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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

tergeschwindigkeit von 0,5 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />

sich ein v F von 2,6 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 11a, der<br />

Grundriss in Anlage 11b dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

9.3.8 Unterführung Rollbrücke West 2<br />

9.3.8.1 Grundwasserrelevanz der Unterführung Rollbrücke West 2<br />

Aus den Planungsunterlagen für die Unterführung der Rollbrücke West 2 [18] ist ersichtlich,<br />

dass die tiefsten Punkte der beiden betroffenen Straßen (UK Sauberkeitsschicht)<br />

wie folgt liegen:<br />

− Betriebsstraße: ca. 93,40 mNN<br />

− Okrifteler Straße: ca. 93,20 mNN.<br />

Aus den vorliegenden Grundwassergleichenkarten geht hervor, dass der Grundwasserstand<br />

in diesem Bereich zwischen 91,50 und 92,00 mNN liegt [6], [23].<br />

Diese Grundwasserstände werden untermauert durch die Messungen der Fraport<br />

in den Jahren 1991-2002 in den beiden benachbarten Grundwassermessstellen<br />

Nr. 149 und 150 [34] sowie die Messungen der TU Darmstadt im Jahr 2002 in der<br />

in Tunnelachse abgeteuften Grundwassermessstelle BK 1113 [35].<br />

Alle vorgenannten Messungen zeigten maximale Grundwasserstände von<br />

91,90 mNN (Anm.: die in Messstelle 149 im Herbst 1995/Frühjahr 1996 gemessenen<br />

untypischen Pegelstände von ca. 95 mNN werden als Ausreißer gewertet, sie<br />

können z. B. durch Verstopfung des Pegels hervorgerufen worden sein).<br />

Daraus ergibt sich für die Unterführung der Rollbrücke West 2 ein Abstand zwischen<br />

Baugrubensohle und max. anzunehmendem Grundwasserspiegel von<br />

93,20 mNN– 91,90 mNN = ca. 1,30 m.<br />

Daher wird für die Unterführung der Rollbrücke West 2 davon ausgegangen, dass<br />

hier keine Grundwasserrelevanz vorliegt und dieses Bauwerk nicht in das Verbringungskonzept<br />

eingebunden werden muss.<br />

Diese Feststellung deckt sich mit den Aussagen des zugehörigen bodenmechanischen<br />

Gutachtens vom Erdbaulaboratorium Essen [36].<br />

9.4 Verbringung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers<br />

Aus den gegebenen und in Abschnitt 9.3 beschriebenen Randbedingungen ergeben<br />

sich verschiedene Verbringungsmöglichkeiten des während der Bauzeit der<br />

Objekte anfallenden Grundwassers, die hier kurz beschrieben und bewertet werden.<br />

Hieraus wird ein Gesamtkonzept zur Verbringung der während der Bauzeit anfallenden<br />

Grundwässer abgeleitet.<br />

Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Verbringung aller anfallenden<br />

Grundwässer:<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

167<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006

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