PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
Die Messung der Wasserqualität am Übergabepunkt in das Leitungssystem fällt in<br />
den Zuständigkeitsbereich des Betreibers des GW-Verbringungssystems (s.a. Abschnitt<br />
9.6.1).<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetze<br />
Rechtliche Grundlage der Entnahme und Verbringung von Grundwasser sind an<br />
erster Stelle die einschlägigen Regelungen im<br />
− Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [43] sowie dem<br />
− Hessischen Wassergesetz (HWG) [44].<br />
Beide Gesetze fordern sowohl für oberirdische als auch für unterirdische Gewässer<br />
für alle denkbaren Nutzungen eine einheitliche staatliche Zulassung.<br />
Ausgewiesene Wasserschutzgebiete<br />
Den nördlich des Untersuchungsraumes gelegenen Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
„Hinkelstein“, „Schwanheim“, „Goldstein“, „Oberforsthaus“ und „Staustufe<br />
Griesheim“ wurde mit Verordnung des RP Darmstadt vom 17.11.1997, veröffentlicht<br />
im Hessischen Staatsanzeiger vom 04.05.1998, ein Wasserschutzgebiet zugewiesen.<br />
Von den hier beschriebenen, grundwasserrelevanten Baumaßnahmen befinden<br />
sich die Baumaßnahmen des GFA-Tunnels (s. Abschnitt 9.3.3) sowie der PTS-<br />
Tunnel (s. Abschnitt 9.3.4) in der Zone III B des festgelegten Wasserschutzgebietes.<br />
Die behördlichen Auflagen [27] sind bei der Erstellung dieser Bauwerke einzuhalten.<br />
Keine der im Folgenden vorgestellten Verbringungsvarianten berührt das Wasserschutzgebiet.<br />
Leitfaden<br />
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat mit Stand vom 01.07.1999 den<br />
• Leitfaden Grundwasserentnahmen [20]<br />
herausgegeben, der über die gesetzlichen Grundlagen und die einzelnen Anforderungen<br />
an die Verfahren zur Gestattung von Grundwasserentnahmen unterrichtet.<br />
Auch wenn die hier beschriebenen Maßnahmen – da temporärer Natur – nicht unmittelbar<br />
Grundwasserentnahmen im Sinne des o.g. Leitfadens darstellen, so wird<br />
dieser dennoch als Richtlinie für die Zusammenstellung der relevanten Unterlagen<br />
zugrundegelegt.<br />
Sowohl das Gesamtobjekt als auch die einzelnen Teilobjekte wären der 3. Fallgruppe<br />
des Leitfadens Grundwasserentnahmen (Absatz 3.1) zuzuordnen:<br />
„Grundwasserentnahme aus Brunnen und Quellen mit einer Menge über<br />
5.000 m³/a, aber mit Einflussbereich zumindest teilweise außerhalb des bebauten<br />
Gebietes“ ([20], Seite 20)<br />
In diesem Fall wird der Antragsumfang mit allen beteiligten Behörden festgelegt.<br />
Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />
173<br />
während der Bauzeit<br />
Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Stand 20.12.2006