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rüstet sind und über eine integrierte Sprühvorrichtung zur Ausbringung von Aerosolen oder<br />

eine entsprechende modulare Nachrüstbarkeit hierfür verfügen. Die letztgenannten Systeme<br />

sind besonders relevant für terroristische Anwendungen von Einzeltätern. Eine weitere wichtige<br />

Neuerung der vergangenen Jahre ist darüber hinaus die Erweiterung der MTCR-Liste<br />

auch auf solche Triebwerke (Turbofan, Turbojet etc.), welche für den Einbau in unbemannte<br />

Systeme der Kategorie II vorgesehen sind. 400 Gleichzeitig stellen Gormley/Speier fest, dass<br />

die Nachfrage nach Kategorie-I-UAVs steigt. Sie könnten den Weg zum Bau von Marschflugkörpern<br />

mit MVW ebnen.<br />

Das MTCR-Regime hat sicher dazu beigetragen, dass die Verbreitung von Trägertechnologien<br />

insbesondere in einigen Konfliktregionen verlangsamt worden ist. Allerdings sind einige<br />

Schlüsselexporteure nicht Mitglied des MTCR, so z.B. China, Israel, Indien, Iran, Nordkorea<br />

oder Pakistan. China hat allerdings erklärt, sich an die MTCR-Regeln halten zu wollen. Die<br />

MTCR-Regeln gelten nicht bei Exporten innerhalb der EU- und NATO-Staaten oder für die<br />

European Space Agency, d.h. über eine heimliche Weitergabe von Komponenten hinaus aus<br />

dieser lizenzfreien Zone hätte der ursprüngliche Erzeugerstaat nicht in jedem Fall die letztendliche<br />

Kontrolle.<br />

Tabelle 4-2: Kategoriezuordnung – Ausgewählte, wichtige Schlüsselkomponenten und Zuordnungskriterien<br />

des MTCR<br />

Kategorie I<br />

Komplette UAV-Systeme (inkl. CM): Reichweite ≥ 300 km und Nutzlast ≥ 500 kg<br />

Komplette Subsysteme nutzbar in Systemen ≥ 300 km, ≥ 500 kg<br />

Steuersysteme mit CEP < 3,33% der Reichweite<br />

Schubvektorkontroll-Subsysteme<br />

Waffen- und Gefechtskopf-Sicherung, Bewaffnungs-, Zünd- und Abfeuermechanismen<br />

Kategorie II<br />

(Andere) komplette Systeme mit Reichweite ≥ 300 km oder autonomer Flug-/Navigationskontrolle<br />

und System zur Aerosolverteilung (mit Flüssigkeits-Volumen > 20 l)<br />

Turbojet-, Turbofanantriebe (Schub > 400 N und Treibstoffverbrauch < 0,5 kg/(N*h)), Ram-<br />

Jet-, ScramJet-, PulseJet- und Turbopropantriebe (Leistung > 10 kW)<br />

Verbundstoffe, Laminate und damit verbundene Produktionsmittel<br />

399<br />

400<br />

Gormley/Speier, 2003.<br />

MTCR, 2007a.

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