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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Die Messung der Wasserqualität am Übergabepunkt in das Leitungssystem fällt in<br />

den Zuständigkeitsbereich des Betreibers des GW-Verbringungssystems (s.a. Abschnitt<br />

9.6.1).<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gesetze<br />

Rechtliche Grundlage der Entnahme und Verbringung von Grundwasser sind an<br />

erster Stelle die einschlägigen Regelungen im<br />

− Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [43] sowie dem<br />

− Hessischen Wassergesetz (HWG) [44].<br />

Beide Gesetze fordern sowohl für oberirdische als auch für unterirdische Gewässer<br />

für alle denkbaren Nutzungen eine einheitliche staatliche Zulassung.<br />

Ausgewiesene Wasserschutzgebiete<br />

Den nördlich des Untersuchungsraumes gelegenen Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Hinkelstein“, „Schwanheim“, „Goldstein“, „Oberforsthaus“ und „Staustufe<br />

Griesheim“ wurde mit Verordnung des RP Darmstadt vom 17.11.1997, veröffentlicht<br />

im Hessischen Staatsanzeiger vom 04.05.1998, ein Wasserschutzgebiet zugewiesen.<br />

Von den hier beschriebenen, grundwasserrelevanten Baumaßnahmen befinden<br />

sich die Baumaßnahmen des GFA-Tunnels (s. Abschnitt 9.3.3) sowie der PTS-<br />

Tunnel (s. Abschnitt 9.3.4) in der Zone III B des festgelegten Wasserschutzgebietes.<br />

Die behördlichen Auflagen [27] sind bei der Erstellung dieser Bauwerke einzuhalten.<br />

Keine der im Folgenden vorgestellten Verbringungsvarianten berührt das Wasserschutzgebiet.<br />

Leitfaden<br />

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat mit Stand vom 01.07.1999 den<br />

• Leitfaden Grundwasserentnahmen [20]<br />

herausgegeben, der über die gesetzlichen Grundlagen und die einzelnen Anforderungen<br />

an die Verfahren zur Gestattung von Grundwasserentnahmen unterrichtet.<br />

Auch wenn die hier beschriebenen Maßnahmen – da temporärer Natur – nicht unmittelbar<br />

Grundwasserentnahmen im Sinne des o.g. Leitfadens darstellen, so wird<br />

dieser dennoch als Richtlinie für die Zusammenstellung der relevanten Unterlagen<br />

zugrundegelegt.<br />

Sowohl das Gesamtobjekt als auch die einzelnen Teilobjekte wären der 3. Fallgruppe<br />

des Leitfadens Grundwasserentnahmen (Absatz 3.1) zuzuordnen:<br />

„Grundwasserentnahme aus Brunnen und Quellen mit einer Menge über<br />

5.000 m³/a, aber mit Einflussbereich zumindest teilweise außerhalb des bebauten<br />

Gebietes“ ([20], Seite 20)<br />

In diesem Fall wird der Antragsumfang mit allen beteiligten Behörden festgelegt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

173<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006

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