PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
Landesplanerische Beurteilung<br />
Als Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren der geplanten Erweiterung des<br />
<strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> hat das RP Darmstadt mit Datum vom 10.06.2002 eine „Landesplanerische<br />
Beurteilung“ verfasst [10].<br />
Die dort getroffenen Aussagen zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung sind bei der<br />
Erstellung des hiermit vorgelegten Berichtes berücksichtigt worden. In diesem Bericht<br />
finden sich an den relevanten Stellen entsprechende Verweise auf die Landesplanerische<br />
Beurteilung.<br />
Weitere Abstimmungen<br />
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zur geplanten <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />
fanden u.a. folgende zusätzliche Abstimmungen mit Behörden sowie beteiligten<br />
Dritten statt, deren Ergebnisse für das GW-Management beim <strong>Flughafen</strong>ausbau relevant<br />
sind:<br />
− RP Darmstadt, StUA Abteilung IV, Dezernat 41.1, Besprechung am 21.03.2002<br />
− RP Darmstadt, StUA <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, telefonische Abstimmung sowie schriftliche<br />
Bestätigung vom 27.03.2002 [21]<br />
− HLUG Wiesbaden, Dezernat G6 (Hydrogeologie), telefonische Information am<br />
11.04.2002<br />
− WSA Aschaffenburg, telefonische Information vom 29.04.2002<br />
− RP Darmstadt, Vorantragskonferenz „Wasser“ am 16.10.2002 in Darmstadt<br />
− RP/StUA <strong>Frankfurt</strong>, Besprechung „Wasser/Boden“ zum Planfeststellungsverfahren<br />
kapazitativer <strong>Ausbau</strong> am 03.06.2004 in Darmstadt.<br />
Vorgaben zur Qualität von direkteinzuleitenden Wässern<br />
Grundsätzlich sind nach Information des RP Darmstadt, StUA <strong>Frankfurt</strong>, bei der Direkteinleitung<br />
von (Grund)wässern in den <strong>Main</strong> oder benachbarte Seen/Gruben –<br />
soweit im Einzelfall nicht anders geregelt - am Auslauf des Einleitbauwerkes die in<br />
Anlage 12 dieses Berichtes aufgeführten Orientierungswerte aus der Hessischen<br />
Grundwasserverwaltungsvorschrift einzuhalten (→ Prüfwert für Wasser) [21].<br />
Bei der Einleitung in vorhandene Seen ist zusätzlich die Maßgabe zu berücksichtigen,<br />
dass die Qualität der eingeleiteten Wässer nicht schlechter sein darf als die<br />
Qualität des in den Vorflutern bereits vorhandenen Wassers.<br />
Bei der Einleitung von Wässern in aufgedeckte Grundwasserleiter (z.B. Grube Mitteldorf)<br />
sind die Anforderungen der TwVO (s.u.) einzuhalten.<br />
Bei einer Direkteinleitung von (Grund-)Wässern in die Kanalisation sind die Richtwerte<br />
der jeweiligen Kanalnetzbewirtschafter (hier: Fraport bzw. Abwasserreinigungsanlagenbetreiber)<br />
zu berücksichtigen.<br />
Neben der chemikalischen Beschaffenheit des eingeleiteten Wassers sind bei der<br />
Einleitung in ein Gewässer auch die Belange der Betreiber und Nutzer dieser Gewässer<br />
zu berücksichtigen (z.B. der Schifffahrt im <strong>Main</strong> in Bezug auf zulässige<br />
Querströmungen).<br />
Vorgaben zur Qualität von zu versickernden Wässern<br />
Für die Konzeption der Wasserreinigungsanlagen orientiert sich die Vorhabensträgerin<br />
an den Forderungen des Genehmigungsbescheides für den Bau der<br />
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