen die Aufhebung rechtlicher Lasten und Verpflichtungen<br />

gegen Entschädigung; besonders die durch agrarische Gesetzgebung angeordnete<br />

Beseitigung der bäuerlichen Leihverhältnisse im 19. Jh.<br />

Rezeß<br />

„Rückzug", Vergleich, Vertrag<br />

Akzidentien Gelegenheitseinkünfte der Geistlichen<br />

Akzise<br />

Abgabe. Akzisen wurden seit dem Mittelalter bis ins 19. Jh. Verbrauchsund<br />

Verkehrssteuern und z. T. auch die Zölle genannt<br />

Amortisation rechtlich die Vernichtung einer Urkunde oder eines Rechts<br />

(Amort.-)Rente (lat. rendere „zurückgeben, bezahlen") ein arbeitsloses Einkommen, das<br />

der Vermögensbesitzer dafür bezieht, daß er seinen Vermögensgegenstand<br />

anderen Personen zur Nutzung überläßt.<br />

Amort-Schulden solche langfristige Schulden, die allmählich, oft nach einem bestimmten Tilgungsplan,<br />

abgetragen werden<br />

Dezem<br />

(lat. decima) Zehntsteuer, Zehnt; die wiederkehrende Abgabe eines bestimmten<br />

Bruchteils (meist 10. Teil) aller oder bestimmter auf einem Grundstück<br />

gewonnenen Erträge. Der Kirchenzehnt wurde von der Kirche seit<br />

dem 6. Jh. von allen Gläubigen beansprucht.<br />

Dismembration (lat. „Zerstückelung"); Grundteilung, besonders Bezeichnung für die Zerstückelung<br />

der Grundstücke infolge von Erbteilung oder Teilverkäufen<br />

Floren(Pl.)<br />

Floren(SG.)<br />

Gerechtigkeit/<br />

Gerechtsame<br />

frz. Name des Gulden, anfänglich eine Gold-, später eine Silbermünze<br />

Nach der Reichsmünzordnung von 1559 sollte sein Wert von 60 Kreuzern<br />

ausgeprägt werden.<br />

rechtlich das vererbliche und veräußerliche Nutzungsrecht an Grundstücken<br />

Groschen<br />

Hegerei<br />

Klafter<br />

Kreuzer<br />

Mühlschock<br />

Laudemia(Pl.)<br />

Possession<br />

Reglement<br />

Rentamt<br />

Robot<br />

Schnur<br />

Schock<br />

vgl. Silbergroschen<br />

Gebiet der Hege: Pflege der Jagd<br />

1) Längenmaß; 1 K. = 6 Fuß (zwischen 1.7077 m und 1,89648 m [Österr.])<br />

2) Raummaß für Holz; 1 K. meist gleich 144 Kubikfüß<br />

Münze; der zuerst in Tirol um 1270 geschlagene grossus {Groschen) vom<br />

Volk wegen des darauf befindlichen Doppelkreuzes K. genannt<br />

gemeint ist Schock Groschen; böhmische und sächsische Rechnungseinheit,<br />

die daraus entstanden ist, daß zuerst um 1300 aus der Mark Feinsilber 60<br />

Stücke gemünzt wurden<br />

(lat.laudemium „Handlohn"); die Besitzänderungsgebühr, die der neue Erwerber<br />

eines bäuerlichen Leihgutes an den Grundherrn zu entrichten hatte<br />

(lat. possessio „Besitz") Besitzung<br />

(frz. reglement) Dienstordnung, Dienstvorschrift, Geschäftsordnung<br />

Rentei; frühere Behörde für die örtliche Finanzverwaltung. Der Vorsteher<br />

eines R. ist der Rentmeister oder Rentamtmann.<br />

(tschech. robota „Fronarbeit") in slawischen Ländern, besonders in den slawischen<br />

Teilen der österr.-ungar. Monarchie Bezeichnung für den Frondienst<br />

(1848/49 gegen Entschädigung aufgehoben)<br />

früheres schwedisches Längenmaß von 10 Stangen zu 10 Fuß = 29,690 m<br />

frühes Zählmaß (gleich 60 Stück), besonders in Norddeutschland

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