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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

9.1.3 Zusammenfassung<br />

Das im Folgenden beschriebene Konzept des bauzeitlichen Grundwassermanagements<br />

stützt sich bei jedem Bauwerk auf einen theoretischen, individuell bestimmten<br />

und maximal zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserspiegel. Alle gemachten<br />

Ausführungen beschreiben somit „worst case“-Maßnahmen.<br />

Die im Zusammenhang mit der <strong>Flughafen</strong>erweiterung errichteten Baugrubensohlen<br />

der grundwasserrelevanten Bauwerke binden maximal 11,50 m tief in den bauzeitlichen<br />

Grundwasserhorizont ein (neuer Tunnel unter der Startbahn 18 West).<br />

Aus heutiger Sicht können jedoch vor dem Hintergrund der aufgrund jahreszeitlicher<br />

und niederschlagsabhängiger Einflüsse schwankenden Grundwasserstände<br />

keine verlässlichen Aussagen über den tatsächlich zu erwartenden bauzeitlichen<br />

Grundwasserspiegel im Einzelfall gemacht werden. Daher soll dieser, ebenso wie<br />

die Verbindlichkeit der hier beschriebenen grundwasserschonenden Bauweisen für<br />

die betreffenden Bauwerke, erst im Zuge der Vergabe der einzelnen Baumaßnahmen<br />

festgelegt werden. Hierzu ist im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme eine intensive<br />

Beobachtung der Grundwasserverhältnisse im unmittelbaren Umfeld der<br />

betreffenden Bauwerke durchzuführen.<br />

Grundsätzlich wird bei der Errichtung der grundwasserberührten Baugruben aufgrund<br />

des hohen Nutzungsgrades des Grundwasserkörpers sowie der teilweise<br />

gegebenen Gefahr von Kontaminationsverschleppungen unter Abwägung der Einbindetiefe<br />

und –dauer immer eine grundwasserschonende Bauweise eingesetzt<br />

werden. Bei der Berechnung des Grundwasseranfalls der Baugruben wird dies berücksichtigt.<br />

Es ist vorgesehen, das bauzeitlich anfallende Grundwasser nach entsprechender<br />

Aufreinigung in speziell dafür errichteten temporären Versickerungsanlagen ortsnah<br />

zu versickern. Aufgrund der im <strong>Flughafen</strong>gebiet vorherrschenden Grundwasserflurabstände<br />

( i. A. zwischen 5 und 15 m) und der damit einhergehenden, im Allgemeinen<br />

mittleren bis hohen Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers [24] soll<br />

eine Versickerung der anfallenden Bauwässer in offenen Erdbecken durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Reinigung der anfallenden Wässer geschieht in dezentralen Anlagen auf den<br />

jeweiligen Baustellen. Es wird grundsätzlich nur den Einleit- bzw. Versickerungsbedingungen<br />

entsprechendes Wasser in das Rohrsystem der Verbringung übernommen.<br />

Für die Auslegung der Wasserreinigungsanlagen wurden die in Anlage 13<br />

aufgeführten Versickerungsgrenzwerte zugrundegelegt.<br />

Für die Verbringung des bauzeitlich anfallenden Wassers wird keine separate Ableitung<br />

von Lenz- und Restleckagewasser vorgesehen.<br />

Als „Notüberlauf“ für den Fall einer Nichtnutzbarkeit einer vorgesehenen Versickerungsfläche<br />

dient der Ableitungssammler, der von der neuen Abwasserreinigungsanlage<br />

im Südbereich in den <strong>Main</strong> führt und der im Zuge der Erweiterungsmaßnahme<br />

errichtet wird. Bezüglich der einzuleitenden Wasserqualität sind die in Anlage<br />

12 aufgelisteten Prüfwerte der Hessischen Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />

einzuhalten.<br />

Das hier vorgestellte System des bauzeitlichen Grundwassermanagements gewährleistet<br />

durch eine Staffelung der Verantwortlichkeiten eine lückenlose und unabhängige<br />

(Eigen- und Fremd-)Überwachung der Qualität der verbrachten Wässer.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

113<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006

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