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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

9.3.1.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen<br />

Bei der zugrundegelegten Bauweise (GW-schonende Bauweise und Taktverfahren)<br />

und der daraus resultierenden grundwasserrelevanten Bauzeit von ca. 10 Monaten<br />

ergibt sich rechnerisch folgender bauzeitlicher Grundwasserzutritt:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 334.000 m³ in 10 Monaten, davon<br />

ca. 57.000 m³ Lenzwasser<br />

− maximal zu verbringender Grundwasserstrom: ca. Q Lenz = 147 m³/h (eine Lenzwasserspitze<br />

von 2 Tagen Dauer)<br />

− maximaler Restleckagestrom: ca. 66 m³/h.<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts (Summenlinie und<br />

Monatsmengen) für den Tunnel unter der Landebahn Nordwest ist der Anlage 3b<br />

zu entnehmen.<br />

Wasserqualität<br />

Beim Bau des Tunnels unter der Landebahn Nordwest werden weder offizielle<br />

Wasserschutzgebiete noch Naturschutz-, Überschwemmungs- oder Landschaftsschutzgebiete<br />

berührt.<br />

Allerdings wird von Seiten des RP Darmstadt darauf aufmerksam gemacht, dass<br />

aufgrund der Grundwasserentnahmen aus den im Grundwasserabstrom der Landebahn<br />

Nordwest gelegenen Brunnen der InfraServ der westliche Teil des Geländes<br />

der Landebahn Nordwest als Wasserschutzgebiet III zu behandeln ist [10]. Ein<br />

Versickern von (Ab)wasser in der Schutzzone III ist nicht zulässig, sofern es sich<br />

nicht um eine „breitflächige Versickerung bei günstigen Standortverhältnissen unter<br />

Beibehaltung einer reinigenden Bodenpassage“ handelt [10].<br />

Aufgrund der Auswertung der Altlastensituation im Untersuchungsgebiet ergaben<br />

sich keine konkreten Hinweise auf eine etwaige Kontamination des Grundwassers<br />

im Umfeld des Tunnels [1], [33].<br />

Die im Rahmen einer zusätzlichen, orientierenden Untersuchung des Gebietes<br />

durchgeführte organosensorische Ansprache des Bodens ergab eine Auffälligkeit<br />

im Bereich des geplanten Tunnels, die jedoch bei der anschließenden chemischanalytischen<br />

Untersuchung des Bodens nicht bestätigt wurde [33].<br />

Im Zuge von im Jahre 2002 durchgeführten Grundwasseruntersuchungen der neuen<br />

Grundwassermessstellen in der Tunneltrasse (Bohrungen BK1151 bis BK1155)<br />

wurden in fast allen Bohrungen erhöhte Nitratbelastungen zwischen 51 und<br />

111 mg/l festgestellt [33], [32], [23].<br />

Ein Geringfügigkeitsschwellenwert sowie ein Prüfwert gemäß Hessischer Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />

existieren für die zulässige Nitratbelastung nicht. Sollte<br />

für die Versickerung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers ein Grenzwert angesetzt<br />

werden, ist zu berücksichtigen, dass die Hintergrundbelastung des Grundwassers<br />

nach [30] zwischen 10 und 60 mg/l Nitrat liegt. So greift der Nitratgrenzwert<br />

der TwVO (50 mg/l) hier wesentlich zu weit, da mit der genannten Hintergrundbelastung<br />

bis 60 mg/l und der Versickerung in einem Bereich mit erhöhten<br />

Nitratwerten bis zu 200 mg/l keine weitere schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigung<br />

stattfindet. Es entstehen durch die Versickerung des aus dem Tun-<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

137<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006

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