PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
Tunnels (Rampenbauwerk) befindet sich im Wasserschutzgebiet III B der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
Hinkelstein/Schwanheim/Goldstein [6]. Für den Bau des<br />
Tunnels sind die vom RP Darmstadt bei der Festsetzung dieses Trinkwasserschutzgebietes<br />
getroffenen Regelungen zu beachten [27].<br />
In der Trasse des PTS-Tunnels wurden im Zuge der Genehmigungsplanung insgesamt<br />
9 Bohrungen niedergebracht, von denen drei Bohrungen zu Grundwassermessstellen<br />
ausgebaut wurden [50]. Die organoleptische Prüfung des Bohrgutes<br />
wies dabei keine Auffälligkeiten auf. Bei der Bohrung BK 03504 (ungefähr in Tunnelmitte)<br />
wurde im Grundwasser bei den Parametern LCKW und AOX eine Überschreitung<br />
der Prüfwerte der Gw-VwV (s. Anlage 12) festgestellt. Es besteht daher<br />
ein Anfangsverdacht auf eine höhere Belastung im Umfeld der Bohrung [33].<br />
Der bekannte und kartierte Grundwasserschaden (Kerosinschaden A400, GFA-G02<br />
[33], s. Kapitel 9.3.3.2) im nördlichen Bereich des Terminals 3 liegt von der PTS-<br />
Tunneltrasse mindestens 170 m entfernt im Abstrom der Baugruben, die mittlere<br />
Entfernung zur PTS-Tunneltrasse beträgt ca. 480 m. Aufgrund der zur Anwendung<br />
kommenden grundwasserschonenden Bauweisen ist daher die Gefahr einer Verschleppung<br />
des Kohlenwasserstoffschadens in südliche Richtung bzw. die Kontamination<br />
des in die Baugruben zutretenden Grundwassers aufgrund dieses Schadens<br />
als sehr gering einzuschätzen.<br />
Der PTS-Tunnel tangiert in seinem Verlauf die im Gutachten G4 beschriebene Altlastenverdachtsfläche<br />
GFA-ALVF02. Aufgrund der bei den o.g. Bohrungen in der<br />
PTS-Tunneltrasse festgestellten Auffälligkeiten werden entlang der Tunneltrasse<br />
vor der Bauausführung nähere Untersuchungen durchgeführt.<br />
9.3.4.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />
Für den PTS-Tunnel werden während der Bauzeit – analog zu den anderen hier<br />
beschriebenen Baumaßnahmen – die in Abschnitt 9.2.7.3 aufgezählten „obligatorischen“<br />
Reinigungsstufen vorgesehen. Zusätzlich ist - bei Bestätigung des Anfangsverdachts<br />
auf erhöhte AOX- und LCKW-Konzentrationen im Bereich der PTS-<br />
Tunneltrasse (s.o.) - eine Aktivkohlefiltration vorzusehen. Durch die eingesetzte Filtermodulbauweise<br />
können entsprechende „Standard-Filter“ mit entsprechendem<br />
Aktivkohlematerial ausgerüstet werden.<br />
Aus derzeitiger Sicht werden vor der Versickerung des Grundwassers aus dem Bereich<br />
des PTS-Tunnels trotz des Anfangsverdachts keine weiteren Reinigungsstufen<br />
erforderlich:<br />
Für die Anlage des PTS-Tunnels ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und einem<br />
Kiesfilter erforderlich. Bei einem Restleckagewasserstrom von 33 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit<br />
von 8,7 m/h erreicht. Für den maximal erwarteten Lenzwasserstrom<br />
ergibt sich ein v F von 9,2 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage<br />
8c, der Grundriss in Anlage 8d dargestellt.<br />
Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />
kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />
festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />
Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen.. Dies ist daher<br />
im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf<br />
der Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />
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