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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Rhein-Ruhr gefassten Grundsatzbeschluss ergänzt. Es ist eine Konkretisierung der<br />

Betrauung erfolgt.<br />

Am 05.10.2009 wurden die genannten Betrauungsbeschlüsse des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Recklinghausen</strong> durch Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages optimiert.<br />

In seiner Sitzung am 20.03.2006 hat der <strong>Kreis</strong>tag beschlossen, die ÖPNV-Umlage-<br />

Systematik zu ändern. Abgestellt wird nunmehr auf einen so genannten<br />

<strong>Kreis</strong>standard. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass der <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />

nur noch ÖPNV-Leistungen über die <strong>Kreis</strong>umlage mitfinanziert, denen eine<br />

bestimmte Nachfrage gegenübersteht. Der linienspezifische Satz für die<br />

Ausgleichszahlung pro km, wie er in der ÖPNV-Umlagen-Ermittlung des laufenden<br />

Jahres eingeflossen ist, ist für das jeweils folgende Jahr maßgebend. Im Rahmen<br />

des Entwurfs der Haushaltsplanung 2013 wird ein Betrag von 2.000,00 € in voller<br />

Höhe über die ÖPNV-Umlage abgerechnet bzw. in voller Höhe einer<br />

kreisangehörigen Stadt angelastet.<br />

Der <strong>Kreis</strong>tag hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2009 jährlich jeweils 150.000,00 €<br />

des Aufgabenträgeranteils des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> zur teilweisen Finanzierung<br />

der SPNV-Umlage bzw. mindernd bei der Ermittlung der ÖPNV-Umlage<br />

berücksichtigt werden. Laut dem Beschluss muss die Minderung bei der ÖPNV-<br />

Umlage allen zehn kreisangehörigen Städten und nicht nur den kreisangehörigen<br />

Städten mit Schienenpersonennahverkehr zu Gute kommen.<br />

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