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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Produktplan 2013<br />

Fachdienst 57 – Seniorenangelegenheiten und Betreuungsstelle<br />

Produktbereich 05 Soziale Leistungen<br />

Produktgruppe 05.02 Hilfen und Förderung bei Krankheit, Behinderung,<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Produkt 05.02.04 Soziale Förderung<br />

Ansprechpartner<br />

Herr Korte 02361/53-2327 peter.korte@kreis-re.de<br />

Produktbeschreibung<br />

Die Investitionskostenförderung dient der Sicherung der ambulanten pflegerischen Infrastruktur. Die<br />

finanzielle Förderung ambulanter pflegeergänzender Dienste soll den möglichst langen Verbleib in der<br />

eigenen Wohnung unterstützen und unnötige bzw. vorzeitige Heimunterbringungen verhindern.<br />

Weitere Förderungen dienen dem erhalt von anderen Beratungsangeboten.<br />

Ziele<br />

Zielgruppe<br />

- Ambulante Pflegedienste<br />

- Förderverein für Hör- und<br />

hörsehbehinderte Menschen“<br />

- Der Paritätische<br />

- Ambulante pflegeergänzende Dienste<br />

- Frauenberatungsstellen in Gladbeck,<br />

Herten und <strong>Recklinghausen</strong><br />

Erläuterungen<br />

Die Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste in Höhe von ca. 2,7 Mio. Euro ist eine<br />

Pflichtaufgabe und abhängig von den durchschnittlich betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen<br />

mit einer Pauschale in Höhe von 2,15 € pro volle Pflegstunde für Leistungen nach dem SGB XI.<br />

Für die ab dem 1.1.2013 zu einem gemeinsamen Angebot mit dem Arbeitstitel „Netzwerk soziale<br />

Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause“ und der Wohnberatung<br />

zusammengeschlossenen pflegeergänzenden Angebote wurde das jährliche Förderbudget bis<br />

31.12.2015 um 105.000 auf 860.000 € erhöht. Der Einsatz der pflegeergänzenden Angebote hat in<br />

den vergangenen sieben Jahren zu einer Verminderung des Anstiegs der Heimpflegekosten von<br />

insgesamt rund 8,46 Mio. Euro geführt.<br />

Die Frauenberatungsstellen in Gladbeck, Herten und <strong>Recklinghausen</strong>, die ortsübergreifend frequentier<br />

werden, erhalten eine finanzielle Bezuschussung zur Bestandssicherung.<br />

Der Förderverein der einzigen Anlaufstelle für gehörlose und hörsehhbehinderte Menschen im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Recklinghausen</strong> erhält über eine Leistungsvereinbarung einen pauschalen Personalkostenzuschuss<br />

für seine Beratungsstelle.<br />

Der Paritätische erhält einen jährl. Zuschuss zur Deckung von Personalkosten für koordinierende und<br />

sozialplanerische Aufgaben<br />

- Investitionskosten ambulanter Pflegedienste 2.750.000 €<br />

- Förderung komplementärer Dienste 860.000 €<br />

- Förderung Frauenberatungsstellen 41.000 €<br />

- Förderverein für Hör- und hörsehbehinderten Menschen 90.000 €<br />

- Der Paritätische 10.000 €<br />

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