PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
9.3.1.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />
Wassermengen<br />
Bei der zugrundegelegten Bauweise (GW-schonende Bauweise und Taktverfahren)<br />
und der daraus resultierenden grundwasserrelevanten Bauzeit von ca. 10 Monaten<br />
ergibt sich rechnerisch folgender bauzeitlicher Grundwasserzutritt:<br />
− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 334.000 m³ in 10 Monaten, davon<br />
ca. 57.000 m³ Lenzwasser<br />
− maximal zu verbringender Grundwasserstrom: ca. Q Lenz = 147 m³/h (eine Lenzwasserspitze<br />
von 2 Tagen Dauer)<br />
− maximaler Restleckagestrom: ca. 66 m³/h.<br />
Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts (Summenlinie und<br />
Monatsmengen) für den Tunnel unter der Landebahn Nordwest ist der Anlage 3b<br />
zu entnehmen.<br />
Wasserqualität<br />
Beim Bau des Tunnels unter der Landebahn Nordwest werden weder offizielle<br />
Wasserschutzgebiete noch Naturschutz-, Überschwemmungs- oder Landschaftsschutzgebiete<br />
berührt.<br />
Allerdings wird von Seiten des RP Darmstadt darauf aufmerksam gemacht, dass<br />
aufgrund der Grundwasserentnahmen aus den im Grundwasserabstrom der Landebahn<br />
Nordwest gelegenen Brunnen der InfraServ der westliche Teil des Geländes<br />
der Landebahn Nordwest als Wasserschutzgebiet III zu behandeln ist [10]. Ein<br />
Versickern von (Ab)wasser in der Schutzzone III ist nicht zulässig, sofern es sich<br />
nicht um eine „breitflächige Versickerung bei günstigen Standortverhältnissen unter<br />
Beibehaltung einer reinigenden Bodenpassage“ handelt [10].<br />
Aufgrund der Auswertung der Altlastensituation im Untersuchungsgebiet ergaben<br />
sich keine konkreten Hinweise auf eine etwaige Kontamination des Grundwassers<br />
im Umfeld des Tunnels [1], [33].<br />
Die im Rahmen einer zusätzlichen, orientierenden Untersuchung des Gebietes<br />
durchgeführte organosensorische Ansprache des Bodens ergab eine Auffälligkeit<br />
im Bereich des geplanten Tunnels, die jedoch bei der anschließenden chemischanalytischen<br />
Untersuchung des Bodens nicht bestätigt wurde [33].<br />
Im Zuge von im Jahre 2002 durchgeführten Grundwasseruntersuchungen der neuen<br />
Grundwassermessstellen in der Tunneltrasse (Bohrungen BK1151 bis BK1155)<br />
wurden in fast allen Bohrungen erhöhte Nitratbelastungen zwischen 51 und<br />
111 mg/l festgestellt [33], [32], [23].<br />
Ein Geringfügigkeitsschwellenwert sowie ein Prüfwert gemäß Hessischer Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />
existieren für die zulässige Nitratbelastung nicht. Sollte<br />
für die Versickerung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers ein Grenzwert angesetzt<br />
werden, ist zu berücksichtigen, dass die Hintergrundbelastung des Grundwassers<br />
nach [30] zwischen 10 und 60 mg/l Nitrat liegt. So greift der Nitratgrenzwert<br />
der TwVO (50 mg/l) hier wesentlich zu weit, da mit der genannten Hintergrundbelastung<br />
bis 60 mg/l und der Versickerung in einem Bereich mit erhöhten<br />
Nitratwerten bis zu 200 mg/l keine weitere schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigung<br />
stattfindet. Es entstehen durch die Versickerung des aus dem Tun-<br />
Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />
137<br />
während der Bauzeit<br />
Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Stand 20.12.2006