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tungswaffen mittels UAVs ist mittelfristig denkbar. Für im Ausland stationierte Streitkräfte<br />

kann die asymmetrische Verwendung von umgebauten Marschflugkörpern und UAVs<br />

zunehmend Schwierigkeiten bereiten, wie dies der Irak-Krieg 2003 gezeigt hat. So könnte<br />

Iran die Straße von Hormuz mit Antischiffs-Marschflugkörpern sperren oder China die Straße<br />

von Taiwan. Die Einbeziehung von Marschflugkörpern und UAVs in regionale Rüstungskontrollabkommen<br />

sollte angestrebt werden. Für den Fall, dass im Mittleren Osten eine Zone<br />

eingeführt werden soll, die frei von MVW ist, müssen neben den klassischen Trägersysteme<br />

wie Raketen und Bombern auch Marschflugkörper und UAVs einbezogen werden, falls sie<br />

MVW tragen können.<br />

Die Fähigkeit, konventionelle Präzisionsschläge über das gesamte Reichweitenspektrum<br />

durchzuführen, wird insbesondere durch die Vereinigten Staaten vorangetrieben. Hierzu<br />

gehört die Umrüstung ballistischer Interkontinentalraketen auf konventionelle Munition und<br />

die Entwicklung von Überschall-Marschflugkörpern mit großer Reichweite sowie die Verwendung<br />

von UAVs mit Präzisionsmunition (Prompt Global Strike). Längerfristig kann diese<br />

Entwicklung potenziell auch die Abschreckungsarsenale der Nuklearwaffenstaaten in Frage<br />

stellen. Hinzu treten die weltraumgestützten Aufklärungsfähigkeiten und die Raketenabwehrstationierungen,<br />

die die Zweitschlagsfähigkeiten Russlands und Chinas bedrohen. Wenn nicht<br />

ergänzende kooperative Maßnahmen zwischen den Nuklearmächten eingeführt werden, kann<br />

dies zu einem Wiederaufleben des nuklearen Wettrüstens führen.<br />

Auch UCAV bilden in einer Krise zwischen mehr oder weniger symmetrischen Gegnern nur<br />

eine Komponente, könnten aber den Auslöser für den Übergang in eine intensive militärische<br />

Auseinandersetzung bilden – zumindest wenn eine Seite einen Kriegsvorwand sucht. Unbemannte<br />

Plattformen könnten gerade den Auftakt zu Kriegshandlungen bilden, da diese<br />

zunächst ohne Risiko, eigene Soldatenleben aufs Spiel zu setzen, gegen kritische und wichtige<br />

Ziele im Rahmen eines Überraschungsschlages eingesetzt werden könnten. Durch Unfälle<br />

oder technisches Versagen könnten UMS gefährliche Situationen heraufbeschwören. Deshalb<br />

sollten größere UMS mit einem Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet sein. Ein Verbot<br />

von bewaffneten UMS aus völkerrechtlicher Perspektive (siehe II) könnte ins Auge gefasst<br />

werden. Autonome Waffenauslösung sollte in jedem Fall verboten werden.<br />

4.4.4 IV. Gefahrenvermeidung für nachhaltige gesellschaftliche Entwicklungen<br />

Der terroristische Einsatz von Kleinst-UAV (einige 10 bis einige 100 g Zuladung) kann<br />

zukünftig nicht ausgeschlossen werden, auch wenn billigere alternative Mittel zu Verfügung

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