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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Aus diesen Unterlagen wurden für jedes Bauwerk immer die jeweils höchsten beobachteten<br />

Grundwasserstände als bauzeitlicher Grundwasserspiegel angesetzt<br />

(„worst case“-Abschätzung). Hierbei zeigte sich, dass die Grundwasserkartierungen<br />

des HLUG vom April 2001 durchweg die höchsten Grundwasserspiegel widerspiegelten.<br />

Anmerkung: da für die Abschätzung der bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen<br />

immer eine „worst-case“-Abschätzung durchgeführt wird, kann es im Einzelfall<br />

bei der Festlegung der bauzeitlichen Grundwasserstände zu Abweichungen gegenüber<br />

den Grundwasserstandsangaben in den Unterlagen anderer Gutachter<br />

oder Fachplaner kommen, die teilweise eher die langfristig zu erwartenden, mittleren<br />

Grundwasserstände als Planungsgrundlage verwenden.<br />

Feststellen des bauzeitlichen Grundwasserstandes für die Bauausführung<br />

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, für kurzzeitig offenstehende,<br />

kleine Baugruben (z B. bei der Errichtung von Sammlerleitungen) von vorneherein<br />

einen kosten- und zeitintensiven grundwasserschonenden Baugrubenverbau mit<br />

Unterwasserbetonsohle vorzusehen, nur weil aus den Grundwasserkarten vom April<br />

2001 ein Grundwasserkontakt des betreffenden Bauwerks abgeleitet werden<br />

kann.<br />

Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit beobachteten Grundwasserschwankungen<br />

(Rückgang der GW- Spiegel um 1 bis 2 Meter seit 2002) sowie wegen der<br />

Möglichkeit einer großräumigen Veränderung der Grundwasserstände (z. B. bei<br />

Ausschöpfung der erteilten Grundwassernutzungsrechte, s. Abschnitt 9.2.3) ist es<br />

angeraten, vor der Bauausführung der Einzelbaumaßnahmen die Aussagen zu den<br />

jeweils zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserständen zu konkretisieren.<br />

Der endgültige, bauzeitlich anzusetzende Grundwasserstand sowie damit zusammenhängend<br />

die Notwendigkeit eines Einsatzes grundwasserschonender Bauweisen<br />

und das Vorhalten der Verbringungssysteme soll daher erst bei der Auftragsvergabe<br />

nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren verbindlich festgelegt<br />

werden.<br />

Die Vorhabensträgerin führt seit April 2002 in monatlichen Abständen flächendeckende<br />

Grundwasserstandsmessungen in den dafür vorgesehenen Grundwasserpegeln<br />

sowohl auf dem bestehenden <strong>Flughafen</strong>gelände als auch auf dem Gelände<br />

der Landebahn Nordwest durch [48].<br />

Im Zuge der Ausführungsplanung für die hier als grundwasserrelevant definierten<br />

Bauwerke werden die Grundwasserstandsmessungen nahe der betroffenen Baugruben<br />

in kürzeren - z. B. wöchentlichen - Intervallen durchgeführt. So werden auch<br />

kurzzeitige GW-Spiegelschwankungen zuverlässig erfasst und eingeschätzt. In diesem<br />

Zusammenhang werden auch kurzzeitige Ereignisse (wie die Grundwasserbildung<br />

bei längeren Feuchteperioden oder während nasser Jahreszeiten) sowohl bezüglich<br />

ihrer Dauer als auch bezüglich der lokalen Ausformung der Spitzen erfasst.<br />

Die Festlegung des tatsächlichen bauzeitlichen Grundwasserstandes erfolgt nach<br />

folgendem Schema:<br />

−<br />

Grundlage der Festlegung sind die um aktuelle, kontinuierliche Messungen des<br />

Schreibpegels ergänzten Pegelstände im Umfeld der Baumaßnahme.<br />

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