PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
Die Dauer der Inanspruchnahme entspricht maximal der Dauer der Baumaßnahmen<br />
(siehe Anlage 1).<br />
Die gelagerte Menge je Teilbaumaßnahme sowie die Gesamtmenge ist in der<br />
Anlage 2 dargestellt.<br />
− Bereiche für die Beprobung von evtl. Altlastenverdachtsflächen<br />
Im nördlichen und südlichen Bereich des Erweiterungsgeländes ist jeweils eine<br />
temporäre Bereitstellungsfläche zur Beprobung vorgesehen. Diese Beprobungsflächen<br />
werden mit Erdgewinnungsmaterial aus den Altlastenverdachtsflächen<br />
belegt.<br />
Nach heutigem Planungsstand fallen zeitlich verteilt ca. 2.500.000 m 3 Material<br />
an.<br />
Zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen während der Bereitstellung erhalten<br />
diese Flächen eine Oberflächenbefestigung aus Beton oder Asphalt mit<br />
einem nach außen geneigten Dachprofil. Eine gesonderte Regenwasserableitung<br />
und -behandlung ist nicht erforderlich, da das in Mietenform gelagerte Material<br />
unverzüglich mit wasserdichten Bahnen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser<br />
geschützt wird. Alternativ wird eine Zeltüberdachung vorgesehen<br />
(vgl. Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“, Stand: 04.04.2006).<br />
Falls im Zuge der Baumaßnahmen Erdgewinnungsmaterial der Zuordnungswerte<br />
ab Z3 (nach LAGA) anfallen, müssen sog. Schwarz-Weiss-Baustellen eingerichtet<br />
werden. Diese werden entweder direkt an der Anfallstelle des kontaminierten<br />
Materials errichtet oder sind Teil einer Zwischenlagerstätte, die für die<br />
Aufnahme derartiger Materialien vorgesehen ist. Zur Sicherstellung eines möglichst<br />
reibungslosen Bauablaufes erfolgt die Einrichtung direkt an der Anfallstelle<br />
nur, wenn große Mengen kontaminierten Materials erwartet werden. Die<br />
Schwarz-Weiss-Baustelle umfasst die Abgrenzung des Baugeländes/ Zwischenlagers<br />
durch versetzbare Schutzzäune, so dass Unbefugte das Gelände nicht<br />
betreten können, sowie die Schwarz-Weiss-Anlagen (inkl. Sanitärräume, Unterkünfte,<br />
Pausenräume für die Beschäftigten) und Materialcontainer. Die Abgrenzung<br />
des Baugeländes erfolgt im Weiteren durch Dekontaminationsanlagen wie<br />
z.B. eine Fahrzeug- und Reifenwaschanlage, ein befestigter und ggf. eingehauster<br />
Waschplatz (mit Abscheideeinrichtungen) zur Reinigung von Fahrzeugen<br />
und Geräten, eine besondere Personenschleuse sowie Behälter zum<br />
Auffangen, Sammeln und Abtransportieren gefahrstoffbelasteter Materialien.<br />
Die Schwarz-Weiss-Anlage besteht aus drei untereinander verbundenen Räumen.<br />
Der dem Eingangsbereich zugewandte Teil dient als sogenannter Weiss-<br />
Bereich dem Ablegen, Aufbewahren der Straßenkleidung und ggf. als Aufenthaltsraum<br />
für die Arbeitspausen. Der sich anschließende Mittelteil enthält die<br />
sanitären Einrichtungen (Waschbecken, Duschen, Toiletten). Auf der der Baustelle<br />
zugewandten Seite schließt sich an den Mittelteil der sog. Schwarz-<br />
Bereich an, der dem Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung dient. Im<br />
Schwarz-Bereich gilt allgemeines Rauch- bzw. Essverbot.<br />
Im Anhang 8 zur 4. BImschV ist geregelt, dass Anlagen zur Behandlung bzw.<br />
zeitweiligen Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (nach<br />
§ 10 bzw. § 19 BImschG) genehmigt werden müssen. Im Rahmen der hier betrachteten<br />
Baumaßnahmen ist eine Behandlung oder längerfristige Lagerung<br />
Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />
83<br />
während der Bauzeit<br />
Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Stand 20.12.2006