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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Erhöhung nicht, weil diese reine Bundesleistung in Ertrag und Aufwand<br />

ausgeglichen ist.<br />

Die Eingliederungsleistungen des Bundes umfassen Maßnahmen zur Integration<br />

von Leistungsempfängern nach dem SGB II in den 1. Arbeitsmarkt. Weil der Bund<br />

das zu Verfügung stehende Budget gekürzt hat, sinken sie gegenüber 2012 um<br />

3,4 Mio. € auf 37,8 Mio. €.<br />

Die Personal- und Verwaltungskosten teilen sich im Verhältnis 84,8 % (Anteil des<br />

Bundes) und 15,2 % (kommunaler Anteil) auf. Der Bundesanteil beträgt 49,3 Mio.<br />

€ (39,6 Mio. € + 9,7 Mio. € Umschichtungsbetrag) und der kommunale Anteil 8,8<br />

Mio. €. Höhere Personalkosten lassen den Umschichtungsbetrag um 2,5 Mio. €<br />

und den kommunalen Anteil um 500 T€ ansteigen.<br />

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten bei ALG II wurde<br />

für 2013 mit 56,4 Mio. eingeplant. Die Verteilung der Bundesbeteiligung auf 3<br />

Produkte entfällt. Die Erträge der Kosten der Unterkunft werden 2013 in dem<br />

kommunalfinanzierten SGB II Produkt 05.05.02 dargestellt. Das hat zur Folge,<br />

dass das in dem Produkt 05.05.03 „Leistungen für Bildung und Teilhabe“<br />

ausgewiesene negative Ergebnis durch eine Verbesserung des Produktes<br />

05.05.02 kompensiert wird. Letztlich führt die Erhöhung des Ansatzes der<br />

Unterkunftskosten i. H. v. 2,6 Mio. € bei einer Bundesbeteiligung von 35,8 % zu<br />

einem höheren Ertrag von 900 T€.<br />

Die kommunalen Nettoaufwendungen nach dem SGB II werden von den<br />

kreisangehörigen Städten getragen und entfallen ab 2013 zu 50 % auf die<br />

<strong>Kreis</strong>umlage und zu 50 % auf die Kostenbeteiligung nach der Beteiligungssatzung.<br />

Der Anteil gemäß Beteiligungssatzung beträgt 49,8 Mio. €. Er steigt im Vergleich<br />

zu 2012 um 8 Mio. €, da die prozentuale Beteiligung von 40 % auf 50 % steigt.<br />

Die Erstattung der Kosten der Abfallbeseitigung wird mit 24 Mio. € kalkuliert und<br />

wurde im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mio. € erhöht. Weiter ist die Erstattung<br />

aus der Inanspruchnahme der <strong>Kreis</strong>leitstelle in Höhe von 1,8 Mio. €<br />

erwähnenswert.<br />

7 Unter „Sonstige ordentliche Erträge“ sind unter anderem die Bußgelder für<br />

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit 3,8 Mio. € veranschlagt. Die Erträge aus den<br />

sonstigen Strafen, Bußen, Zwangsgeldern sowie aus der Erstattung von<br />

Versicherungsleistungen sind ebenfalls berücksichtigt worden. Unter dieser Ziffer<br />

werden auch die Erträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellungen, Erträge<br />

aus der Auflösung der Altersteilzeitrückstellung und die Erträge aus der Auflösung<br />

der Beihilferückstellung eingeplant. Nähere Erläuterungen dazu sind unter den<br />

Punkten 11 und 12 zu finden. Die Erträge aus der Auflösung der<br />

Altersteilzeitrückstellungen steigen im Vergleich zu 2012 um 365 T€ auf 2,6 Mio.<br />

€. In der Summe sinken die „Sonstigen ordentlichen Erträge“ im Vergleich zum<br />

Vorjahr um 2,3 Mio. €, was hauptsächlich an den nicht mehr vorhandenen<br />

Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im Bereich der<br />

Immobilienwirtschaft liegt, die im Jahr 2012 mit einem Ansatz von 2,4 Mio. €<br />

veranschlagt war.<br />

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