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schung und -Entwicklung investiert wird. Fraglich ist insbesondere, ob die deutsche Industrie<br />

im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Anders als in den USA scheint die deutsche<br />

Luftrüstungsindustrie nicht darüber besorgt zu sein, mit der Einführung unbemannter Luftfahrzeuge<br />

Produktionsvolumen zu verlieren.<br />

Rüstungskontrolle, Exportkontrolle<br />

Die vorhandenen Rüstungskontrollverträge errichten bezüglich der Entwicklung und Einführung<br />

konventionell bewaffneter, unbemannter Fahrzeuge keine entscheidenden Barrieren für<br />

Weiterentwicklungen. Allerdings fordert die allgemeine Zweckbestimmung der B- und C-<br />

Waffen-Übereinkommen das Verbot von unbemannten Fahrzeugen, die Sprüheinrichtungen<br />

und Tanks für das Ausbringen von verbotenen biologischen oder chemischen Agenzien an<br />

Bord tragen. Im Rahmen des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa sowie des<br />

Mittelstreckenwaffen-Vertrages fallen bestimmte UMS unter die mit Obergrenzen versehenen<br />

Waffensysteme. Die Kündigung dieser Verträge, die insbesondere durch Russland in Frage<br />

gestellt werden, könnte einen neuen Entwicklungsschub bei UMS auslösen. Längerfristig<br />

werden alle Streitkräfte unbemannte Luftfahrzeuge in größeren Stückzahlen in ihre Streitkräftestrukturen<br />

integrieren. Auch die Einführung von Land-, Unter- und Überwasser-UMS<br />

ist angesichts fortschreitender Technologiedynamik wahrscheinlich. Bewaffnete UMS könnten<br />

eine erhebliche asymmetrische Bedrohung für Streitkräfte bedeuten und sollten deshalb in<br />

Rüstungskontrollüberlegungen einbezogen werden. Die deutsche Rüstungskontrolldiplomatie<br />

sollte zusätzliche Anstrengungen unternehmen, die vorhandenen Rüstungskontrollregime zu<br />

stärken und eine Kündigung der Verträge zu verhindern, da sonst kein rüstungskontrollpolitisches<br />

Rahmenwerk mehr die Rüstungsdynamik auf dem Gebiet der UMS in Europa einhegen<br />

kann.<br />

Mit dem Missile Technology Control Regime steht ein im Ansatz wirkungsvolles Non-Proliferationsinstrument<br />

für moderne UMS-Technologien zu Verfügung, das angesichts der technologischen<br />

Weiterentwicklung Technologien unbemannter Kampfflugzeuge- einbeziehen<br />

sollte. Der Hague Code of Conduct sollte Marschflugkörper und unbemannte Luftfahrzeuge<br />

mit einer Reichweite von über 500 km und einer Nutzlast größer als 300 kg einbeziehen.<br />

Informationen, die die fortschreitende Rüstungsdynamik von UMS beschreiben, sollten in<br />

einem zu gründenden internationalen Datenzentrum gesammelt und den Mitgliedsstaaten im<br />

Rahmen des Hague Code of Conduct zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des<br />

Wassenaar-Abkommens sollten auch UMS-Technologien stärker einbezogen werden.

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