PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
Aus diesen Unterlagen wurden für jedes Bauwerk immer die jeweils höchsten beobachteten<br />
Grundwasserstände als bauzeitlicher Grundwasserspiegel angesetzt<br />
(„worst case“-Abschätzung). Hierbei zeigte sich, dass die Grundwasserkartierungen<br />
des HLUG vom April 2001 durchweg die höchsten Grundwasserspiegel widerspiegelten.<br />
Anmerkung: da für die Abschätzung der bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen<br />
immer eine „worst-case“-Abschätzung durchgeführt wird, kann es im Einzelfall<br />
bei der Festlegung der bauzeitlichen Grundwasserstände zu Abweichungen gegenüber<br />
den Grundwasserstandsangaben in den Unterlagen anderer Gutachter<br />
oder Fachplaner kommen, die teilweise eher die langfristig zu erwartenden, mittleren<br />
Grundwasserstände als Planungsgrundlage verwenden.<br />
Feststellen des bauzeitlichen Grundwasserstandes für die Bauausführung<br />
Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, für kurzzeitig offenstehende,<br />
kleine Baugruben (z B. bei der Errichtung von Sammlerleitungen) von vorneherein<br />
einen kosten- und zeitintensiven grundwasserschonenden Baugrubenverbau mit<br />
Unterwasserbetonsohle vorzusehen, nur weil aus den Grundwasserkarten vom April<br />
2001 ein Grundwasserkontakt des betreffenden Bauwerks abgeleitet werden<br />
kann.<br />
Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit beobachteten Grundwasserschwankungen<br />
(Rückgang der GW- Spiegel um 1 bis 2 Meter seit 2002) sowie wegen der<br />
Möglichkeit einer großräumigen Veränderung der Grundwasserstände (z. B. bei<br />
Ausschöpfung der erteilten Grundwassernutzungsrechte, s. Abschnitt 9.2.3) ist es<br />
angeraten, vor der Bauausführung der Einzelbaumaßnahmen die Aussagen zu den<br />
jeweils zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserständen zu konkretisieren.<br />
Der endgültige, bauzeitlich anzusetzende Grundwasserstand sowie damit zusammenhängend<br />
die Notwendigkeit eines Einsatzes grundwasserschonender Bauweisen<br />
und das Vorhalten der Verbringungssysteme soll daher erst bei der Auftragsvergabe<br />
nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren verbindlich festgelegt<br />
werden.<br />
Die Vorhabensträgerin führt seit April 2002 in monatlichen Abständen flächendeckende<br />
Grundwasserstandsmessungen in den dafür vorgesehenen Grundwasserpegeln<br />
sowohl auf dem bestehenden <strong>Flughafen</strong>gelände als auch auf dem Gelände<br />
der Landebahn Nordwest durch [48].<br />
Im Zuge der Ausführungsplanung für die hier als grundwasserrelevant definierten<br />
Bauwerke werden die Grundwasserstandsmessungen nahe der betroffenen Baugruben<br />
in kürzeren - z. B. wöchentlichen - Intervallen durchgeführt. So werden auch<br />
kurzzeitige GW-Spiegelschwankungen zuverlässig erfasst und eingeschätzt. In diesem<br />
Zusammenhang werden auch kurzzeitige Ereignisse (wie die Grundwasserbildung<br />
bei längeren Feuchteperioden oder während nasser Jahreszeiten) sowohl bezüglich<br />
ihrer Dauer als auch bezüglich der lokalen Ausformung der Spitzen erfasst.<br />
Die Festlegung des tatsächlichen bauzeitlichen Grundwasserstandes erfolgt nach<br />
folgendem Schema:<br />
−<br />
Grundlage der Festlegung sind die um aktuelle, kontinuierliche Messungen des<br />
Schreibpegels ergänzten Pegelstände im Umfeld der Baumaßnahme.<br />
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