PDF-Datei | 2 MB - IFSH
PDF-Datei | 2 MB - IFSH
PDF-Datei | 2 MB - IFSH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
168<br />
onsaustausch und die gegenseitigen Vor-Ort-Inspektionen nicht mehr stattfinden. Hieraus<br />
könnten aber auch weitere Schritte wie Truppenverlagerungen oder die Aufrüstung bei konventionellem<br />
Großgerät resultieren. Von russischer Seite wurde auch die Möglichkeit in Aussicht<br />
gestellt, weitere Rüstungskontrollabkommen wie z.B. den bilateralen INF-Vertrag oder<br />
den „Vertrag über den offenen Himmel“ zu kündigen. Es besteht die begründete Befürchtung,<br />
dass in wenigen Jahren auch die europäische Rüstungskontrollarchitektur ihre Bindungskraft<br />
und Wirkung verloren haben wird.<br />
4.1.3 Rüstungskontrollverträge, die auf UMS angewendet werden können<br />
UMS bzw. UAV als neue Waffenkategorie existierten noch nicht, als die für Trägersysteme<br />
relevanten Rüstungskontrollverträge abgeschlossen wurden. Dementsprechend gilt es zu prüfen,<br />
ob es in diesen Verträgen Regelungen gibt, die eine Einbeziehung von UMS erlauben. 349<br />
Die hierfür relevanten Verträge, die Verbotstatbestände enthalten, unter die sich UMS gegebenenfalls<br />
subsumieren lassen, sind:<br />
1. das multilaterale Chemiewaffen-Übereinkommen von 1993, das Entwicklung, Herstellung,<br />
Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen sowie Deklarierung und Zerstörung<br />
vorhandener Bestände regelt;<br />
2. das Biologische-Waffen-Übereinkommen von 1972, das Entwicklung, Herstellung und<br />
Lagerung biologischer Waffen verbietet;<br />
3. der Weltraumvertrag von 1967, der Massenvernichtungswaffen im Weltraum verbietet;<br />
4. die bilateralen START-Verträge von 1991 und 1993, die die Zahl der Bomber, ballistischen<br />
Raketen und strategischen Marschflugkörper begrenzen, sowie die SALT-Verträge;<br />
5. der (in den Kernverpflichtungen) bilaterale und nunmehr vollständig umgesetzte INF-<br />
Vertrag von 1987, der Mittelstreckenraketen und landgestützte Marschflugkörper sowie<br />
deren Herstellung vollständig verbietet;<br />
6. der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), der 1990 unterzeichnet<br />
wurde: Er umfasst heute 22 Teilnehmerstaaten und ersetzte 1999 im Rahmen des nicht<br />
von der NATO ratifizierten angepassten KSE-Vertrages (AKSE) die Obergrenzen des<br />
Kalten Krieges durch nationale und territoriale Obergrenzen. Der KSE-Vertrag wurde<br />
2007 von Russland suspendiert.<br />
Außerdem enthalten das Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen<br />
und andere im Rahmen der OSZE sowie der UNO geltende Beschlüsse Regeln, die<br />
für UMS relevant sind.<br />
349<br />
Siehe dazu auch Gormley/Speier, 2003.