Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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11.1 Jahresabschluss 2011 und Lagebericht<br />
Vestische Straßenbahnen Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung,<br />
Herten<br />
L a g e b e r i c h t 2 0 1 1<br />
1 Wirtschaftsbericht<br />
1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Im Jahr 2011 blieben die wesentlichen Rahmenbedingungen gegenüber dem Vorjahr<br />
nahezu unverändert. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verzeichnete<br />
weiterhin einen Aufwärtstrend, der sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar<br />
machte.<br />
Die Kraftstoffpreise stiegen im Jahresverlauf deutlich an. Hierdurch verbesserte sich<br />
einerseits die Wettbewerbsposition des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem<br />
Verkehrsmarkt, andererseits verteuerte sich die Erstellung der Dienstleistung der<br />
Verkehrsunternehmen.<br />
Gleichzeitig nahm das Beförderungspotenzial stetig ab: So wurden bereits jetzt die<br />
Konsequenzen des demographischen Wandels sichtbar, von dem die Emscher-<br />
Lippe-Region weitaus stärker betroffen ist als der südliche Bereich des Ruhrgebietes.<br />
Diese Entwicklung wird erhebliche Auswirkungen auf die Fahrgaststruktur haben. So<br />
ist vor allem die Bevölkerungsentwicklung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> seit Mitte der<br />
90er Jahre negativ verlaufen. Damit ist die Anzahl potenzieller Kunden weiter<br />
rückläufig. Zudem wird die Einwohnerschaft fortwährend älter und die Schülerzahlen,<br />
ein wichtiges Marktsegment der Vestischen, werden voraussichtlich bis zum Jahr<br />
2019 um ca. 23 % zurückgehen.<br />
Die kommunalen Gesellschafter stehen unverändert vor immensen<br />
Herausforderungen: Eine nachhaltige Reform der Gemeindefinanzierung steht weiter<br />
aus. Angesichts der Höhe der kreditfinanzierten öffentlichen Haushalte werden die<br />
kommunalen Gesellschafter weiterhin an einer strikten Ausgabendisziplin festhalten<br />
müssen.<br />
Darüber hinaus ist eine abschließende Weichenstellung zur Anpassung des<br />
nationalen Rechts an die Europäische Verordnung Nr. 1370/2007 auch in diesem<br />
Geschäftsjahr noch nicht erfolgt. Nachbesserungsbedarf besteht nach wie vor bei der<br />
Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf Bundesebene. Ohne<br />
angepasstes PBefG besteht die Gefahr, dass Vergabekammern und -gerichte das<br />
spezifische ÖPNV-Recht der EU-Verordnung gegenüber dem allgemeinen<br />
Vergaberecht vernachlässigen, welches Direktvergaben nur als Notlösungen kennt.<br />
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