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3.2.2 UAV<br />
Die zivile Nutzung von UAV ist insbesondere durch luftfahrtrechtliche Einschränkungen<br />
(siehe Kapitel 2 und 5) bisher auf Nischenmärkte begrenzt. Hierzu zählen etwa der Einsatz<br />
von UAVs mit Kameras und Sensoren bei der Grenzüberwachung sowie bei<br />
Sportveranstaltungen in eingeschränkten Lufträumen. 196 In Japan konnte Yamaha bisher über<br />
2000 ferngesteuerte RMAX-Helikopter für den zivilen Gebrauch insbesondere in der Landwirtschaft<br />
verkaufen. 197 Die Firma Microdrones aus Kreuztal, zum Beispiel, hat weltweit<br />
bisher rund 300 mit Überwachungskameras ausgestattete Hightech-Minihubschrauber verkaufen<br />
können. Angefragt haben unter anderem die Sicherheitsbehörden in China. Um auf etwaige<br />
Vorkommnisse bei den im August beginnenden Olympischen Spielen schneller reagieren<br />
zu können, plant die chinesische Regierung eine verstärkte Überwachung aus der Luft. 198<br />
Die potenzielle Nachfrage nach UAV für zivile Verwendungen ist groß, sollten denn die<br />
rechtlichen und Sicherheitsprobleme befriedigend gelöst werden können. Im hoheitlichen<br />
Bereich ist vor allem die Grenzüberwachung über Land und See ein potenziell großer Markt.<br />
Einige Polizeikräfte setzen bereits UAV ein. 199 In der Überwachung der Südgrenze der USA<br />
werden UAV seit vielen Jahren eingesetzt. 200 Die EU-Kommission empfiehlt, den Schwerpunkt<br />
in der Forschung und technologischen Entwicklung der Grenzüberwachung auf UAV<br />
und Satelliten zu legen. 201 Im kommerziellen Luftverkehr haben die Frachtgesellschaften<br />
Interesse daran, ihre Flugzeuge pilotenlos fliegen zu lassen, um dadurch Kosten zu sparen<br />
(siehe unten). Aber auch viele weitere zivile Verwendungen sind angedacht (siehe Kasten 3-<br />
1). Allerdings ist bei vielen Vorschlägen unklar, ob tatsächlich Kosteneinsparungen gegeben<br />
sind, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für Aufgabenerfüllung und Sicher-<br />
196<br />
197<br />
198<br />
199<br />
200<br />
201<br />
Jane’s, 2007.<br />
Jane’s, 2007.<br />
Geschäft mit Überwachungs-Flugdrohnen boomt, heise online news, 11. 1. 2008, http://www.heise.de/<br />
newsticker/meldung/101829 (29. 7. 2008). Eines dieser Systeme kostet 13.000-14.000 €.<br />
UAV werden in kleinen Stückzahlen von Strafverfolgungsbehörden mehrerer europäischer Länder, z.B.<br />
Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz und USA eingesetzt, um etwa Grenzen, Fußballspiele,<br />
Objekte oder Demonstrationen zu überwachen, siehe http://euro-police.noblogs.org/category/<br />
drohnen (29. 7. 2008); zur Überwachung von Grenzen und Fußballstadien in der Schweiz s. Zemp, 2008.<br />
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat schon 2003 einen AirRobot beschafft, der bei Geiselnahmen u.a.<br />
Spezialeinsätzen verwendet werden soll; Einsatz über Menschenmengen wird als zu gefährlich angesehen,<br />
Interview J. Altmann mit F. Kubicki, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (Duisburg), Oktober<br />
2007. Anfang 2008 beschaffte die sächsische Polizei zwei AirRobot-Quadcopter für 65.000 € zur<br />
Überwachung von Fußballspielen, http://www.heise.de/newsticker/meldung/101829 (29. 7. 2008). Auch<br />
andere Polizeibehörden haben die Möglichkeit des Einsatzes von Drohnen geprüft, siehe Fliegende Augen<br />
über Deutschland, Der Stern, 25. Januar 2008, http://www.stern.de/computer-technik/technik/%DCberwa<br />
chungsdrohnen-Fliegende-Augen-%FCber-Deutschland/608933.html (29. 7. 2008). 2008 hat neben diesen<br />
beiden Ländern noch die Bundespolizei UAS (Fancopter und ALADIN), Friedl, 2008.<br />
Jane’s, 2007.<br />
Kommission, 2007: S. 9.