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123<br />

3.2.2 UAV<br />

Die zivile Nutzung von UAV ist insbesondere durch luftfahrtrechtliche Einschränkungen<br />

(siehe Kapitel 2 und 5) bisher auf Nischenmärkte begrenzt. Hierzu zählen etwa der Einsatz<br />

von UAVs mit Kameras und Sensoren bei der Grenzüberwachung sowie bei<br />

Sportveranstaltungen in eingeschränkten Lufträumen. 196 In Japan konnte Yamaha bisher über<br />

2000 ferngesteuerte RMAX-Helikopter für den zivilen Gebrauch insbesondere in der Landwirtschaft<br />

verkaufen. 197 Die Firma Microdrones aus Kreuztal, zum Beispiel, hat weltweit<br />

bisher rund 300 mit Überwachungskameras ausgestattete Hightech-Minihubschrauber verkaufen<br />

können. Angefragt haben unter anderem die Sicherheitsbehörden in China. Um auf etwaige<br />

Vorkommnisse bei den im August beginnenden Olympischen Spielen schneller reagieren<br />

zu können, plant die chinesische Regierung eine verstärkte Überwachung aus der Luft. 198<br />

Die potenzielle Nachfrage nach UAV für zivile Verwendungen ist groß, sollten denn die<br />

rechtlichen und Sicherheitsprobleme befriedigend gelöst werden können. Im hoheitlichen<br />

Bereich ist vor allem die Grenzüberwachung über Land und See ein potenziell großer Markt.<br />

Einige Polizeikräfte setzen bereits UAV ein. 199 In der Überwachung der Südgrenze der USA<br />

werden UAV seit vielen Jahren eingesetzt. 200 Die EU-Kommission empfiehlt, den Schwerpunkt<br />

in der Forschung und technologischen Entwicklung der Grenzüberwachung auf UAV<br />

und Satelliten zu legen. 201 Im kommerziellen Luftverkehr haben die Frachtgesellschaften<br />

Interesse daran, ihre Flugzeuge pilotenlos fliegen zu lassen, um dadurch Kosten zu sparen<br />

(siehe unten). Aber auch viele weitere zivile Verwendungen sind angedacht (siehe Kasten 3-<br />

1). Allerdings ist bei vielen Vorschlägen unklar, ob tatsächlich Kosteneinsparungen gegeben<br />

sind, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für Aufgabenerfüllung und Sicher-<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

200<br />

201<br />

Jane’s, 2007.<br />

Jane’s, 2007.<br />

Geschäft mit Überwachungs-Flugdrohnen boomt, heise online news, 11. 1. 2008, http://www.heise.de/<br />

newsticker/meldung/101829 (29. 7. 2008). Eines dieser Systeme kostet 13.000-14.000 €.<br />

UAV werden in kleinen Stückzahlen von Strafverfolgungsbehörden mehrerer europäischer Länder, z.B.<br />

Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz und USA eingesetzt, um etwa Grenzen, Fußballspiele,<br />

Objekte oder Demonstrationen zu überwachen, siehe http://euro-police.noblogs.org/category/<br />

drohnen (29. 7. 2008); zur Überwachung von Grenzen und Fußballstadien in der Schweiz s. Zemp, 2008.<br />

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat schon 2003 einen AirRobot beschafft, der bei Geiselnahmen u.a.<br />

Spezialeinsätzen verwendet werden soll; Einsatz über Menschenmengen wird als zu gefährlich angesehen,<br />

Interview J. Altmann mit F. Kubicki, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (Duisburg), Oktober<br />

2007. Anfang 2008 beschaffte die sächsische Polizei zwei AirRobot-Quadcopter für 65.000 € zur<br />

Überwachung von Fußballspielen, http://www.heise.de/newsticker/meldung/101829 (29. 7. 2008). Auch<br />

andere Polizeibehörden haben die Möglichkeit des Einsatzes von Drohnen geprüft, siehe Fliegende Augen<br />

über Deutschland, Der Stern, 25. Januar 2008, http://www.stern.de/computer-technik/technik/%DCberwa<br />

chungsdrohnen-Fliegende-Augen-%FCber-Deutschland/608933.html (29. 7. 2008). 2008 hat neben diesen<br />

beiden Ländern noch die Bundespolizei UAS (Fancopter und ALADIN), Friedl, 2008.<br />

Jane’s, 2007.<br />

Kommission, 2007: S. 9.

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