23.01.2014 Aufrufe

PDF-Datei | 2 MB - IFSH

PDF-Datei | 2 MB - IFSH

PDF-Datei | 2 MB - IFSH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

254<br />

EASA-Grundverordnung erst 2008 überarbeitet wurde. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive<br />

bietet sich eine einheitliche europa- und bundesrechtliche Regelung an; es ist<br />

allerdings zweifelhaft, ob ein solches Vorgehen rechtspolitisch durchsetzbar ist. Gegebenenfalls<br />

sollten Kleinstgeräte von einer Genehmigungspflicht freigestellt und nur einer<br />

Melde- oder Anzeigepflicht unterworfen werden.<br />

– Das mit dem Einsatz von UAVs betraute Personal bedarf eigenständiger Qualifikationsund<br />

Zulassungsregelungen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass teilweise kategorisch<br />

andere Fähigkeiten gefordert sind als bei Luftfahrzeugführern. Eine Anpassung der<br />

entsprechenden Rechtsgrundlagen dürfte unproblematisch sein, da dies nach wie vor in<br />

erster Linie eine Frage des innerstaatlichen Rechts ist.<br />

– Die Verkehrs- und Kollisionsregeln müssen präzisiert werden. Dabei ist zunächst die Frage<br />

zu stellen, ob die geltenden Abstandsregelungen auch für UAVs überzeugen können. Zum<br />

zweiten ist aber zu prüfen, ob und inwieweit es angezeigt ist, von „see and avoid“ zu „sense<br />

and avoid“ überzugehen. Hier sind ohne Zweifel noch weitere Analysen erforderlich, um<br />

technischen Fortschritt und menschliche Fähigkeiten aufeinander abzustimmen. Es ist aus<br />

unserer Sicht nicht eindeutig, ob eine Kompetenz der anderen zwingend überlegen ist.<br />

– Neben dem innerstaatlichen und europarechtlichen Regelungsbedarf ist dringend zu<br />

empfehlen, sich intensiv an den Bemühungen im Rahmen der ICAO zur Entwicklung neuer<br />

SARPs zu beteiligen. Zum einen ist dies vor dem Hintergrund der weltweiten Nutzungsmöglichkeiten<br />

von UAVs zu bedenken, so dass sich eine Entwicklung einheitlicher internationaler<br />

Standards anbietet; zum anderen sollte das Gewicht der SARPs nicht unterschätzt<br />

werden, ist doch einerseits absehbar, dass die ICAO über kurz oder lang entsprechende<br />

Empfehlungen oder Richtlinien formulieren wird, und sollten andererseits hier doch<br />

entsprechende Präferenzen aus deutscher und europäischer Sicht in den internationalen<br />

Prozess eingespeist werden.<br />

5.5.2 in Bezug auf unbemannte Bodenfahrzeugsysteme<br />

– Im Bereich unbemannter Bodenfahrzeuge ist die rechtliche Diskussion bei weitem nicht so<br />

weit fortgeschritten, wie dies bei den unbemannten Luftfahrzeugsystemen der Fall ist, auch<br />

wenn es erste Diskussionen im Kontext des Straßenverkehrsrechts gibt. Festzuhalten ist<br />

zunächst, dass der auf den ersten Blick eher restriktive völkerrechtliche Rahmen einer<br />

Weiterentwicklung des innerstaatlichen wie auch des europäischen Gemeinschaftsrechts<br />

mit dem Ziel einer Integration unbemannter Bodenfahrzeugsysteme nicht entgegensteht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!