PDF-Datei | 2 MB - IFSH
PDF-Datei | 2 MB - IFSH
PDF-Datei | 2 MB - IFSH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
221<br />
tungswaffen mittels UAVs ist mittelfristig denkbar. Für im Ausland stationierte Streitkräfte<br />
kann die asymmetrische Verwendung von umgebauten Marschflugkörpern und UAVs<br />
zunehmend Schwierigkeiten bereiten, wie dies der Irak-Krieg 2003 gezeigt hat. So könnte<br />
Iran die Straße von Hormuz mit Antischiffs-Marschflugkörpern sperren oder China die Straße<br />
von Taiwan. Die Einbeziehung von Marschflugkörpern und UAVs in regionale Rüstungskontrollabkommen<br />
sollte angestrebt werden. Für den Fall, dass im Mittleren Osten eine Zone<br />
eingeführt werden soll, die frei von MVW ist, müssen neben den klassischen Trägersysteme<br />
wie Raketen und Bombern auch Marschflugkörper und UAVs einbezogen werden, falls sie<br />
MVW tragen können.<br />
Die Fähigkeit, konventionelle Präzisionsschläge über das gesamte Reichweitenspektrum<br />
durchzuführen, wird insbesondere durch die Vereinigten Staaten vorangetrieben. Hierzu<br />
gehört die Umrüstung ballistischer Interkontinentalraketen auf konventionelle Munition und<br />
die Entwicklung von Überschall-Marschflugkörpern mit großer Reichweite sowie die Verwendung<br />
von UAVs mit Präzisionsmunition (Prompt Global Strike). Längerfristig kann diese<br />
Entwicklung potenziell auch die Abschreckungsarsenale der Nuklearwaffenstaaten in Frage<br />
stellen. Hinzu treten die weltraumgestützten Aufklärungsfähigkeiten und die Raketenabwehrstationierungen,<br />
die die Zweitschlagsfähigkeiten Russlands und Chinas bedrohen. Wenn nicht<br />
ergänzende kooperative Maßnahmen zwischen den Nuklearmächten eingeführt werden, kann<br />
dies zu einem Wiederaufleben des nuklearen Wettrüstens führen.<br />
Auch UCAV bilden in einer Krise zwischen mehr oder weniger symmetrischen Gegnern nur<br />
eine Komponente, könnten aber den Auslöser für den Übergang in eine intensive militärische<br />
Auseinandersetzung bilden – zumindest wenn eine Seite einen Kriegsvorwand sucht. Unbemannte<br />
Plattformen könnten gerade den Auftakt zu Kriegshandlungen bilden, da diese<br />
zunächst ohne Risiko, eigene Soldatenleben aufs Spiel zu setzen, gegen kritische und wichtige<br />
Ziele im Rahmen eines Überraschungsschlages eingesetzt werden könnten. Durch Unfälle<br />
oder technisches Versagen könnten UMS gefährliche Situationen heraufbeschwören. Deshalb<br />
sollten größere UMS mit einem Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet sein. Ein Verbot<br />
von bewaffneten UMS aus völkerrechtlicher Perspektive (siehe II) könnte ins Auge gefasst<br />
werden. Autonome Waffenauslösung sollte in jedem Fall verboten werden.<br />
4.4.4 IV. Gefahrenvermeidung für nachhaltige gesellschaftliche Entwicklungen<br />
Der terroristische Einsatz von Kleinst-UAV (einige 10 bis einige 100 g Zuladung) kann<br />
zukünftig nicht ausgeschlossen werden, auch wenn billigere alternative Mittel zu Verfügung