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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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1.5. Aufwendungen im Rahmen der Sportförderung<br />

Die Aufwendungen für die Sportförderung (Produkt 08.01.01) sind ebenfalls<br />

Zweckgebunden und unterliegen nicht der Budgetierung.<br />

2. Folgende Aufwendungen sind budgetübergreifend jeweils untereinander<br />

gegenseitig deckungsfähig:<br />

• Personalaufwendungen (außer Option)<br />

• Abschreibungen<br />

• Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen und Rücklagen<br />

• Wertberichtigungen<br />

• Personalaufwendungen Stellenbesetzungen<br />

3. Darüber hinaus gelten im Weiteren die folgenden besonderen Ausnahmen:<br />

a) Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden<br />

aus der gegenseitigen Deckungsfähigkeit herausgenommen.<br />

b) Die Ausgaben folgender Bereiche erhalten einen besonderen Deckungsring,<br />

der durch eine laufende Nummer dargestellt wird:<br />

DR 1 ⇒ Sozialhilfe<br />

DR 2 ⇒ Kriegsopferfürsorge<br />

DR 3 ⇒ Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz<br />

DR 4 ⇒ Grundsicherung<br />

Die Aufwendungen der Deckungsringe sind jeweils nur untereinander<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

Die genaue Eingrenzung der Deckungsringe erfolgt im Rahmen des<br />

Änderungsdienstes.<br />

4. Budgetierungsregelungen im Rahmen der Optionskommune<br />

Die Aufwendungen und Auszahlungen stellen ein eigenes Budget dar und<br />

werden separat (unabhängig vom übrigen Haushalt) bewirtschaftet.<br />

Insbesondere die Aufwendungen für Personal sind nicht budgetübergreifend<br />

deckungsfähig.<br />

5. Investitionsauszahlungen<br />

Investive Auszahlungen im Finanzhaushalt, die über den Wertgrenzen für<br />

Investitionsmaßnahmen liegen (siehe Kapitel 6.1.1), sind in ihrem Gesamtwert<br />

ausnahmslos zweckgebunden und fallen somit aus der Budgetierung heraus.<br />

Eine überplanmäßige Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für investive<br />

Auszahlungen bedarf des in den Budgetierungsleitlinien genannten<br />

Genehmigungsverfahrens für über- und außerplanmäßige Auszahlungen.<br />

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