PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...
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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />
tergeschwindigkeit von 0,5 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />
sich ein v F von 2,6 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 11a, der<br />
Grundriss in Anlage 11b dargestellt.<br />
Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />
kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />
festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />
Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />
im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />
Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />
9.3.8 Unterführung Rollbrücke West 2<br />
9.3.8.1 Grundwasserrelevanz der Unterführung Rollbrücke West 2<br />
Aus den Planungsunterlagen für die Unterführung der Rollbrücke West 2 [18] ist ersichtlich,<br />
dass die tiefsten Punkte der beiden betroffenen Straßen (UK Sauberkeitsschicht)<br />
wie folgt liegen:<br />
− Betriebsstraße: ca. 93,40 mNN<br />
− Okrifteler Straße: ca. 93,20 mNN.<br />
Aus den vorliegenden Grundwassergleichenkarten geht hervor, dass der Grundwasserstand<br />
in diesem Bereich zwischen 91,50 und 92,00 mNN liegt [6], [23].<br />
Diese Grundwasserstände werden untermauert durch die Messungen der Fraport<br />
in den Jahren 1991-2002 in den beiden benachbarten Grundwassermessstellen<br />
Nr. 149 und 150 [34] sowie die Messungen der TU Darmstadt im Jahr 2002 in der<br />
in Tunnelachse abgeteuften Grundwassermessstelle BK 1113 [35].<br />
Alle vorgenannten Messungen zeigten maximale Grundwasserstände von<br />
91,90 mNN (Anm.: die in Messstelle 149 im Herbst 1995/Frühjahr 1996 gemessenen<br />
untypischen Pegelstände von ca. 95 mNN werden als Ausreißer gewertet, sie<br />
können z. B. durch Verstopfung des Pegels hervorgerufen worden sein).<br />
Daraus ergibt sich für die Unterführung der Rollbrücke West 2 ein Abstand zwischen<br />
Baugrubensohle und max. anzunehmendem Grundwasserspiegel von<br />
93,20 mNN– 91,90 mNN = ca. 1,30 m.<br />
Daher wird für die Unterführung der Rollbrücke West 2 davon ausgegangen, dass<br />
hier keine Grundwasserrelevanz vorliegt und dieses Bauwerk nicht in das Verbringungskonzept<br />
eingebunden werden muss.<br />
Diese Feststellung deckt sich mit den Aussagen des zugehörigen bodenmechanischen<br />
Gutachtens vom Erdbaulaboratorium Essen [36].<br />
9.4 Verbringung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers<br />
Aus den gegebenen und in Abschnitt 9.3 beschriebenen Randbedingungen ergeben<br />
sich verschiedene Verbringungsmöglichkeiten des während der Bauzeit der<br />
Objekte anfallenden Grundwassers, die hier kurz beschrieben und bewertet werden.<br />
Hieraus wird ein Gesamtkonzept zur Verbringung der während der Bauzeit anfallenden<br />
Grundwässer abgeleitet.<br />
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Verbringung aller anfallenden<br />
Grundwässer:<br />
Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />
167<br />
während der Bauzeit<br />
Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Stand 20.12.2006