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173<br />

strategischen Nuklearwaffen auf ca. 1.700 bis 2.200 Sprengköpfe bis zum Jahr 2012. 371 Nach<br />

diesem Datum kann jede Seite wieder aufrüsten. Spezielle Regelungen für neue<br />

Trägersysteme wie z.B. UAVs, die vom Leistungsvermögen nukleare Sprengköpfe tragen<br />

könnten, enthält der Moskauer Vertrag nicht.<br />

Der INF-Vertrag von 1987<br />

Mit dem INF-Vertrag 372 (Intermediate Range Nuclear Forces, INF) von 1987 zwischen den<br />

Vereinigten Staaten und der Sowjetunion wurden erstmals zwei ganze Trägerkategorien vollständig<br />

eliminiert: ballistische Raketen (Ground Launched Ballistic Missiles, GLBM in Artikel<br />

II Ziff. 1) 373 und landgestützte Marschflugkörper (Ground-launched Cruise Missiles,<br />

GLCM in Artikel II Ziff. 2) 374 mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 Kilometer, samt<br />

den dazugehörenden Startgeräten und der benötigten Operationsinfrastruktur. Luft- und seegestützte<br />

Marschflugkörper (ALCM und SLCM) sind hingegen erlaubt. Auch sind die Produktion<br />

und Flugerprobung von INF-relevanten Trägersystemen verboten. Ein umfassendes<br />

Verifikationssystem einschließlich intensiver Vor-Ort-Inspektionen 375 regelt die Zerstörung<br />

der Trägersysteme 376 und die Überwachung der Produktionsstätten. Der Vertrag gilt seit dem<br />

31. Mai 2001 als vollständig umgesetzt. Beide Nuklearmächte verfügen heute über keine<br />

Mittelstreckenraketen oder bodengestützte Marschflugkörper mehr, die eine Reichweite zwischen<br />

500 km und 5.500 km haben. 377 Mit dem Hinweis darauf, dass Staaten wie China,<br />

Indien, Pakistan, Nordkorea und Iran Mittelstreckenraketen in diesem Reichweitenbereich<br />

entwickeln, wird insbesondere in militärischen Kreisen in Russland immer wieder die Kündigung<br />

des INF-Vertrages gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung vom 25. Oktober 2007<br />

auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen brachten die Vereinigten Staaten und<br />

Russland zum Ausdruck, sich weiter an die INF-Verpflichtungen zu halten, und riefen andere<br />

371<br />

372<br />

373<br />

374<br />

375<br />

376<br />

377<br />

Der Vertragstext ist zu finden unter: http://www.state.gov/t/ac/trt/18016.htm (5. 4. 2008).<br />

Der Vertragstext findet sich unter: http://www.state.gov/www/global/arms/treaties/inf1.html (5. 4. 2008).<br />

Eine ballistische Rakete definiert Artikel II. 1 wie folgt: „a missile that has a ballistic trajectory over most<br />

of its flight path”. Eine bodengestützte ballistische Rakete ist definiert als „a ground-launched ballistic missile<br />

that is a weapon-delivery vehicle”.<br />

Einen Marschflugkörper definiert Artikel II. 2 wie folgt: “an unmanned, self-propelled vehicle that sustains<br />

flight through the use of aerodynamic lift over most of its flight path”.<br />

Die Inspektionen bezogen sich sowohl auf die Vereinigten Staaten und Russland als auch auf Stationierungsorte<br />

in Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Großbritannien und der damaligen Tschechoslowakei.<br />

Die USA und Russland zerstörten in der Folge des INF-Vertrages 2.692 Kurz-, Mittelstreckenraketen und<br />

Marschflugkörper.<br />

Allerdings verfügt Russland über die Kurzstreckenrakete Iskander-M, die die INF-Reichweitenbegrenzung<br />

von 500 km überschreiten könnte. Technologisch ist der Unterschied zwischen einem vom Boden oder<br />

durch ein Flugzeug verschossenen Marschflugkörper nicht sehr relevant. Sowohl Russland (AS-15, KH-<br />

55) wie auch die USA verfügen über luftgestützte strategische Marschflugkörper (Reichweite über 1.000<br />

km), deren Reichweite durch die mobile Trägerplattform noch vergrößert werden kann.

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