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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Die Dauer der Inanspruchnahme entspricht maximal der Dauer der Baumaßnahmen<br />

(siehe Anlage 1).<br />

Die gelagerte Menge je Teilbaumaßnahme sowie die Gesamtmenge ist in der<br />

Anlage 2 dargestellt.<br />

− Bereiche für die Beprobung von evtl. Altlastenverdachtsflächen<br />

Im nördlichen und südlichen Bereich des Erweiterungsgeländes ist jeweils eine<br />

temporäre Bereitstellungsfläche zur Beprobung vorgesehen. Diese Beprobungsflächen<br />

werden mit Erdgewinnungsmaterial aus den Altlastenverdachtsflächen<br />

belegt.<br />

Nach heutigem Planungsstand fallen zeitlich verteilt ca. 2.500.000 m 3 Material<br />

an.<br />

Zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen während der Bereitstellung erhalten<br />

diese Flächen eine Oberflächenbefestigung aus Beton oder Asphalt mit<br />

einem nach außen geneigten Dachprofil. Eine gesonderte Regenwasserableitung<br />

und -behandlung ist nicht erforderlich, da das in Mietenform gelagerte Material<br />

unverzüglich mit wasserdichten Bahnen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser<br />

geschützt wird. Alternativ wird eine Zeltüberdachung vorgesehen<br />

(vgl. Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“, Stand: 04.04.2006).<br />

Falls im Zuge der Baumaßnahmen Erdgewinnungsmaterial der Zuordnungswerte<br />

ab Z3 (nach LAGA) anfallen, müssen sog. Schwarz-Weiss-Baustellen eingerichtet<br />

werden. Diese werden entweder direkt an der Anfallstelle des kontaminierten<br />

Materials errichtet oder sind Teil einer Zwischenlagerstätte, die für die<br />

Aufnahme derartiger Materialien vorgesehen ist. Zur Sicherstellung eines möglichst<br />

reibungslosen Bauablaufes erfolgt die Einrichtung direkt an der Anfallstelle<br />

nur, wenn große Mengen kontaminierten Materials erwartet werden. Die<br />

Schwarz-Weiss-Baustelle umfasst die Abgrenzung des Baugeländes/ Zwischenlagers<br />

durch versetzbare Schutzzäune, so dass Unbefugte das Gelände nicht<br />

betreten können, sowie die Schwarz-Weiss-Anlagen (inkl. Sanitärräume, Unterkünfte,<br />

Pausenräume für die Beschäftigten) und Materialcontainer. Die Abgrenzung<br />

des Baugeländes erfolgt im Weiteren durch Dekontaminationsanlagen wie<br />

z.B. eine Fahrzeug- und Reifenwaschanlage, ein befestigter und ggf. eingehauster<br />

Waschplatz (mit Abscheideeinrichtungen) zur Reinigung von Fahrzeugen<br />

und Geräten, eine besondere Personenschleuse sowie Behälter zum<br />

Auffangen, Sammeln und Abtransportieren gefahrstoffbelasteter Materialien.<br />

Die Schwarz-Weiss-Anlage besteht aus drei untereinander verbundenen Räumen.<br />

Der dem Eingangsbereich zugewandte Teil dient als sogenannter Weiss-<br />

Bereich dem Ablegen, Aufbewahren der Straßenkleidung und ggf. als Aufenthaltsraum<br />

für die Arbeitspausen. Der sich anschließende Mittelteil enthält die<br />

sanitären Einrichtungen (Waschbecken, Duschen, Toiletten). Auf der der Baustelle<br />

zugewandten Seite schließt sich an den Mittelteil der sog. Schwarz-<br />

Bereich an, der dem Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung dient. Im<br />

Schwarz-Bereich gilt allgemeines Rauch- bzw. Essverbot.<br />

Im Anhang 8 zur 4. BImschV ist geregelt, dass Anlagen zur Behandlung bzw.<br />

zeitweiligen Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (nach<br />

§ 10 bzw. § 19 BImschG) genehmigt werden müssen. Im Rahmen der hier betrachteten<br />

Baumaßnahmen ist eine Behandlung oder längerfristige Lagerung<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

83<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006

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