Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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Produktplan 2013<br />
Fachdienst 57 – Seniorenangelegenheiten und Betreuungsstelle<br />
Produktbereich 05 Soziale Leistungen<br />
Produktgruppe 05.02 Hilfen und Förderung bei Krankheit, Behinderung,<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Produkt 05.02.04 Soziale Förderung<br />
Ansprechpartner<br />
Herr Korte 02361/53-2327 peter.korte@kreis-re.de<br />
Produktbeschreibung<br />
Die Investitionskostenförderung dient der Sicherung der ambulanten pflegerischen Infrastruktur. Die<br />
finanzielle Förderung ambulanter pflegeergänzender Dienste soll den möglichst langen Verbleib in der<br />
eigenen Wohnung unterstützen und unnötige bzw. vorzeitige Heimunterbringungen verhindern.<br />
Weitere Förderungen dienen dem erhalt von anderen Beratungsangeboten.<br />
Ziele<br />
Zielgruppe<br />
- Ambulante Pflegedienste<br />
- Förderverein für Hör- und<br />
hörsehbehinderte Menschen“<br />
- Der Paritätische<br />
- Ambulante pflegeergänzende Dienste<br />
- Frauenberatungsstellen in Gladbeck,<br />
Herten und <strong>Recklinghausen</strong><br />
Erläuterungen<br />
Die Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste in Höhe von ca. 2,7 Mio. Euro ist eine<br />
Pflichtaufgabe und abhängig von den durchschnittlich betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen<br />
mit einer Pauschale in Höhe von 2,15 € pro volle Pflegstunde für Leistungen nach dem SGB XI.<br />
Für die ab dem 1.1.2013 zu einem gemeinsamen Angebot mit dem Arbeitstitel „Netzwerk soziale<br />
Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause“ und der Wohnberatung<br />
zusammengeschlossenen pflegeergänzenden Angebote wurde das jährliche Förderbudget bis<br />
31.12.2015 um 105.000 auf 860.000 € erhöht. Der Einsatz der pflegeergänzenden Angebote hat in<br />
den vergangenen sieben Jahren zu einer Verminderung des Anstiegs der Heimpflegekosten von<br />
insgesamt rund 8,46 Mio. Euro geführt.<br />
Die Frauenberatungsstellen in Gladbeck, Herten und <strong>Recklinghausen</strong>, die ortsübergreifend frequentier<br />
werden, erhalten eine finanzielle Bezuschussung zur Bestandssicherung.<br />
Der Förderverein der einzigen Anlaufstelle für gehörlose und hörsehhbehinderte Menschen im <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Recklinghausen</strong> erhält über eine Leistungsvereinbarung einen pauschalen Personalkostenzuschuss<br />
für seine Beratungsstelle.<br />
Der Paritätische erhält einen jährl. Zuschuss zur Deckung von Personalkosten für koordinierende und<br />
sozialplanerische Aufgaben<br />
- Investitionskosten ambulanter Pflegedienste 2.750.000 €<br />
- Förderung komplementärer Dienste 860.000 €<br />
- Förderung Frauenberatungsstellen 41.000 €<br />
- Förderverein für Hör- und hörsehbehinderten Menschen 90.000 €<br />
- Der Paritätische 10.000 €<br />
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