PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
9.1.3 Zusammenfassung<br />
Das im Folgenden beschriebene Konzept des bauzeitlichen Grundwassermanagements<br />
stützt sich bei jedem Bauwerk auf einen theoretischen, individuell bestimmten<br />
und maximal zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserspiegel. Alle gemachten<br />
Ausführungen beschreiben somit „worst case“-Maßnahmen.<br />
Die im Zusammenhang mit der <strong>Flughafen</strong>erweiterung errichteten Baugrubensohlen<br />
der grundwasserrelevanten Bauwerke binden maximal 11,50 m tief in den bauzeitlichen<br />
Grundwasserhorizont ein (neuer Tunnel unter der Startbahn 18 West).<br />
Aus heutiger Sicht können jedoch vor dem Hintergrund der aufgrund jahreszeitlicher<br />
und niederschlagsabhängiger Einflüsse schwankenden Grundwasserstände<br />
keine verlässlichen Aussagen über den tatsächlich zu erwartenden bauzeitlichen<br />
Grundwasserspiegel im Einzelfall gemacht werden. Daher soll dieser, ebenso wie<br />
die Verbindlichkeit der hier beschriebenen grundwasserschonenden Bauweisen für<br />
die betreffenden Bauwerke, erst im Zuge der Vergabe der einzelnen Baumaßnahmen<br />
festgelegt werden. Hierzu ist im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme eine intensive<br />
Beobachtung der Grundwasserverhältnisse im unmittelbaren Umfeld der<br />
betreffenden Bauwerke durchzuführen.<br />
Grundsätzlich wird bei der Errichtung der grundwasserberührten Baugruben aufgrund<br />
des hohen Nutzungsgrades des Grundwasserkörpers sowie der teilweise<br />
gegebenen Gefahr von Kontaminationsverschleppungen unter Abwägung der Einbindetiefe<br />
und –dauer immer eine grundwasserschonende Bauweise eingesetzt<br />
werden. Bei der Berechnung des Grundwasseranfalls der Baugruben wird dies berücksichtigt.<br />
Es ist vorgesehen, das bauzeitlich anfallende Grundwasser nach entsprechender<br />
Aufreinigung in speziell dafür errichteten temporären Versickerungsanlagen ortsnah<br />
zu versickern. Aufgrund der im <strong>Flughafen</strong>gebiet vorherrschenden Grundwasserflurabstände<br />
( i. A. zwischen 5 und 15 m) und der damit einhergehenden, im Allgemeinen<br />
mittleren bis hohen Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers [24] soll<br />
eine Versickerung der anfallenden Bauwässer in offenen Erdbecken durchgeführt<br />
werden.<br />
Die Reinigung der anfallenden Wässer geschieht in dezentralen Anlagen auf den<br />
jeweiligen Baustellen. Es wird grundsätzlich nur den Einleit- bzw. Versickerungsbedingungen<br />
entsprechendes Wasser in das Rohrsystem der Verbringung übernommen.<br />
Für die Auslegung der Wasserreinigungsanlagen wurden die in Anlage 13<br />
aufgeführten Versickerungsgrenzwerte zugrundegelegt.<br />
Für die Verbringung des bauzeitlich anfallenden Wassers wird keine separate Ableitung<br />
von Lenz- und Restleckagewasser vorgesehen.<br />
Als „Notüberlauf“ für den Fall einer Nichtnutzbarkeit einer vorgesehenen Versickerungsfläche<br />
dient der Ableitungssammler, der von der neuen Abwasserreinigungsanlage<br />
im Südbereich in den <strong>Main</strong> führt und der im Zuge der Erweiterungsmaßnahme<br />
errichtet wird. Bezüglich der einzuleitenden Wasserqualität sind die in Anlage<br />
12 aufgelisteten Prüfwerte der Hessischen Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />
einzuhalten.<br />
Das hier vorgestellte System des bauzeitlichen Grundwassermanagements gewährleistet<br />
durch eine Staffelung der Verantwortlichkeiten eine lückenlose und unabhängige<br />
(Eigen- und Fremd-)Überwachung der Qualität der verbrachten Wässer.<br />
Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />
113<br />
während der Bauzeit<br />
Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Stand 20.12.2006